Gleitzeitstunden streichen!?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2013 12:51:19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Gleitzeitstunden streichen!?

Hallo,

in der "Suche" bin ich nicht wirklich fündig geworden, also stelle ich mein Anliegen hier einmal dar.

In meiner Firma ist es üblich das unter der Woche geleistete Überstunden auf ein Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden. Diese können, wenn es die Arbeitslage erlaubt(in der Praxis nur sehr selten möglich) abgefeiert werden.

Letztes Jahr beschloss mein AG das nur noch max. 30 Stunden mit in das "neue Jahr" überschrieben werden dürfen. Die restlichen Stunden werden weder ausgezahlt noch sonst irgendwie vergütet!! Sie verfallen einfach....

Im Tarifvertrag der HRB ist das nicht geregelt.
Auch steht im Arbeitsvertrag nichts darüber...
Diese Anordnung wurde nur mündlich vom AG ausgesprochen....

Ist das Rechtens? (Viele Kollegen und ich selber verlieren im Schnitt um die 45 Arbeitsstunden und mehr)


Vielen Dank im voraus für eventuelle Antworten!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist das Rechtens?


Nein, natürlich nicht. Einen Betriebsrat gibt es vermutlich nicht, oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.08.2013 12:51:19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Dieser sagt es wäre Rechtens! Deswegen schreibe ich hier, sorry den Hinweis mit dem BR hätte ich auch in die Frage mit einbauen können!

Es würde eine Bertiebsvereinbarung bestehen in dieser das geregelt ist. Diese konnte er mir nicht vorlegen bzw. ich warte schon seit 4 Wochen auf eine Reaktion Seitens des BR .

-----------------
"Vielen Dank für event. Antworten"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Es würde eine Bertiebsvereinbarung bestehen in dieser das geregelt ist.


Oh nein, was ist denn das für ein BR? Ich bin jetzt nicht so der BetrVG-Experte, aber meiner Meinung nach dürfte der BR so eine BV gar nicht abschliesen. Da wissen aber andere Forumsteilnehmer sicherlich mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das ist ein ewiges Streitthema, bei dem ein BR nur einen vernünftigen Kompromiss herbeiführen kann. "Vernünftig" heißt hier, dass es ein Zeitmanagement gibt, das es dem AN nicht nur erlaubt, den Zeitausgleich zu realisieren, sondern darüber hinaus eine Verantwortung der Häuptlinge und Unterhäuptlinge im Betrieb, das Zeitverhalten in Plus und Minus zu managen. Will sagen: Sorge zu tragen, dass Vertragsgerechtigkeit herbeigeführt wird.
Wenn nachweislich Anstrengungen unternommen worden sind, die Pluszeiten abzufeiern, und das aus betrieblichen Gründen nicht möglich war, dürfen sie auch nicht verfallen.
Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass es Kollegen gibt, die Zeit horten - die muss man quasi zum Zeitausgleich zwingen. ... letztlich ein Führungsproblem im Betrieb.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass es Kollegen gibt, die Zeit horten - die muss man quasi zum Zeitausgleich zwingen. ...


Naja moment, der BR ist doch auch bezüglich jeglicher Mehrarbeit in der Mitbestimmung.

Aber was mich mehr interessiert ist, könnte ein BR mit dem AG in einer BV vereinbaren, dass alle Stunden über der Grenze X verfallen?

-- Editiert 1000kleinesachen am 03.01.2012 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

bei uns (Forschungsinstitut der MPG) gibt es auch eine BV, dass am Ende eines Monats alles über 25 bzw. 80 Überstunden gestrichen wird. Und unser Betriebsrat ist eigentlich schon sehr 'streitbar'...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ein BR hat die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Das tut er nicht, wenn der zustimmt, dass vom AN unverschuldet nicht abbaubare Überstunden verfallen!

In vielen Betrieben wird der Anhortung unzähliger Überstunden ein Riegel vorgeschoben, indem ein- oder zweimal im Jahr ein Kappwert vorgegeben wird. Zu dem Termin muss jeder AN seine angesammelten Überstunden bis zur gesetzten Grenze abgebaut haben. Gelingt das jemandem nicht, weil betriebliche Belange entgegenstehen, dann werden bei uns z. B. diese Überstunden - nur Einzelfälle - als angeordnete Mehrarbeit gesondert gutgeschrieben. D. h., wenn der AN merkt, dass seine Ü-Stunden unverschuldet aus dem Ruder laufen, muss die Geschäftsführung eine Lösung anbieten.

Ist es in einem Unternehmen an der Tagesordnung, dass viele oder kein AN seine Überstunden in den Griff bekommt, dann ist das Verhältnis Arbeitsanfall zur Arbeitszeit zu überdenken.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.08.2013 12:51:19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist nur,dass unser BR auf Seiten der Geschäftsleitung ist.Dieses Streitthema bekommen die seit 2 Jahren nicht in den Griff bzw. fair geregelt. Davor wurden die Überstunden ausgezahlt, dieses wurde gestrichen und seitdem gilt die Gleitzeitregelung.

Überstunden hortet bei uns keiner, ich sehe eher das Problem das Wir unterbesetzt sind...

Vielen Dank an die Antwortersteller.....


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Das Problem ist nur,dass unser BR auf Seiten der Geschäftsleitung ist

Dann habt ihr - kollektiv - die falschen Leute in den BR gewählt. Das kann man bei der nächsten Wahl ändern. Wenn das zu lange dauert, bleibt nur, die gegebenen Mittel konsequent zu nutzen: Ort dafür ist die Betriebsversammlung. Dort muss der BR Rechenschaft legen. Also Fragen stellen, sich nicht abwimmeln lassen. Das Antragsrecht nutzen, um dem BR z.B. mit auf den Weg zu geben, diese BV zu kündigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich denke mal, hier ist zwischen Überstunden und Gleitzeitstunden zu unterscheiden. Überstunden bedürfen der vorherigen Genehmigung bzw. Anordnung des Chefs. Gleitzeitstunden können auch anderweitig anfallen. Man arbeitet einfach mehr.

Für "echte" Überstunden sollte es eine Regelung des Aubbaus geben. Entweder im Arbeitsvertrag, oder im Tarifvertrag oder aber in einer Betriebsvereinbarung.

Damit Gleitzeitstunden nicht zu verkappten Überstunden werden, ist es durchaus üblich, hier eine Obergrenze zu setzen. Sinn der Gleitzeit ist es ja nicht, heimlich Überstunden anzusammeln.

Das alles sollte eigentlich geregelt sein. Darüber fehlen hier aber die Angaben.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wer Zeitausgleich nimmt, muss wiederum 'Überstunden' machen, um die liegengebliebene Arbeit auzuholen.....ein Kreislauf bis zur Rente... :sad:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nö. So ist das nun wirklich nicht. Flexible Arbeitszeit heißt ja nur, dass man sich Anfang und Ende der Arbeitszeit eingeschränkt selbst aussuchen kann. Alles andere bleibt doch.

Und es gibt eben Unternehmen, das vom Stoßgeschäft lebt, sehr viele sogar. Ein Beispiel aus dem Versandhandel. Ein großes Versandhaus macht etwa 70 % seines Umsatzes in der Zeit von 15. Okt. bis 15. Dez. eines jeden Jahres. Dafür ist der Sommer absolut lau. Wenn man da sein Gleitzeitkonto anschaut und ausgleicht, dann ist das doch völlig in Ordnung.

Das Problem ist doch, dass viele Stunden gebunktert werden, ohne Grund. Ist natürlich auch eine Frage der Dienstaufsicht. Und eben, wie hier wohl auch das vermengen von Gleitzeitstunden und echten Überstunden. Das kann man aber regeln.

wirdwerden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen