Grenzbebauung zur Schule (Baden Württemberg)

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baufried
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung zur Schule (Baden Württemberg)

Hallo, hier der Sachverhalt:
Wir (Verein) haben auf der Grenze zur Schule ein Sänitärtrakt mit Flachdach, der zum Teil bodeneben bzw. etwas höher (Bühnenbereich) als das Gelände ist. Da das Dach undicht ist möchten wir ein schräges Dach über die gesamte Länge ca. 30 m bauen. Wir würden gerne ca. 130 cm im Mittel aus dem Boden herausgehen und dann das Schrägdach ansetzten.
Leider hat unser Bauamtsleiter dies kategorisch abgelehnt, max. 100 cm würde er erlauben.
Gibt es da Möglichkeiten, der Gemeinderat würde sicherlich zustimmen.

Würde mich über jede Hilfe freuen.

-- Editier von Baufried am 23.12.2016 19:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Baufried):
Leider hat unser Bauamtsleiter dies kategorisch abgelehnt, max. 100 cm würde er erlauben.

Warum?

Wenn man die Antwort kennt, kann man über nächste Schritte diskutieren.



Zitat (von Baufried):
Gibt es da Möglichkeiten

Wenn der Gemeinderat zustimmen würde, eventuell sollte man dann mal überlegen, ob da nicht ein "ganz internes Gespräch" helfen würde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baufried
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Gespräche gab es, jedoch immer mit dem Ergebnis 100 cm.
Der Amtsleiter sieht da keine Möglichkeit.
Dachte schon an Ausnahmegenehmigung, Übernahme einer Baulast ?

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