GmbH zahlt nicht an Subunternehmer - Rechnung nach & 13b (ohne UmsSt) gilt Baurecht oder was kann he

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
GmbH zahlt nicht an Subunternehmer - Rechnung nach & 13b (ohne UmsSt) gilt Baurecht oder was kann he

Hallo, meine Geschäftspartnerin hat für eine GmbH Umbauarbeiten in Baumärkten durchgeführt- Auftrag, Nachweise und Mail Verlauf liegen als Beweis vor-im Prinzip nicht zu bestreiten. Die GmbH zahlt nicht obwohl die schon lange Ihr Geld haben vom Hauptauftraggeber. Es war Umbau in Baumärkten mit Ware, Regale usw. aber Abrechnung ohne UsSt. nach & 13b Bauselbstschuldnerschaft. Gilt da vielleicht das Bauforderungssicherungsgesetz so das der Hauptauftraggeber in die Pflicht genommen wird für solche Fälle? Was würde helfen Anzeige wegen Betrug und Mahnverfahren+ Online Warnung (falls rechtlich möglich) vor der Firma riskieren? Die GmbH hat glaub ich eine gute Bilanz und wäre vielleicht Dumm die Insolvenz gehen zu lassen vom Geschäftsführer. Und glaub so einfach ist das auch nicht da die ja dann erst Ihre Einnahmen irgendwohin schaffen müssten um überhaupt Insolvenz anmelden zu können und wenn die seit 4 Wochen Zahlungsprobleme haben wäre es ja Insolvenzverschleppung...oder was meint Ihr ? Es geht um ca. 12000 Euro Forderung ...Danke im Voraus für eure Hilfe/Infos!!

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2 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat die GmbH einen Grund benannt, warum sie nicht zahlt oder stellt sie sich einfach nur tot? Es wurde korrekt und nachweisbar gemahnt?

Zitat:
Gilt da vielleicht das Bauforderungssicherungsgesetz so das der Hauptauftraggeber in die Pflicht genommen wird für solche Fälle?

Die Frage wäre ggf. in einem anderen Forum besser aufgehoben. Vielleicht http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=29 oder http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=36

Zitat:
Was würde helfen Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen Betrug und Mahnverfahren+ Online Warnung (falls rechtlich möglich) vor der Firma riskieren?

Kommt halt drauf an, was passiert ist. Wenn der Baumarkt alles bezahlt hat und das Geld bestimmungswidrig verwendet wurde, droht Haft. Eine Anzeige hilft niemals direkt, um Geld einzutreiben. Sie hilft bestenfalls indirekt (Einsicht, Reue und Versuch des Täters, den strafrechtlichen Schaden zu begrenzen, plötzlich wird gezahlt)... Das Gesetz sollte ja normalerweise genau solche Dinge verhindern.

Kommt im Endeffekt auf den Vertrag drauf an. Aber erster Auftraggeber und Vertragspartner ist und bleibt zunächst die zwischengeschaltete GmbH und keinesfalls der Baumarkt.

Wenn man nicht weiß, was da los ist, dann kann man schwerlich einschätzen, wie man vorgehen sollte. Ich persönlich würde das ganze verfolgen. Denn wenn sich bewahrheitet, dass Geld beiseite geschafft wurde oder bestimmungswidrig eingesetzt wurde, dürfte nach Bauforderungssicherungsgesetz auch ein Weg frei sein, wegen den dann wohl begangenen Straftaten auf die Täter als Privatpersonen zurück zu greifen.

Ich würde es erst mal bei zwei Maßnahmen belassen: 1. Anzeige wegen dem entsprechenden Verdacht und 2. Mahnbescheid. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen: Pfändung in Inventar und Büro-Inventar, sowie Konten der GmbH.
Wenn widersprochen wird, ist sowieso ein Anwalt notwendig aufgrund der Summe. Mit dem kann man dann die weiteren Maßnahmen besprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hat die GmbH einen Grund benannt, warum sie nicht zahlt oder stellt sie sich einfach nur tot? Es wurde korrekt und nachweisbar gemahnt?

Zitat:
Gilt da vielleicht das Bauforderungssicherungsgesetz so das der Hauptauftraggeber in die Pflicht genommen wird für solche Fälle?

Die Frage wäre ggf. in einem anderen Forum besser aufgehoben. Vielleicht http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=29 oder http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=36

Zitat:
Was würde helfen Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen Betrug und Mahnverfahren+ Online Warnung (falls rechtlich möglich) vor der Firma riskieren?

Kommt halt drauf an, was passiert ist. Wenn der Baumarkt alles bezahlt hat und das Geld bestimmungswidrig verwendet wurde, droht Haft. Eine Anzeige hilft niemals direkt, um Geld einzutreiben. Sie hilft bestenfalls indirekt (Einsicht, Reue und Versuch des Täters, den strafrechtlichen Schaden zu begrenzen, plötzlich wird gezahlt)... Das Gesetz sollte ja normalerweise genau solche Dinge verhindern.

Kommt im Endeffekt auf den Vertrag drauf an. Aber erster Auftraggeber und Vertragspartner ist und bleibt zunächst die zwischengeschaltete GmbH und keinesfalls der Baumarkt.

Wenn man nicht weiß, was da los ist, dann kann man schwerlich einschätzen, wie man vorgehen sollte. Ich persönlich würde das ganze verfolgen. Denn wenn sich bewahrheitet, dass Geld beiseite geschafft wurde oder bestimmungswidrig eingesetzt wurde, dürfte nach Bauforderungssicherungsgesetz auch ein Weg frei sein, wegen den dann wohl begangenen Straftaten auf die Täter als Privatpersonen zurück zu greifen.

Ich würde es erst mal bei zwei Maßnahmen belassen: 1. Anzeige wegen dem entsprechenden Verdacht und 2. Mahnbescheid. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen: Pfändung in Inventar und Büro-Inventar, sowie Konten der GmbH.
Wenn widersprochen wird, ist sowieso ein Anwalt notwendig aufgrund der Summe. Mit dem kann man dann die weiteren Maßnahmen besprechen.


Hallo, naja die GmbH zahlt einfach nicht ohne einen Grund zu nennen. Die haben das Geld schon lange erhalten und leiten es einfach nicht weiter. Hab mir überlegt das meine Partnerin es nochmal mit persönlichen Gespräch versucht und wenn das nichts bringt - Anzeige und Mahnbescheid. Kann man nur hoffen das die keine Insolvenz anmelden. Ich weiß halt nicht ob das Bauforderungssicherungsgesetz hier anwendbar ist da die arbeiten eigentlich wenig mit Bau zu tun hatten. Es wurde aber von meiner Partnerin verlangt Rechnung nach & 13b zu schreiben und das ist "Bau" im Prinzip. Vertrag hat sie keinen aber Auftrag mit Angabe Tagessatz , Zahlungsziel usw. Das komische ist nur das auf den Auftragsformular einmal UG steht oben und unten GmbH - Die Mail Adresse ist aber von der aktuellen GmbH und vielleicht haben die nur ein altes Formular genommen. Wäre ja sonst krass wenn die eine UG hätten die schnell Insolvenz gehen kann. Das wäre ja Irreführend und nahe an bewußter Täuschung. Danke erstmal für deine Infos/Hilfe! Mfg

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