Grenzbebauung und bestehende Hecke !

8. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pero
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Grenzbebauung und bestehende Hecke !

Hallo,
auf meinem eigenen Grundstück habe ich eine Eibenhecke gepflanzt. Der Grenzverlauf zum angrenzenden Grundstück war vorgegeben, da der Vorbesitzer (dem gleichzeitig auch das angrenzende Grundstück gehört) hier einen Zaun gezogen hat. An diesem habe ich mich beim Pflanzen der Hecke orientiert. Nun ist das angrenzende Grundstück verkauft worden. Hierbei wurde festgestellt, daß der vom Vorbesitzer gezogene Zaun nicht ganz dem Grenzverlauf entspricht und daher die von mir gepflanzte Hecke direkt an das Nachbargrundstück grenzt. Also, die Hecke ist nicht auf dem anderen Grundstück, aber sie grenzt unmittelbar an, es paßt keine Hand mehr dazwischen. Zu dem kommt noch dazu, daß genau an dieser Grundstücksseite eine Grenzbebauung (ich glaube 9 Meter) genehmigt ist, und der jetzt neue Besitzer des angrenzenden Grundstücks hier seine Garage bauen will. Ist ja auch kein Problem, da es im Bebauungsplan auch so drin steht. Aber, der neue Besitzer will meine Hecke nun entfernen, da er sonst garnicht hinkommt, wenn er die Garage verputzen will. Hat er das Recht, diese direkt an die Grundstücksgrenze reichende Eibenhecke zu entfernen oder geht in das nichts an und er muß schauen, wie er seine Garage verputzt (wenn sie mal steht).
Danke für eine hilfreiche Info.
Pero

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn die Hecke komplett auf Deinem Grundstück steht und gegen keine Vorschriften verstösst, wird sie da wohl stehenbleiben dürfen.

Da ja schon für das Ausschachten/Fundament der Garage schweres Gerät anrollt und da auch schnell die HEcke "durch" ist, würde ich als Nachbar Dir vorschlagen, Deine Hecke fachgerecht ausbuddeln und lagern zu lassen und anschliessend nach den Baumaßnahmen die Hecke fachgerecht wieder an ihren Ursprungsort zu verbringen. Falls dabei ein Schaden passiert (Pflanzen gehen ein) ist der Nachbar ersatzpflichtig.

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Was bedeutet 'Hecke grenzt unmittelbar an die Grenze'?
- Wie weit ist die Mitte der Hecke von der Grenze entfernt?
- Was ist im Nachbarrecht deines Bundeslandes zum Thema 'Hammerschlags- und Leiterrecht' geregelt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht

-----------------
""

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pero
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo joebeuel,
der Stamm der Eiben befindet sich auf meinem Grundstück, ein Teil der Wurzeln und ein Teil der Hecke befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück. Man kann also sagen, daß sich die Mitte der Hecke direkt an der Grundstücksgrenze befindet. N a t ü r l i c h muß ich die überstehenden Teile der Hecke abschneiden !! Aha, ja, das Hammerschlag-und Leiterrecht kenne ich. Das sagt bei uns in Bayern aus, daß bei Grenzbebauung der Nachbar das Recht hat (nach vorheriger Ankündigung und bei "zeitnaher" Erledigung der Arbeiten) die Arbeiten an seinem "Besitz" zu erledigen. Ich könnte ihm zwar den Zutritt verweigern, er kann es aber einklagen. Daher bringt die Weigerung nichts. Bloß, wie soll er sein Hammerschlagsrecht durchführen, wenn meine Hecke genau an seiner Garagenmauer steht ?
Daher eigentlich auch meine Frage, ob ich die Hecke (die ihm ja sein Hammerschlagsrecht "verwehrt") beseitigen muß.
Danke und Gruß
Pero

-----------------
" "

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Deine Hecke hält also nicht den vorgeschriebenen Grenzabstand von 50 cm ein.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Der Nachbar verlangt die Entfernung der Hecke wegen zu geringem Grenzabstand. Hier müßte dann geklärt werden, ob die Anspruch inzwischen verjährt ist oder nicht.

2. Der Nachbar kann wegen des Hammerschlagsrechts deine Hecke entfernen, seine Garage mauern, verputzen und anstreichen. Anschließend muss er die bei dir verursachten Schäden beseitigen, d.h. eine neue Hecke Pflanzen (natürlich mit dem vorgeschriebenen Grenzabstand).

3. Der Nachbar hat das Recht, die in sein Grundstück hineinwachsenden Wurzeln und Zweige zu entfernen (§910 BGB ). Der Nachbar verzichtet auf das Hammerschlagsrecht und macht nur ein Fundament an die Grenze, mauert die Garage und verzichtet auf das Verputzen (weil er deine Hecke nicht beschädigen will). Dann blickst du auf die unverputzte Wand, zumindest an den Stellen, wo die Hecke sie nicht verdeckt.
Du hast dann natürlich ein Problem beim Schneiden der Hecke...

Meine Empfehlung: Setzt euch zusammen und besprecht die Angelegenheit. Ihr werdet lange Nachbarn sein, da muß man die Nachbarschaft nicht sofort mit einem Streit beginnen!



-----------------
""

-- Editiert joebeuel am 08.07.2013 16:20

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Deine Hecke hält also nicht den vorgeschriebenen Grenzabstand von 50 cm ein.

Damit würde man dann auch verstärkt dafür haften, wenn es zu Schäden durch die Hecke kommt (z.B. Feuchtigkeit).



Im Sinne des friedlichen miteinanders und um ungewollte Spätfolgen zu vermeiden, würde ich die Hecke während des Baus entsprechend versetzen, später mindestens 60 cm von der Grenze/Garage entfernt aufstellen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Slurmmckenzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

Wie würde sich denn der Fall verhalten, wenn die Heckenmitte 50 cm von der Grenze weg ist und nicht auf das Nachbargrundstück ragt?

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn die Hecke den vorgeschriebenen Abstand einhält, dann kann der Nachbar nur aufgrund des Hammerschlagsrechts Ansprüche geltend machen. Er muß dann natürlich nach seinen Arbeiten den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

so, alles wieder GELÖSCHT
Das ist ja ein wiederbelebter uralt-Thread

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)

Ich weiß, dass im BGB etwas über Bewuchs an der Nachbarwand steht und dass dies nicht verjährt. Ich mußte wegen einer neuen Nachbarin zum Schiedsmann kommen, der mir das verklickerte. Ich habe darüber nichts Schriftliches, aber 50 oder 60 cm darf nichts wachsen. Ich habe mir einen grünen Rasenteppich aus dem Baumarkt géholt und dahin gelegt. Nun habe ich Ruhe.

Grüße
Jerome

-----------------
"jerome"

8x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen