Gleiche Arbeit Verschiedener Lohn !!!

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marvin123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleiche Arbeit Verschiedener Lohn !!!

Hallo Leute,

ich arbeite in einem Callcenter unter sehr Menschenunwürdigen Verhältnissen. Es gäbe hier viele noch viele Anliegen mit denen ich mich bzw. Euch beschäftigen könnte. Aber alles Stück für Stück. In den Callcenter machen natürlich alle den gleichen Job. Es gibt Mitarbeiter mit "Randzeitverträgen" 20 - 00 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig. Diese Mitarbeiter bekommen einen Stundenlohn von 12 Euro. Mitarbeiter mit alten bzw. keinen Randzeitverträgen bekommen den Mindestlohn obwohl diese auch nach 20 Uhr und an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen Arbeiten müssen. Der Job ist der Selbe und Die Zeiten auch bzw. ein Mitarbeiter ohne Randzeitvertrag arbeitet auch in den Randzeiten und bekommt nur den Mindestlohn. (Gleicher Arbeitgeber keine Zeitarbeit)

Mit freundlichen Grüßen


Marvin Koch

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

und deine Frage lautet jetzt genau wie?

Kleiner Tipp, es darf durchaus unterschiedlich bezahlt werden für die gleiche Arbeit...

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Es gibt zwar im Neuen Testament das wunderbare Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg, die am Ende des Tages alle den gleichen Lohn erhalten, doch das hat arbeitspolitisch nie Wirksamkeit entfaltet und wurde wohl immer als Gegenutopie zu den realen Lebensverhältnissen verstanden.
Dass in Callcentern Wild-West herrschen soll, ist ja wohl ein offenes Geheimnis.
Nach deiner Darstellung gibt es Leute mit 'Randzeitverträgen', also wohl einem Nachteilsausgleich für ungünstige Arbeitszeiten. Daran scheinst du dich zu stoßen, weil andere AUCH zu diesen Zeiten arbeiten. Allerdings hat es doch wohl immer zu den Besonderheiten der freien Wirtschaft gehört, dass AV frei auszuhandeln waren, so dass 'gleiche Arbeit' durchaus anders bezahlt worden ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichnis_von_den_Arbeitern_im_Weinberg

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

In Ergänzung zu meinem Vorschreiber: ich kenne kein Unternehmen, in welchem es gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt. Hier ist es doch so, dass wir auch noch unterschiedliche Sachverhalte haben. Es soll offensichtlich ein ausschließlicher Einsatz in Nicht-Schokoladeneinsatzzeiten honoriert werden. Warum nicht? Ungleiche Sachverhalte - ungleiche Bezahlung. Noch ein paar Beispiele: Unternehmen kauft jemanden aus anderem Betrieb ein, da muss in der Regel mehr geboten werden, als derjenige da verdient. Oder, lange Betriebszugehörigkeit, auch dann steigert sich oft der Stundenlohn. Oder: überdurchschnittliche Leistung .....Die Frage ist doch letztlich, was der spezielle Mitarbeiter über die Mindestanforderungen (Mindestlohn, Tariflohn) dem Arbeitgeber wert ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

@blaubär+
Die Arbeiter im Weinberg haben unterschiedlich viel gearbeitet und trotzdem alle den gleichen Lohn erhalten - und zwar exakt so viel, wie der Arbeitgeber vor Arbeitsaufnahme versprochen hat. D.h. der Arbeitgeber hat allen seinen Mitarbeitern genau das bezahlt, was im Vertrag stand. Nur dass die Mitarbeiter halt unterschiedliche Verträge hatten. Die Arbeiter, die einen ungünstigen Vertrag angenommen hatten ("1 Denar pro Tag"), waren natürlich sauer auf diejenigen, die einen besseren Vaertrag hatten ("1 Denar pro Stunde"). Aber wie sagte der Arbeitgeber dann: "Dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar pro Tag mit mir vereinbart?".
Ich finde, das ist arbeitsrechtlich höchst aktuell.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

... ich widerspreche nicht.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Es gibt sogar noch schlimmere Konstellationen als gleiche Arbeit und ungleiche Bezahlung
Es gibt AN die arbeiten für weniger Geld besser, als der Kollege mit dem höheren Verdienst. ;)

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marvin123mitglied):
Gleiche Arbeit Verschiedener Lohn !!!
Ja und? Ich kenne kein Gesetz das vorschreibt, dass alle den gleichen Lohn erhalten müssen. Entweder kann man sich auf z.B. Tarifverträge berufen oder man muss sein Gehalt halt mit dem AG aushandeln. Das war schon immer so.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

obwohl diese auch nach 20 Uhr und an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen Arbeiten müssen Sonntags- und Feiertagszuschläge sind übrigens auch von keinem Gesetz vorgeschrieben, obwohl sie natürlich in Tarifverträgen vorkommen, und Nachtzuschläge sind lt. Gesetz erst ab 23 Uhr zu zahlen. Wechseln Sie halt irgendwohin, wo ein Tarifvertrag gilt (sowas gibt es inzwischen sogar für Zeitarbeit): Tarifverträge beinhalten i. d. R. solche Zuschläge.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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