Grober Beratungsfehler der Volksbank Friedberg/H

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oldgendarm
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Grober Beratungsfehler der Volksbank Friedberg/H

Ich vertrete derzeit eine 90-jährige Dame, deren Jugenstilvilla im Januar ausgebrannt ist und durch den 3 Angehörige ums Leben kamen.
Zu meinen unentgeltlichen Tätigkeiten zählt neben der gesamten Abwicklung mit Versícherungen auch die Überprüfung der finanziellen Gegebenheiten, weil zu erwarten ist, dass der Wiederuafbau des denkmalgeschützten Hauses auch Eigenmittel beansprucht.
U.a. musste ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass dieser Dame im Mai 2008 für rund 51000 € Anteile eines Union-Investment-Fonds (DE000A0KDYH6) "angedreht" wurden, und zwar durch eine als konservativ zu bezeichnende Genossenschaftsbank, Volksbank Mittelhessen, in Friedberg.
Obwohl die Dame immer wieder behauptet, nur sichere Anlagen verlant zu haben, bestreitet die Bank dies und beschreibt die Anlegerin als "sehr risikobereit"! Dies trifft nach meiner Meinung keineswegs zu, zumal bei anderen Banken eine solche Beschreibung keinesfalls bestätigt wird!
Fakt ist, dass die 90-jährige seit Mai 2008 von der Anlegesumme nur noch rund 39000 € behalten hat.
Der Fond wurde an 6.3.09 sofort gekündigt, weil der Abwärtstrend, der seit Anlagebeginn nur die Richtung nach unten kennt, fortbesteht!!
Der Berater der Bank ist der Meinung, dass die Dame durchaus eine Durststrecke von etwa 5 Jahren durchhalten könne, dies habe sie ja auch so gewollt. Auf ihr Alter angesprochen, erhielt ich nur ein "verlegenes" Lächeln. Nach einem Protokoll über das Beratungsgespräch gefragt, meinte der Berater, dass man dies erst im Archiv suchen müsse. Die Anlegerin jedenfalls hat eine Durchschrift eines Protokolles nie erhalten und wiederholte ihren Standpunkt, nur sichere Anlagen verlangt zu haben, von anderen Dingen verstehe sie ohnehin nichts!
Nachdem meine erste schriftliche kritische Anfrage an den Vorstand der Bank schon vor etwa 5 Wochen erfolgte, kann ich die Aussage hinsichtlich des Beratungsprotokolles nur als Verlegensheitsantwort deuten! Liegt denn nicht schon ein grober Verstoß gegen die Beratungspflichten wegen des hohen Alters der Dame vor? Wer kann mir bzw. der Dame helfen? Bin für alles dankbar!! Soll man Entschädigung verlangen, einen Rechtsanspruch geltend machen??
BESTEN DANK

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9 Antworten
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#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Fakt ist, dass die 90-jährige seit Mai 2008 von der Anlegesumme nur noch rund 39000 € behalten hat.

Naja, wenn ich mir den DAX so anschaue, frage ich mich, welcher Fonds eigentlich seit letztem Jahr nicht mindestens 25% an Wert verloren haben sollte...

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#2
 Von 
Oldgendarm
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist auch nicht der Punkt !!
Wenn jemand die Zeit hat, auf einen Aufschwung zu warten, nenne jetzt mal so 5 bis 8 Jahre, dann entspricht das ja dem üblichen Prozedere bei Aktion- oder Fondsanlagen.
Aber nach dem Grundsatz zu verfahren, viel Geduld und nochmals Geduld mitzubringen, kann man aber als Anleger weit über 80 Jahre eben nicht mehr verwirklichen! Und da liegt der grobe Fehler in der Beratung !!!
Eine andere Bank, bei der die ältere Dame auch Kunde ist, erklärte, dass ein solches Verhalten "unmöglich" und gegen jede Ethik sei .
Dann kommt ja auch noch die Beratungspflicht nach Fondsanlage in 2008!
Es war doch spätestens im Spätsommer abzusehen, wohin die Reise geht.
Warum hat man denn nicht der Dame gesagt, Schadensbegrenzung zu betreiben und sich gar nicht gemeldet. Ist das Beratung und Service?
Das Wort, was ich hier gerne benutzen würde, verkneife ich mir lieber.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn abzusehen gewesen wäre wohin die Reise geht dann gäbe es keine täglichen Kurse sondern nur große Sprünge.
Wenn ich mich "Hesters" ansehen sind 5 Jahre mit 90 kein Thema, kann ja auch ne Anlage für die Erben sein.
Und nur weil jemand 90 ist, darf er auch Produkte kaufen die etwas riskanter sind. Das Wort "Aktienanlage" wird ja wohl besprochen worden sein.

quote:
Ist das Beratung und Service?


Na die Frage stellt niemand bei steigenden Kursen

Aber man kann ja mal klagen. Die Dame wird ja wohl wissen was besprochen wurde. Ich würde aber aufpassen.

Wenn der Prozes verloren ist fragt der nächste:
Alte Dame erst von Bank, dann Betreuer betrogen.

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#4
 Von 
Oldgendarm
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

>>Wenn ich mich "Hesters" ansehen sind 5 Jahre mit 90 kein Thema

Na ja, soll ich darauf antworten???

Die liebe Frau hat noch nie etwas mit Aktien und Fonds zu tun gehabt und hat auch ausdrpcklich bedeutet, dass sie nichts mit Aktien zu tan haben möchte!! Was soll sie denn noch sagen, um zu bedeuten, dass sie für ihre Lebenszeit und nicht für Erben "sicher sparen" möchte??
Hinzu kommt, dass sie einen ebenso grossen Betrag auf einem normalen Sparbuch angelet hat, und dies auch auch bei dieser Bank! Hätte dem Berater nicht eine Diskrepanz auffallen müssen ??
Warum geht denn hier -soll kein Vorwurf sein. niemand auf die Beratungspflichten der Banken ein ? Sollte doch dokumentiert sein ?
Kennt jemand das Prozedere? Und warum geht denn niemand darauf ein, wie man der Frau helfen kann?
Stellt Euch doch einfach die Situation vor, Eure Eltern wollten, wie bei mir geschehen, einen Sparvertrag bei der damaligen Postbank (Bonussparen auf 6 Jahre mit steigenden Zinsen) verlängern, nachdem sie zur 20 km entfernten neuen Post nach Friedberg gebeten worden waren. Sie bekamen einen unsicheren Postfond in Luxemburg, auch den wollten sie gar nicht und dachten, ihr Geld sei bei "ihrer Post" , dem Staatsbetrieb, sicher angelegt.
Auch hier ist m.E. ein altes Pärchen über den Tisch gezogen worden!! Sie bekamen zwar fast alles an Geld zurück, aber nach welchem Schriftverkehr??
Ich weiss schon, dass jeder, der meint, er müsse mehr Zinsen einfahren, auch ein höheres Risiko hat, aber wenn er es nicht weiss??
Und wenn der Berater davon ausgehen muss, dass in einem gewissen Alter bei schlechtem Verlauf viel Geld verloren geht und nur "Aussitzen" diesen Verlust, wenn überhaupt, wiéder ausgleicht, dann hat das mit Moral nichts zu tun. Dann sind alte Menschen, die an ihren "Bankbeamten" noch glauben, einfach reingelegt worden!! Und welcher ältere Mensch gibt denn nur schwerlich zu, dass er von dem einen oder anderen nichts versteht??
Andere Banken verhalten sich da fairer!!
Gruss und Dank an jeden, der seine Meinung sagt. Auch von Meinungen, die mir nicht passen, kann ich nur lernen.

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ja dann bleibt nur die Klage.

Wobei der Richter auch fragen wird: Haben Sie den Zettel da unterschrieben auf dem Aktien-Fonds steht.

Der Berater fragt normalerwiese nach der Anlagestrategie, und erzählt was von ein Teil sicher ein Teil riskanter damit es sich lohnt.
Und dann sitzen alle wie Mäuser vor der Schlage und hören es Geld regnen.
Daher hat die Dame wohl auch nur die Hälfte riskiert und die andere Hälfte sicher als Sparbuch.

Aber nur zu bis die Klage durch ist sind die Aktien wieder oben. Hier gehts nach nicht um Totalverlust sondern um eine Krise die alle betrifft

K.

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#6
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Eben. Das Problem ist einfach, daß nun mal auch 90-jährige, sofern sie nicht entmündigt sind, jedes Rechtsgeschäft abschließen können, das sie wollen.

Wenn sie dann noch mit ihrer Unterschrift bestätigen, über Risiken etc. aufgeklärt worden zu sein, was will man dann noch machen?

Muß jemand, der mit einem 90-jährigen kontrahiert, jederzeit damit rechnen, daß ein unterschriebener Vertrag mit dem Altersargument angefochten werden soll? Oder damit, daß in der Beratung etwas anderes gesagt worden sein soll als der Beratene unterschrieben hat?

Das ist nun mal das Problem; wenn mir ein VK mündlich sagt "unfallfrei", in den Kaufvertrag aber "Unfallwagen" schreibt, ist das mein Problem, wenn ich sowas unterschreibe.
Und bei alten Leuten würde ich auch erst mal davon ausgehen, daß sie wissen, was sie unterschreiben (und das ansonsten nicht tun würden oder eben wirklich schon betreuungsreif sind).

Ich will damit nicht entschuldigen, wenn alte Leute über den Tisch gezogen werden, ich will nur sagen, daß es eben schwer sein kann, sowas auch sinnvoll nachzuweisen.

-- Editiert am 12.03.2009 11:25

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#7
 Von 
Oldgendarm
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe auf anderem Wege von "Bankfachleuten" folgende überlegenswerte Infos erhalten:
"Das Protokoll ist meiner Meinung im Fall der Fälle eher nebensächlich. Wenn es vorhanden sein sollte, ist "ohnehin getürkt". Zu keinem Zeitpunkt seit Einführung desselben kann eine Sachgerechtigkeit bei einer über 80-Jährigen vorgelegen haben => folglich Falschberatung im Sinne der BAFIN Angaben (ebenfalls auf homepage auffindbar):
Entscheidend für die Beurteilung eines Ratschlages ist es, ob er im Zeitpunkt seiner Erteilung sachgerecht war. Keine Falschberatung liegt vor, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein im Zeitpunkt seiner Erteilung sachgerechter Ratschlag besser nicht oder anders gegeben worden wäre."

Ich habe gerade mal kurz bei der BAFin nachgesehen, was ich da auf die Schnelle gefunden habe erstaunt mich dann doch:
http://www.bafin.de/cln_109/nn_723306/SharedDocs/FAQ/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Wertpapiergeschaeft/Wertpapier__6.html
Das Wertpapierhandelsgesetz (WphG) findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/BJNR174910994.html

Ich denke, das der Abschnitt 6 (§31 ff.) von Interesse sein müsste: http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/BJNR174910994.html#BJNR174910994BJNG000505377

Dass allerdings das Protokoll zur Risikobelehrung weder unterschrieben sein muss, noch dem Kunden ausgehändigt werden muss, ist mir neu.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Zu keinem Zeitpunkt seit Einführung desselben kann eine Sachgerechtigkeit bei einer über 80-Jährigen vorgelegen haben => folglich Falschberatung


Also müssen alle Bankkonten von allen über 90 Jährigen bei denen es Verluste gibt sicherheitshalber gekündigt werden. Am besten müssen alle Geschäfte von 90 Jährigen schwebend unwirksam sein wie bei Kindern und der Zustimmung der Erben bedürfen.

Ich bleibe dabei auch 90 dürfen dumme Geschäfte eingeben. Wobei der genannte Fond eigentlich eher seriös ist.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Am besten müssen alle Geschäfte von 90 Jährigen schwebend unwirksam sein wie bei Kindern und der Zustimmung der Erben bedürfen.

Genau. Ich würde auch dafür stimmen, daß Kfz-Versicherungen nicht mehr mit "nach 20 unfallfreien Jahren haben Sie eine Schadensfreiheitsklasse 35%" werben dürfen, weil 90-jährigen damit unrealistische Versprechungen gemacht werden. ;-P

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