Google löscht keine Diffamierungen - PKH möglich?

17. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
mostuslogos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Google löscht keine Diffamierungen - PKH möglich?

Anton hat einen seltenen Nachnamen.

Wenn man seinen Vor- und Nachnamen bei google eingibt, werden als erste Treffer sofort Beleidigungen und Diffamierungen zum Nachteil von Anton angezeigt. Zwei Seiten hetzen gegen Anton. Die Beiträge sind schon 2 Jahre alt.

Anton wird auf diesen Seiten u.a. als Nazi beschimpft, ihm wird auch unterstellt Artikel im Internet verfasst zu haben, die er nicht geschrieben hat. Zudem wird Anton mit einer Person des NS-Regimes verglichen und „lustigerweise" ihm falsche Zitate zugeschoben. Man macht sich auch über Anton lustig. Man verweist dabei immer wieder auf einen Blog, den Anton mal mit weiteren Personen betrieb.

Anton hatte schon mehrfach eine Löschung der Suchergebnisse bei google beantragt. Doch diese wurden von google abgelehnt mit der Begründung, dass sich google auf die Meinungsfreiheit berufe.

Anton wird jedoch sehr stark diffamiert. Es wird über Anton sehr viel gelogen.

Und doch kann Anton einfach nichts dagegen machen, gegen google.

Hat Anton eine Chance diese Suchergebnisse endlich bei google löschen zu lassen?

Anton hat kein Geld um zu einen Anwalt zu gehen, da er selbst nur BAföG bekommt.

Problematisch ist auch, dass es auf beiden Seiten, in denen Anton diffamiert wird, es kein Impressum gibt. Diese Seiten sind anonym.

Anton wurde schon mehrfach im Freundeskreis und im Verwandtenkreis auf diese Beiträge angesprochen. Sein Ruf ist kaputt. Einen Nebenerwerb hat Anton auch nicht gefunden. Vermutlich weil viele Arbeitgeber seinen Namen gegoogelt haben und dann diese Einträge gesehen haben.

Könnte Anton denn vor Gericht die Löschung dieser Suchergebnisse erzwingen?
Könnte Anton Prozesskostenhilfe (PKH) bekommen?




Und noch ein Nachtrag - bitte separat beantworten.

Es gab eine dritte Seite, auf der es Beleidigungen und falsche Unterstellungen zum Nachteil Antons gab. Dort wurde u.a. behauptet, dass Anton obdachlos sein und sich auf selbst befriedige. Diese Seite wird mit Impressum (Eine „.de" Seite) aufgeführt. Anton schrieb dem Seiteninhaber mehrere mails. Der Seiteninhaber löschte dann diesen diffamierenden Artikel. Der Seiteninhaber teilte dem Anton mit. Dass dies nur ein Gastbeitrag war, er selber habe diesen Artikel nicht geschrieben. Könnte Anton hier noch Schadensersatz gegen den Seiteninhaber einklagen? Und wenn ja, bekäme Anton hier Prozesskostenhilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Man verweist dabei immer wieder auf einen Blog, den Anton mal mit weiteren Personen betrieb.
Und was war das denn für ein Block, der da offenbar derart in das Interesse der Netzgemeinde gerückt ist? Und was hat der Anton sonst noch so gemacht, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken?

Ich sehe da nämlich ein großes Problem für Anton. Dieses "Geplauder" im Netz trifft anscheinend nämlich entweder die Wahrheit oder beinhaltet diese ja doch irgendwo im Kern, wie es so oft der Fall ist. Die Wahrheit wird Anton aber niemandem verbieten können. Auch kann es für Anton sehr schwer werden, anderen ihre berechtigte Meinung und deren Äußerung zu verbieten. Irgendwo bestehen da sicherlich Grenzen, aber wo? Da sollte es sich schon um eindeutige und diffarmierende Schmähkritik weit abseits der Verhältnismäßigkeit handeln, damit der Anton sich auf der sicheren Seite des Rechts wägen kann. EInfach ist das nicht. Und da hier niemand die Orginaltexte und die Hintegründe kennt, kann hier auch niemand eine Meinung dazu abgeben.
Mir kommt da zuerst das hier in den Sinn:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-077.html

Und selbst wenn diese Texte fragwürdig sind, löst das noch nicht Antons Probleme. Der will sich ja nicht gegen die Website-Betreiber richten, sondern es der Scuhmaschine verbieten, entsprechende Treffer bei den Suchergebnissen (oder -vorschlägen?) auszuspucken. Die Möglichkeit und die Grenzen solcher Begehren sind zur Zeit sehr umstritten. Der Suchmaschinenanbieter argumentiert regelmäßig damit, dass er er für die Inhalte nicht verantwortlich sei und die sowieso von Meinungsfreiheit gedeckt wären. Abwegig ist so eine Verteidigung nicht. Auch hat dieser $$$$$-Konzern sicherlich die besseren Anwälte am Schreibtisch sitzen und muss sich den Prozess nicht mit Bafög finanzieren.

Zitat:
Könnte Anton hier noch Schadensersatz gegen den Seiteninhaber einklagen?
Eher nicht. Das mit dem Gastbeitrag klingt plausible, zumal der Beitrag unverzüglich gelöscht wurde. Die frage wäre auch erstmal, welcher Schaden denn dem Anton entstanden ist? "Seelischen Schaden" bekommt man da, wenn überhaupt, nur mit ein paar Euros abgegolten.

Zitat:
Anton hat kein Geld um zu einen Anwalt zu gehen, da er selbst nur BAföG bekommt.
Dann soll Anton zum Amtsgericht gehen und dort nach Beratungshilfe fragen.



-- Editiert von Hafenlärm am 17.04.2015 22:07

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mostuslogos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist denn das für eine Antwort? Welche Netzgemeinde? Es war vermutlich nur eine Person, die gegen Anton diese beiden Hetzseiten eröffnet hat. Eine Person! Keine Netzgemeinde.

Die Hetzbeiträge sind auf beiden Seiten fast identisch.

Und alle diese Behauptungen sind nicht wahr!

Also darf dann jeder über jeden Lügen im Internet verbreiten oder was soll das?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mostuslogos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Nachtrag:

und wie ich bereits erwähnt habe kann sich Anton nicht gegen die Webseitenbetreiber wenden, da es kein Impressum hat. Diese beiden Seiten sind anonym.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Eine Person! Keine Netzgemeinde.

Nun, wenn es keine Netzgemeinde gibt, es also keinen interessiert und die Seite nicht aufgerufen wird, dann ist das doch prima.



Zitat:
Diese beiden Seiten sind anonym.

Dann könnte man weitergehen über die Domains und die Domaninhaber.



PKH wird gezahlt, wenn der Prozess nicht vollkommen sinnlos ist und der Antragsteller bedürftig ist.
Wie das Gericht das bewertet das von hunderten Suchmaschinen nur eine einzige das sperren soll, sei mal dahingestellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch relativ einfach. Anton reicht bei Gericht einen Antrag auf PKH ein gekoppelt mit einem Klageentwurf. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wie selten ist denn Antons Name?
Ich behaupte mal, ein potentieller Arbeitgeber, der beim googeln eines Namens davon ausgeht, der erste Treffer sei sein Bewerber, ist sowieso niemand, für den ich arbeiten wollen würde.
(Wenn man den Namen meines Freundes googelt, kommen als erstes einige Hits von einem Musiker aus einer ganz anderen Stadt; soll ein potentieller AG dann davon ausgehen, mein Freund habe ihn belogen und sei gar kein Fachmann in seinem Bereich, sondern Berufsmusiker?)

1x Hilfreiche Antwort

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