Großmutter verstorben - Testament vorhanden? Woher erfahre ich das?

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
lalaundpo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Großmutter verstorben - Testament vorhanden? Woher erfahre ich das?

Hallo Forum,

meine Großmutter ist leider verstorben; nun geht's ans Aufräumen, Verträge kündigen und natürlich ums Erbe.

Meine Großmutter hatte zwei Söhne, meinen Onkel und meinen Vater (vorverstorben). Ich habe noch eine Schwester.

Ob ein Testament vorhanden ist, weiß ich nicht sicher - ich vermute aber: nein.

Wenn ich das richtig sehe, erbt nun mein Onkel zu 50%, meine Schwester und ich zu jeweils 25%. Da das Verhältnis innerhalb der Familie gut sind und immer waren, würde in einem möglichen Testament wohl auch eher nicht etwas grob abweichendes geregelt worden sein. Die Bestattungskosten usw. werden im gleichen Verhältnis beglichen. Richtig?

Für den Fall, dass doch ein Testament vorhanden sein sollte: woher erfahre ich das? Bekommen wir automatisch Nachricht von Nachlassgericht, wenn nicht die gesetzliche Erbfolge eintritt? Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt: Müssen wir in irgendeiner Form aktiv werden?

Sowohl meine Schwester als auch ich wohnen mehrere 100km entfernt, mein Onkel wohnt vor Ort und wird sich um die meisten Angelegenheiten kümmern. Wir haben auch keine Angst, dass er uns übervorteilt, würden aber gerne wissen, wie in einem solchen Fall das normale Prozedere ist.

Riesiges Vermögen ist eher nicht zu erwarten, vermutlich ein kleines Sparguthaben und eine kleine Immobilie.

Das Sparguthaben wird mehr oder weniger für die Trauerfeier und Bestattungskosten verwendet werden; wer kommt wann an das Guthaben ran - die Frage ist wichtig, ob wir die Kosten erstmal aus unserem "Vermögen" vorstrecken müssen oder wir das Sparkonto meiner Großmutter einplanen können.

Die Immobilie wird keiner der Erben nutzen wollen, vermutlich wird sie also veräußert werden. Wer darf diese verkaufen (alle gemeinsam oder auch einer einzeln?) Müssen alle persönlich anwesend sein oder genügen auch Vollmachten?

Vielen Dank für die Hilfe




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist können Sie beim
Nachlassgericht einen gemeinsamen Erbschein beantragen.
Danach bevollmächtigen Sie Ihren Onkel alles notwendige zu veranlassen.
Offene Rechnungen kann auch die Bank begleichen und
das Sparbuch der Tante entsprechend belasten.

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Die Bestattungskosten usw. werden im gleichen Verhältnis beglichen. Richtig?

Falsch! Es werden zuerst alle Kosten aus dem Nachlaß beglichen und der Rest dann erst verteilt. Kommt in etwa auf das gleiche raus, ist aber einfacher.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe, erbt nun mein Onkel zu 50%, meine Schwester und ich zu jeweils 25%.
Das wäre die gesetzliche Erbfolge.

Die Bestattungskosten usw. werden im gleichen Verhältnis beglichen. Richtig?
Die Rechnung betr. der Bestattungskosten kann bei der Bank abgegeben werden, diese überweist vom Konto der Verstorbenen.

Bekommen wir automatisch Nachricht von Nachlassgericht, wenn nicht die gesetzliche Erbfolge eintritt?
Wenn ein Testament vorhanden ist, werdet ihr vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt: Müssen wir in irgendeiner Form aktiv werden?
Da eine Immobilie vorhanden ist, muss zwingend ein Erbschein beantragt werden. Es genügt, wenn ein Erbe einen Antrag stellt.

... wie in einem solchen Fall das normale Prozedere ist.
Ihr könntet ihm eine Vollmacht erteilen, ansonsten müssen immer alle Erben mitwirken.

...wer kommt wann an das Guthaben ran - die Frage ist wichtig, ob wir die Kosten erstmal aus unserem "Vermögen" vorstrecken müssen oder wir das Sparkonto meiner Großmutter einplanen können.
Über den Nachlass kann nur gemeinschaftlich verfügt werden. Die Bank kann die Vorlage eines Erbscheins verlangen.

Wer darf diese verkaufen (alle gemeinsam oder auch einer einzeln?
Die Immobilie kann nur von allen Erben verkauft werden.

Müssen alle persönlich anwesend sein oder genügen auch Vollmachten?
Beim Notar sollten alle anwesend sein; ansonsten muss eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt werden (zusätzliche Kosten).

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