Google Streetview - wie Sie dagegen Widerspruch einlegen können

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- Musterwiderspruch zum Download

Amrei  Viola Wienen
Rechtsanwältin
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel: 030 390 398 80
Web: http://www.kanzlei-wienen.de
E-Mail:
Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediation

"Google Streetview" - das löst heftige Emotionen aus. Für den Internetdienst "Google Streetview" werden mit Kamerafahrzeugen Straßenansichten in weiten Gebieten Deutschlands erstellt. Diese Bilder will Google Streetview dann mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Der Preis ist hoch, droht den Bürgern dadurch schließlich ein Verlust der Privatsphäre.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt dazu mit: Bürger können vorsorglich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen, wenn sie eine Veröffentlichung der Aufnahmen ablehnen.

Dazu ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Musterwiderspruch zum Download eingestellt. Es müsse im Widerspruch zusätzlich zu der Adresse das Gebäude näher beschrieben werden, so etwa durch die Farbe des Gebäudes, Balkon, bzw. markante Gebäude in der Umgebung.Weitere Informationen und den Musterwiderspruch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html