Gleitzeitkonto / Überstunden

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleitzeitkonto / Überstunden

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario: Ich bin angestellt und wir haben eine elektronische Zeiterfassung. 10 Überstunden im Monat sind vertraglich abgegolten d.h. zum Monstswechsel verfallen alle gesammelten Plus-Stunden bis 10 ,slles darüber wird als Überstunden gespeichert. Je nach Arbeitsaufkommen konnte ich die Plus-Stunden im laufenden Monat 'abfeiern'. Jetzt hat der Chef verkündet das nicht mehr zu gestatten. Das würde dann in der Praxis z.B. so aussehen - ich sammel bis zum 30. eines Monats 7 Plusstunden an,wenn ich am 17. desselben Monats eine Stunde früher gehe hätte ich zum nächsten Monatsersten 1 Minusstunde auf dem Zeitkonto. Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtlich okay ist,was meint ihr???

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das sollte im Vorfeld mit dem AG geklärt werden.

in unserem Unternehmen ist die Zeiterfassung so aufgebaut, dass jeder Mitarbeiter bis zu 20 Minusstunden haben kann, um im Folgemonat z. B. eine Mehrarbeit aufzufangen, die die Kappungsgrenze (ebenfalls 20 Stunden) überschreitet.

Fakt ist, dass du 10 Stunden Mehrarbeit mit deinem Gehalt abgegolten hast. Zu klären ist was mit den Stunden passier, die die Grenze überschreiten? Du willst doch deine Mehrarbeit - über 10 Stunden hinaus - nicht unvergütet leisten, also streichen lassen.

Ist es dann z. B. gestattet, in einem Monat ins "Minus" zu gehen, weil man im Folgemonat mit Mehrarbeit rechnen muss, die diese 10 Stunden übersteigen?

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#2
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm,ich bin nicht sicher ob ich mich verständlich ausgedrückt habe... es geht nicht um die Stunden,die 10 übersteigen. Mir geht es um die Verrechnung von Plus- und Minusstunden im laufenden Monat. An manchen Tagen bleibe ich länger wenn die Arbeit es erfordert - an manchen Tagen kann ich es mir erlauben früher zu gehen weil ich meine Aufgaben erledigt habe. Mit der neuen Regelung würde 1h früher gehen aber grundsätzlich Minusstunde bedeuten,die nur ausgeglichen werden kann wenn ich im kommenden Monat zB 11h arbeite. Unabhängig davon ob ich in demselben Monat 6x 1h länger da gewesen bin....

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Sabinee):
Das würde dann in der Praxis z.B. so aussehen - ich sammel bis zum 30. eines Monats 7 Plusstunden an,wenn ich am 17. desselben Monats eine Stunde früher gehe hätte ich zum nächsten Monatsersten 1 Minusstunde auf dem Zeitkonto.
Diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Am Monatsende würden dir die Überstunden (bis maximal 10) abgezogen werden. Zu Beginn des nächsten Monats wärst du dann genau bei 0. Dein AG erlaubt es dir schlicht und einfach nicht mehr weniger als deine Soll Arbeitszeit zu arbeiten. Du darfst also nicht mehr früher gehen. Ist dies irgendwie in deinem AV geregelt?



-- Editiert von -Laie- am 19.10.2017 16:48

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das Problem ist in der Tat schlecht beschrieben.

Sabinee meint, dass ihr eine Stunde abgezogen wird, die sie weniger arbeitet, solange sie noch nicht über 10 Stunden Plus ist.

Mit anderen Worten, die vorhandene Gutzeit von 7 Stunden wird nicht berücksichtigt, solange sie nicht größer 10 ist.

Berry

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#5
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau- d.h. ich darf zB 1h früher gehen - um die wieder auszugleichen muss ich aber 11h Mehrarbeit leisten. Hat jemand eine Idee inwieweit das rechtmäßig ist?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ja und es ist genauso im Vertrag vereinbart:

Zitat:
Ich bin angestellt und wir haben eine elektronische Zeiterfassung. 10 Überstunden im Monat sind vertraglich abgegolten

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#7
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liegt es nicht in der Natur eines Gleitzeitkontos, das 'minus' mit 'plus' verrechnet wird? im laufenden Monat?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wir kennen deinen Vertrag nicht. Alles relevante dazu sollte darin enthalten sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des AG.
Stell doch mal den entsprechenden Passus dazu hier zur Verfügung.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung könnte wirklich hilfreich sein.
Aber diese 10 Überstunden sind ja offensichtlich bei diesem AG keine Überstunden, sondern die Soll-Arbeitszeit. Überstunden, die andauernd erwartet werden, sind keine Überstunden.
Wären es Überstunden, könnte man die auch mit Minusstunden verrechnen.
Hier stimmt was nicht.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Vertragspassus:
"1. Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden.
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich nach den Bedürfnissen der Arbeitgeberin.
3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,Mehr- und Überarbeit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu leisten. 10 Überstunden/Monat sind im Gehalt enthalten."

Ich möchte an der Stelle betonen,das es mir NICHT um angeordnete Überstunden geht. Ich arbeite eigenverantwortlich und ob ich ne Stunde länger arbeite oder bei entsprechendem Zeitguthaben ne Stunde früher gehe richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen. Zur Gleitzeit steht nichts im Vertrag-sie wird aber praktisch angewendet.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sabinee,

für mich ist das eine starre Gleitzeitregelung, da nur der tägliche Arbeitsbeginn flexibel händelbar ist. Es gibt aber kein damit verknüftes Zeitkonto, welches Plus- oder Minusstunden erfasst.

Mit anderen Worten: Du entscheidest wann Du anfängst, musst aber die Regelarbeitszeit tagtäglich ableisten.

Derartige Modelle kenne ich auch, aber dies liegt Jahrzehnte zurück. Hätte nicht gedacht, dass es sie auch heute noch gibt.

Berry

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#12
 Von 
Sabinee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt doch ein Zeitkonto...das wird zum Monatsende gekappt-bis 10h verfallen und alles darüber bleibt erhalten.

Naja...wie auch immer... vielen Dank an alle,die hier geantwortet haben.

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nein, es gibt kein wirkliches Zeitkonto. Es gibt hier einen Arbeitgeber, der über die vereinbarte Regelarbeitszeit 10 Mehrarbeitsstunden erwartet. Spätestens bei der Verrechnung mit Minusstunden zeigt sich hier jedoch, dass er die Mehrarbeit andauernd erwartet, und das ist so rechtlich auf Dauer nicht haltbar. Er hat die vereinbarten Stunden zu bezahlen und darf da nicht automatisch die von ihm erwartete ständige Mehrarbeit miteinbeziehen.
Und am Rande:
Überstunden müssen nicht angeordnet werden. :devil:
Auch wenn die Überstunden nicht angeordnet sind, die werden ja anscheinend erwartet oder weshalb leisten Sie diese Stunden?
Es reicht übrigens, wenn der AG weiß, dass Überstunden anfallen und deren Ableistung in Kauf nimmt. Dann sind das Überstunden.
Hoffe wenigstens, dass der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, auch mit der im voraus einkalkulierten Mehrarbeit der Mitarbeiter.

-- Editiert von altona01 am 21.10.2017 15:59

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