Großeltern Unterhalt an Enkel

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)
Großeltern Unterhalt an Enkel

Hallo,

mein Freund (EU-Rentner, Wohngeld) ist unterhaltspflichtig. Er hat nur 749€ Netto-Rente und bekommt ~60€ Wohngeld. Er bekam mal ~60€ ALG2. Er war GEZ-befreit. Das Jobcenter stellte fest, dass die nicht zuständig sind, stellten die Leistungen anfang des Jahres ein und verwiesen ihn an die Wohngeldstelle. Jetzt ist er GEZ nicht mehr befreit. Er hat nicht mehr Geld als vorher, aber weniger, weil er GEZ zahlen muss.

Es liegt ein Titel vor, dass er Unterhalt zahlen muss auf ein fiktives Einkommen, weil gesagt wurde, er könne auch als EU-Rentner arbeiten gehen. Seit diesem Sommer ist die EU-Rente auch nicht mehr vorläufig sondern dauerhaft.

Nun hatte er einen Nebenjob angenommen (ich berichtete darüber schon mal vor einiger Zeit), brach sich aber diesen Winter ganz übel das Handgelenk (privat, nicht im Job). Er wurde nun schon 4x operiert und kann aktuell definitiv NICHT arbeiten (weitere OPs stehen auch noch aus, komplizierter Bruch und schlechte Heilung, wohl auch bedingt durch die ganzen Medikamente, die er nehmen muss). Zudem muss er Ende des Monats wieder für ~10 Wochen in die psych. Klinik.
Der Unterhaltstitel gewährt der Mutter 150€ auf das fiktive Einkommen, welches er zahlen soll.

Jetzt werden SEINE Eltern zur Kasse gebeten (von ihrem Anwalt) mit 2x über 300€ für aktuell 2 Kinder (das dritte ist Ü18 und wird diesen Herbst nach seinem FSJ studieren, müsste also selbst sich um Unterhalt vom Vater kümmern).
Die Eltern des Kindsvaters sind Rentner und haben in ihrem Haus je eine kleine Wohnung an einen Studenten und an den Kindsvater vermietet. Einkommensverhältnisse mussten dargelegt werden von ihnen, darauf begründet der Anwalt der Mutter die Unterhaltsvorderung.
1. müssen nicht auch IHRE Eltern ihre Einkommen darlegen? Auch sie haben ein Haus.
2. muss die Mutter nicht selbst arbeiten gehen? (jüngstes Kind ist 14 Gymnasium, mittleres 17,5 Sucht Ausbildungsplatz nach Abgangszeugnis vom Gymnasium, da die Ausbildung bei Polizei geplatzt ist)
3. wieso müssen die Großeltern überhaupt mehr zahlen als der Titel vom Kindervater verlangt. Ich dachte, dass die Großeltern nicht mehr zahlen müssen als der Sohn/Unterhaltspflichtige - wenn er könnte.

JA - wenn seine Hand wieder funktioniert wird er sich wieder einen Nebenjob suchen um die 150€ zahlen zu können.

Danke für die Antworten

-- Editier von samweis am 14.09.2016 14:37

Signatur:

Wer nichts fragt erfährt nichts.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

was mache ich falsch? Link gibt mir Fehler 404

EDIT: habs - der erste https muss weg - Link erst ab www!

-- Editiert von samweis am 14.09.2016 14:57

Signatur:

Wer nichts fragt erfährt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Jetzt geht es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja - danke schonmal.
Damit wäre punkt 2 geklärt.

Sehr interessant wäre da noch Punkt 3.
Wie gesagt: ein Titel liegt vor für 150€ - die Großeltern sollen laut ihrem (der Kindsmutter) Anwalt ~600€ zahlen.

Ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Kinder/die Mutter neulich ein Verfahren gewonnen hat, in dem die Kinder den Mädchennamen der Mutter annehmen dürfen, weil sie mit "denen da" (Vater und seine Eltern, die jetzt zahlen sollen) nichts mehr zu tun haben wollen? Bauchgefühl sagt: Wenn ich mit jemandem nichts mehr zu tun haben will und auch den Namen nicht mehr tragen möchte, dann nehme ich von dem (in diesem Fall Großeltern) auch kein Geld an.

LG



-- Editiert von samweis am 14.09.2016 16:37

Signatur:

Wer nichts fragt erfährt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen