Grenzbebauung - schriftl. Einwilligung d. Nachbarn

2. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Silke W
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Grenzbebauung - schriftl. Einwilligung d. Nachbarn

Hallo,

wir planen, auf unserem Grundstück ein Carport zu errichten, welches dann genau an zwei nachbarliche Grundstücke reicht. Derzeit ist meine Großmutter noch Besitzerin des Grundstückes/Hauses und hat mit den Nachbarn schon alles mündlich geregelt.
Da wir das Haus später einmal übernehmen und dann keine Probleme mit den Nachbarn bzgl. der Grenzbebauung bekommen möchten, wollen wir ein kurzes Schriftstück aufsetzen.
Wer kann uns sagen, was wir beim Aufsetzen eines solchen Schriftstückes zu beachten haben und ob wir z. B. bestimmte Inhalte aufführen müssen.
Vielen Dank im Voraus.


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zuerst solltet ihr klären, ob eine Grenzbebauung überhaupt von der Gemeinde her zulässig ist.
Auf so einem Schreiben sollte stehen: Wir xy stimmen zu, dass Frau xyz an unserem Grundstück einen Carport baut.

Allerdings weiß ich nicht, ob eventuell spätere Eigentümer des Nachbarhauses an dieser Zustimmung gebunden sind. Da wird es aber bestimmt noch Tips geben.

89x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jastine
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

unser Nachbar hatte auch dieses Problem. Er hatte sich damals von uns eine Unterschrift geholt, dass er ein Bad anbauen kann. Sein Grundstück/Haus liegt nur durch eine Mauer an unserem Grundstück.
Er hat auch nicht bei der Gemeinde nachgefragt. Das interessiert die eh nicht und wenn es von der Straße aus nicht sichtbar ist, muß man keine Pferde unnütz scheu machen; wir sind einverstanden gewesen und gut.

Jetzt ist es gebaut und hat Bestandsschutz. Es darf daher nicht wieder abgerissen werden, wenn eine gewisse Zeit vergangen ist.

39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Du bekommst gar keine Baugenehmigung für das Carport, wenn Du nicht die Zustimmung der Nachbarn vorlegen kannst.

18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Einen offenen Carport dürft Ihr auch ohne
Genehmigung der Nachbarn bauen(HOLZ).Ihr
dürft nur keine Wand einsetzen die dem
Nachbarn die Sicht nimmt!!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Koregan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:

Jetzt ist es gebaut und hat Bestandsschutz. Es darf daher nicht wieder abgerissen werden, wenn eine gewisse Zeit vergangen ist.


Wo kann man das mit dem Bestandsschutz nachlesen? BauGB / LBO ?

28x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Muß ein Carport vom Bauamt genehmigt werden?

26x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Einen offenen Carport dürft Ihr auch ohne
Genehmigung der Nachbarn bauen(HOLZ).

Vorsicht mit solchen pauschalen Äußerungen.

Das Baurecht ist in diesen Punkten Sache der Bundesländer und wird in den LBO geregelt.

Das Recht ist deutschlandweit keineswegs einheitlich in diesem Punkt.

In den vielen Bundesländern (z.B. NRW) reicht eine Überdachung aus, damit eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Jetzt ist es gebaut und hat Bestandsschutz. Es darf daher nicht wieder abgerissen werden, wenn eine gewisse Zeit vergangen ist.
Eine illegale Baumaßnahme genießt keinen Bestandsschutz. Wenn Du aber mit der 'gewissen Zeit' etwa 30-50 Jahre meinst, dann könntest Du Recht haben. Aber selbst dann wäre ich mir nicht sicher.

8x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Wohne in Rheinland-Pfalz.Mein Nachbar will
ebenfalls einen Carport errichten.Ich habe
auf dem Bauamt nachgefragt wegen Genehmigung
und es wurde mir beschieden dass er keine
braucht!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

@SAMMY1
Für Rheinland-Pfalz ist das auch richtig, für NRW aber nicht.

Da ich jetzt auch keinen genauen Überblick für jedes Bundesland habe, sollte man am besten im Bauamt nachfragen.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fairwell
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo zusammen,

wie sieht es denn aus, wenn es kein Carport ist, sondern ein Geräteschuppen (4,10 x 3m), der an die Garage des Nachbarn grenzt (keine Sichteinschränkung)? Muß da ebenfalls ein solches Schreiben von den Nachbarn unterzeichnet werden (wir wohnen ebenfalls in Rheinland-Pfalz)?

Viele Grüße
fairwell

24x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Hier findest Du die LBO für Rheinland-Pfalz:
http://www.fertighaus.de/cms/download.php?filetype=pdf&datei=LBO-RP

Ansonsten einfach im Bauamt nachfragen.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fairwell
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 118x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft mir schon mal ein Riesenstück weiter.

Zur Sicherheit kann man ja trotzdem die Nachbarn unterschreiben lassen, schaden wirds nicht.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Zur Sicherheit würde ich den Nachbarn auch
unterschreiben lassen.Wer weiss wie es in
10 oder 20 Jahren aussieht wenn der Nachbar
nicht mehr lebt oder das Haus veräussert
wird,dann könnten Streitigkeiten entstehen.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

7x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fairwell
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 118x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

hab ich mir auch gedacht - die Nachbarin ist über die 80, da kann man nie wissen, was nachkommt.

Ist die Frage, ob in diesem Fall zum einen mein Schreiben noch Bestand hat und zum anderen ob man überhaupt etwas gegen unseren Schuppen sagen kann. Er soll zwar kurz vor der Grundstücksgrenze aufgestellt werden, auf dieser Grenze steht aber von Nachbars Seite eine Garage, unser Schuppen würde also nicht freistehen und auch kein Licht vom Nachbarn wegnehmen.

Gruß

13x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Um des lieben Friedens willen für später
würde ich den Nachbar unterschreiben lassen.
So kann man einem Streit vorbeugen.Es kann ja sein dass in ein paar Jahren ein Rabauke
das Haus übernimmt und dann seid Ihr ständig
vor Gericht!!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fairwell
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo zurück,

das werden wir auf jeden Fall machen.

Aber hat das Schreiben denn auch bei Besitzerwechsel des Nachbarhauses Bestand ?

Gruß

71x Hilfreiche Antwort

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