Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand mit seiner Erfahrung weiter helfen.
Wir besitzen ein Grundstück in RLP, welches in nördlicher u. östlicher Richtung von Weinbergen umgeben ist. Lt. Bauamt dürfen wir ein weiteres eigenständies Gebäude nicht errichten. Allerdings dürfen wir nördlich, ein - an den Bestand angrenzendes Wohnhaus, neu anbauen. Hier haben wir bis zur Grundstückgrenze, aktuell 10m Rasenfläche. 3m müssten wir vom Weinberg weg bleiben, = 7m Breite für das neue Gebäude, was uns etwas zu wenig ist.
Jetzt zu meiner Frage: Was passiert wenn wir den anliegenden Weinberg kaufen, wir also Eigentümer beider Flächen sind. Darf ich mir dann selbst, das Recht einräumen, näher an die Grenze zu bauen?
Unser Grundstück ist im Flächennutzungsplan komplett als Baumischgebiet im Innenbereich - , der Weinberg ist als Außenbereich gekennzeichnet.
Vielen Dank vorab.
Grenzbebauung in RLP bei ident. Eigentümer
8. August 2016
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Frage vom 8. August 2016 | 08:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung in RLP bei ident. Eigentümer
Verbaut?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. August 2016 | 13:02
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Theoretisch wäre es möglich, durch die Vereinigung von benachbarten Grundstücken eine größere Fläche für die Bebauung zu bekommen.
Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.
In eurem Fall müsste wohl der Weinberg (zumindest 3 Meter von ihm) planungsrechtlich vom Außenbereich in den Innenbereich verlegt werden. Das wird nicht einfach...
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#3
Antwort vom 11. August 2016 | 07:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ok.. Danke für die Einschätzung!
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