ein Nachbar will seine Garage an eine Stützmauer bauen.
Wie ist bei einer Grenzbebauung an einer Stützmauer die max. 3m Höhe zu sehen:
gilt dies ab Grundstücksebene des Nachbars, oder zählt erst ab Höhe der Stützmauer ?
25m² Fläche:
Handelt es sich um die eigentliche Wandfläche oder um die sichtbare Fläche oberhalb der Stützmauer ??
Besten Dank im Voraus
Matthias
Grenzbebauung an Stützmauer
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
hallo
ich habe exakt das gleiche Problem
welche Antworten gab es auf diese Frage ?
Kann nur aus BauO NW zitieren:
Sinngemäß wird die maximale Höhe vom natürlichen Gelände des Nachbarn gemessen.
Beispiel:
Wenn die Stützmauer ab Ihrem Grundstück
1m hoch ist, darf die Garage nur noch 2m Höhe ab Stützmauer haben, also 3m ab Ihrem Gelände.
Es sei denn, Sie haben auf Ihrem Grundstück das Geländeniveau durch eine Abgrabung gesenkt.
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Kann nur aus BauO NW zitieren:
Sinngemäß wird die maximale Höhe vom natürlichen Gelände des Nachbarn gemessen.
Beispiel:
Wenn die Stützmauer ab Ihrem Grundstück 1m hoch ist, darf die Garage nur noch 2m Höhe ab Stützmauer haben, also 3m ab Ihrem Gelände.
Es sei denn, Sie haben auf Ihrem Grundstück das Geländeniveau durch eine Abgrabung gesenkt.
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