Geht das rechtlich?
Ein alleiniger Gesellschafter X, der auch gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer ist, vereinbart mit der GmbH einen Darlehnsvertrag über 2Mio. Also er das natürlich nicht rückzahlen kann, vereinbart er mit der GmbH, die er ja selbst vertritt einen Rangrücktritt, wodurch die 2 Mio nicht passiviert werden und keine Überschuldung vorliegt, obwohl die GmbH ja eigentlich zahlungsunfähig ist.
was sagt das Gesetz dazu? Kennst sich da jemand aus.
Unternehmer X hat das in insgesamt 3 Unternehmen gemacht.
GmbH Gesellschafter Darlehn nur ein Gesellschafter vorhanden
24. Juni 2017
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Frage vom 24. Juni 2017 | 09:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
GmbH Gesellschafter Darlehn nur ein Gesellschafter vorhanden
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. Juni 2017 | 16:06
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Die Passivierung entfällt ganz und gar nicht in der Bilanz. Nur im Überschuldungsstatus entfällt sie. Der Rangrücktritt ergibt sich teilweise schon aus der InsO.
Gibt es denn eine positive Fortführungsprognose? Wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist besteht ja sowieso Insolvenzantragspflicht. Vielleicht hier mal mit einem Rechtsanwalt/Steuerberater sprechen, sonst kann es schnell eine Anzeige gebe.
Wenn auf das Darlehen verzichtet wird, entsteht ein steuerpflichtiger Sanierungsgewinn. Allerdings wird diesbezüglich grad das Gesetzt geändert.
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