Grenze zum Nachbar

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
Grenze zum Nachbar

Unser Grundstück hatte bisher einen Maschendrahtzaun zum Nachbarn. Stand direkt auf der Grundstücksgrenze und wurde vor vielen Jahren durch den damaligen Hausbesitzer unseres Nachbarn gesetzt. Da dieser nicht mehr schön aussah, einigten wir uns dahingehend, diesen zu entfernen. Gesagt – getan. Das ist nun schon ein Jahr her, die Grenze ist noch immer offen. Wir wollten gemeinsam einen neuen Holzzaun errichten. Kosten sollten je zur Hälfte geteilt werden, aber es passierte nichts.
Vor einiger Zeit sprachen wir den Nachbarn mal wieder an und wollten nun wissen wie wir weiter verfahren. Er möchte einen normalen Holzzaun. Wir auch, aber noch zusätzlich mit einer Rasenkante, da der Nachbar es mit seinem Unkraut nicht so hat. Wir stehen stets und ständig da und müssen dieses entfernen, weil er es einfach nicht macht und es über die Grenze hinaus wuchert. Eine Einigung scheint nicht wirklich in Sichtweite.
Nun haben wir gesehen, dass der Nachbar bereits angefangen hat Hülsen in den Boden einzubringen. Nicht auf der Grundstücksgrenze, sondern 10 cm auf seiner Hälfte. Eine Hülse sogar auf unserem Grundstück (obwohl Grenzstein ersichtlich)
Darf er das so machen? Was ist mit den 10 cm bis zur Grenze, wer ist für die Sauberkeit verantwortlich? Wie will er seinen Zaun streichen, muss ich ihm immer Zugang gewähren? Die 10 cm reichen da ja nicht aus und er würde dann immer in meinen Blumen stehen. Wie gesagt, wir möchten auch den Zaun, aber mit zusätzlicher Rasenkante und das alles auf der Grundstücksgrenze.
Wir wohnen in Rheinland Pfalz.

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Es kommt darauf an, welche örtlichen Bauvorschriften (z.B. Bauordnung der Gemeinde, Bebauungsplan) gelten.



Zitat (von suse_sa):
Darf er das so machen?

Das kann - je nach Höhe - durchaus erlaubt sein.



Zitat (von suse_sa):
Wie will er seinen Zaun streichen,

Will er das denn? Müssen tut er es jedenfalls nicht



Zitat (von suse_sa):
muss ich ihm immer Zugang gewähren?

Wenn er es mit Leiter und Pinsel mit verlängerung nicht kann, dann gibt es das sogenannte "Hammerschlag und Leiterrecht" das ihm den Zugang über Dein Grundstück gewährt.



Zitat (von suse_sa):
er würde dann immer in meinen Blumen stehen

Die muss er ersetzen wenn er sie kaputt macht. Oder ausgraben und wieder eingraben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo und danke erstmal. Dann versuche ich mal an diesen Plan zu kommen.
Wenn er diesen Zaun bei sich errichtet, muss er es ja auf seine Kosten machen, das scheint soweit klar. Wenn wir dann hingehen und auf der Grundstücksgrenze die Rasenkanten einbringen, muss er sich an den Kosten beteiligen?

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ihr dürft die Rasenkante auf eurem Grundstück setzen, und er muss sich daran nicht beteiligen.

Wenn ihr die Rasenkante genau auf die Grenze setzen wollt, so das die Hälfte des Steines bei ihm, und die andere Hälfte bei euch steht, dann braucht ihr seine Erlaubnis.

Wenn der Nachbar eine Einschlaghülse auf eurem Grundstück hat, dann könnt ihr von ihm verlangen, die Hülse auf sein Grundstück zu versetzen.

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#4
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Habe nun Rückantwort vom Amt. Im Bebauungsplan sind keine Regelungen über Art und Höhe von Einfriedungen getroffen, daher gelten für uns die Regelungen der Landesbauordnung. Dann muss ich mich mal da einlesen.

@gaga92: das wir da die Erlaubnis vom Nachbarn brauchen ist uns bewusst, es ging um die Kosten dafür. Müssen wir die alleine tragen?

Danke

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Es gelten
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG)


§ 41 LNRG - Anzeigepflicht
(1) Die Absicht, eine Einfriedung zu errichten, zu beseitigen, durch eine andere zu ersetzen oder wesentlich zu verändern, ist dem Nachbarn mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.



Bezüglich Grenzabständen ist dort nichts geregelt.
Wenn man die Rasenkante und den Zaun also kurz vor die Grenze setzt, sollte das bezüglich Abstand unroblematisch sein.

Wenn der Nachbar aber nun seinen Zaun dort setzt, braucht Ihr ja keinen mehr.



Zitat (von suse_sa):
Was ist mit den 10 cm bis zur Grenze, wer ist für die Sauberkeit verantwortlich?

Der Eigentümer oder der Besitzer der 10cm. Nur wer sollte da Müll hinwerfen, ist ja nicht öffenlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Müll nicht, ist schon klar :-) Letztendlich geht es da ja um das Unkraut.

Das LNRG gilt auch so? Hier dachte ich, findet nur Anwendung, wenn man es vereinbart hat.

Ja klar, wenn er den Zaun macht, können wir uns den sparen. Finde es halt nur schöner bzw. besser, wenn es eben gemeinsam auf der Grenze gemacht wird. Aber mit manchen Nachbarn kann man halt nicht reden ...

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Aber mit manchen Nachbarn kann man halt nicht reden

Zitat:
Er möchte einen normalen Holzzaun. Wir auch, aber noch zusätzlich mit einer Rasenkante
Naja, das mit dem reden ist so eine Sache, wenn beide unterschiedliche Vorstellungen haben. Welche Kompromisse wurden den sowohl von deinem Nachbarn, als auch von DIR selber vorgebracht? Wenn du jetzt sagen musst keinerlei Kompromiss deinerseits wurde angeboten, dann gehörst du für mi ch auch zu denjenigen mit denen man nicht reden kann, sorry!

Im Übrigen, es gibt kein Unkraut! Dir gefallen einfach nur die geliebten Pflanzen deines Nachbarn nicht, mehr ist das nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

ganz am Anfang hatten wir mal darüber geredet, solche Pflanzkübel auf die Grenze zu setzen. Eben, damit alles "dicht" ist wegen dem Unkraut. (seine Idee) Haben wir gesagt, ja ok. Aber vermutlich war ihm dann eingefallen, dass es bei einer Länge von 11m doch etwas teurer werden kann. Dann haben wir den Vorschlag mit Zaun und Kante gemacht. Da kam aber von ihm nichts mehr. Außer hm und naja ... und Ruhe im Wald. Bis jetzt auf einmal die ersten Hülsen da waren.

Wir vermuten aber mal ganz andere Hintergründe, weswegen er jetzt so reagiert. Es gibt nämlich mehrere "Baustellen" dort.
Er ist ganz einfach sauer auf uns, weil wir ihn vor 3 Wochen gebeten hatten, sein Grundstück abzusichern. Das rutscht an einer Bretterwand - Holzbohlen (von ihm) nämlich weg. Da sind auf einer Strecke von gut 8 Meter die unterste Reihe Bohlen schon durchgebrochen. Auf unserer Seite haben wir dadurch Löcher im Boden, weil die Erde ja da nachrutscht. Dahinter ist sein Grundstück vertieft (war mal ein Reitplatz, wird aber nicht mehr genutzt). Aber er ist da nicht einsichtig, stellt sich immer hin und sagt, das hat er ja nicht gebaut (er hat das Grundstück so übernommen) und meint immer: "Kommt Zeit, kommt Rat". Wir haben ihm angeboten dabei zu helfen. Da es ein großer Platz ist (ringsum mit diesen Bohlen) wäre es ja relativ einfach, die kaputten zu entfernen und von anderer Stelle welche nehmen und zu ersetzen. Aber da sagt er: Nein, das wolle er nicht, weil dann fehlen ja da die Bohlen.
Ist alles ein wenig verzwickt.

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