Hallo,
mein Nachbar hat ein Gartenhaus auf die Grenze gestellt. Da mein Nachbar bereits mehrere Anbauten an sein Haus auch auf der Grenze hat, habe ich beim Bauamt nachgefragt, ob das rechtens sei.
In der NBO steht, daß man einen Abstand von 3 m einhalten muß für ein Gartenhaus. Nach nunmehr zwei Jahren Prüfung hat das Bauamt festgestellt, daß für das Gartenhaus tatsächlich noch das "Grenzbebauungsprivileg" in Anspruch genommen werden könnte, weil die Anbauten bereits Bestandsschutz hätten.
Wenn das so rechtens ist, dürfte ich ja auch ein kleines Gartenhaus auf die Grenze stellen. Bei mir steht noch nichts auf der Grenze.
Langsam weiß ich nicht mehr, ob alles im Ermessen des Bauamtes steht, was Gesetze oder Verordnungen nicht hergeben.
Ich weiß nicht, ob ich verulkt worden bin. - Denn telefonische vorherige Nachfragen hatten jedesmal die gegenteilige Auskunft dessen, was nachher schriftlich erfolgte, ergeben. Gibt es da wohl so viel Spielraum in den Bauämtern?
Warum gibt es dann eigentlich Gesetze und Verordnungen?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann seinen Standpunkt dazu darlegen?
Grenzbau ohne nachbarliche Beteiligung?
11. April 2005
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Frage vom 11. April 2005 | 11:22
Von
Status: Beginner (149 Beiträge, 60x hilfreich)
Grenzbau ohne nachbarliche Beteiligung?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. April 2005 | 10:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Warum aus einer bestehenden Grenzbebauung, die zwar nicht rechtmäßig errichtet worden ist, aber Bestandsschutz genießt das Recht folgen soll, diese Grenzbebauung noch erweitern zu dürfen, ist mir auch nicht ganz klar.
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