Grabpflege aus Erbmasse im Voraus einfach nehmen ?

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Grabpflege aus Erbmasse im Voraus einfach nehmen ?

Kann mir jemand erklären ob sowas rechtens ist ?

Es gibt eine Erbengemeinschaft aus 4 Erben, nun möchte einer der erben bzw. hat nicht gefragt sondern es einfach beschlossen und genommen 6000 für die Grabpflege für die nächsten 20 Jahre.

Es geht um den verstorbenen Großvater, der im selben Ort begraben ist wo der Erbe der das machen lassen will wohnt.

Müsste dieser nicht mal wenigstens die anderen 3 erben fragen und ist das überhaupt rechtens ? Vor allem die Art und weise kommt mir komisch vor.

Wir haben nichts dagegen alle an den Kosten dafür zu beteiligen wobei wir nicht mal wissen ob wir das zwingend müssten, aber 6000 Euro und am Ende macht derjenige das einfach selber ?

Zudem ist es ein Gemeinschafts grab wo meine früher verstorbene Großmutter bereits auch begraben ist und das wird bereits gepflegt...

Signatur:

Siggi hat Pause

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Müsste dieser nicht mal wenigstens die anderen 3 erben fragen und ist das überhaupt rechtens ?

Der Erbe kann nicht alleine über den Nachlass verfügen und Verträge schließen.

-- Editiert von cruncc1 am 20.11.2017 12:50

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#2
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Macht der jenige allerdings auch die Beerdigungskosten und alles wurden davon bezahlt da würde auch nicht ein mal gefragt ob wir damit irgendwie einverstanden sind oder generell wenn was dafür gekauft wurde haben wir anderen nicht mal eine Info über kosten oder sowas bekommen.

Ob wirklich ein Vertrag abgeschlossen werden soll über die Grabpflege oder ob es selber gemacht werden soll ist ja nicht klar.

Zudem besteht noch eine Vollmacht für die Konten weiß nicht was das bedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Zudem besteht noch eine Vollmacht für die Konten weiß nicht was das bedeutet.


Dann sollte diese Vollmacht widerrufen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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