Gründung einer Stiftung - Notaranderkonto ausreichend?

21. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Gründung einer Stiftung - Notaranderkonto ausreichend?

Hallo!
Ich überlege mir schon lange, 10% meines Einkommens für "gute Zwecke" zurückzulegen. Ich möchte dieses Geld als Grundstock für eine Stiftung anlegen, für die ich seit jahren das Konzept vorbereite, es ist also spontane Eingebung sondern ernsthaft überlegt.
Da ich bereits jahrelange ausreichende Erfahrung als Vereinsvorsitzende zweier Vereien hatte (glücklicherweise: hatte!!!), möchte ich keinen Stiftungsverein dafür gründen, sondern das Grundvermögen lieber selbst anlegen.

So, jetzt meine Frage: Ich würde gerne auf meinem Internet-Shop und bei sonstigen Verkäufen bereits transparent machen, dass 10% des Erlöses vor Steuer einem guten Zweck zugeführt werden soll. Wie kann ich das transparent und vor allen Dingen für den Käufer sicher machen?
Und: Wie teuer ist so ein Notaranderkonto und genügt es für den Aufbau der Stiftung? Falls -wider Erwarten - eine dritte Person spenden möchte, nehme ich an, dass eine Spendenquittung mangels Stifungsvereins nicht ausgestellt werden kann, solange die Stifung nicht gegründet ist. Stimmt auch das?

Danke fürs Antworten. Firona

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Ein Notaranderkonto bekommt, wie der Name schon vermuten läßt, nur ein Notar. In Ausnahmefällen machen Banken das auch mit Anwälten. Anderen Nutzerkreisen ist das Anderkonto verschlossen. Entweder du nimmst dafür ein normales Girokonto, oder du überweist die 10% auf mein Konto und ich nenne es dann ab sofort Anderkonto ;-)


Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Das hast du aber klug erkannt, Rostu. Und da schon mal ein Notar ein Anderkonto für mich verwaltet hat, weiß ich das sogar! Und das, obwohl ich eine Frau bin!!! Und hier steht es schwarz auf weiss: " Was ist ein Notaranderkonto? Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern." - weil das Internet solche Sachen natürlich auch weiß. Ich habe auch gar nicht gefragt, was ein Notaranderkonto ist, sondern ob es für den obigen Zweck eingerichtet werden kann, da hier ja Drittgelder verwaltet werden müssen.
Offenbar bist du aber noch arg jung, so sei dir dein etwas anmaßender Stil verziehen. Ich hätte ein solches Thema wahrscheinlich nicht in diesem Forum posten sollen. Firona


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Liebe Firona,
ich weiss nicht, ob Du wirklich Antworten möchtest oder nur die Gelegenheit suchst, zu zeigen, dass Du ja doch mehr weisst. Jedenfalls werde ich das Gefühl nicht los, dass Du ganz gut im Austeilen bist, es Dir jedoch leider schwer fällt über einen Kommentar einfach nur zu schmunzeln. Du möchtest doch sicher ungern den Eindruck erwecken eine Oberlehrer(in-da Du ja eine Frau bist!) zu sein.
Gruss
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist irgendwie merkwürdig: Ich stelle eine Frage in einer gemeinnützigen Angelegenheit und bekomme dafür lediglich völlig unqualifizierte, belehrende, ja sogar beleidigende Antworten. Ich habe bereits angedeutet, dass dieses Forum dafür wahrscheinlich das Falsche ist und mich mit meiner Frage an einen Notar gewandt, der sie mir auch tatsächlich so beantworten konnte, wie ich es gerne auch hier gehört hätte. Ein einfaches Ja oder Nein hätte mir völlig genügt.

"Ein Notaranderkonto bekommt, wie der Name schon vermuten läßt, nur ein Notar. In Ausnahmefällen machen Banken das auch mit Anwälten. Anderen Nutzerkreisen ist das Anderkonto verschlossen. Entweder du nimmst dafür ein normales Girokonto, oder du überweist die 10% auf mein Konto und ich nenne es dann ab sofort Anderkonto ;-)"

Dieser Beitrag ist dem Ernst der Sache absolut nicht angemessen. Ich kann darüber nicht lachen. Schade, ich habe geglaubt, dieses Forum wäre etwas seriöser als die meisten. Wirklich schade. So, das sollte mein letzter Beitrag sein. Für was habe ich einen Anwalt?

Man sollte nicht an der falschen Stelle sparen. Firona

PS: An die Verantwortlichen dieser Seite: bitte streichen Sie mich aus der Forenliste. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Liebe Firona, es lag mir fern irgendwelche Minderwertigkeitskomplexe zu bedienen. Ich wollte einfach nur eine Antwort nicht in Anwaltsdeutsch verpacken.

Der Satz "Anderen Nutzerkreisen ist das Anderkonto verschlossen." läßt doch an Deutlichkeit und Aussagekraft nichts zu wünschen übrig. Oder?

Abschließend sei dir noch eine Lebensweisheit des römischen Dichters Horaz mit auf den Weg gegeben: "Mische ein bißchen Torheit in dein ernsthaftes Tun und Trachten. Albernheiten im rechten Moment sind etwas köstliches."

Da es bei deinem Thema nicht um ein pietätisches Tabu handelt, nahm ich an, es wäre ein rechter Moment. So kann man sich irren :-)

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Torsten665
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, den einzigen Minderwertigkeitskomplex habt ihr beiden Typen. Aber den legt mal auch besser nicht ab, solange ihr nicht ´ne ernstzunehmende Frage von eurer Dummquasselei unterscheiden könnt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Aequo animo audienta sunt imperatorum convicia.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Sehr richtig Rostu! Allerdings heißt es korrekt "imperitorum" :) imperatorum wird wohl irgendein Slang sein, den ich nicht kenne...

sling

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen