Gleichbehandlungsgesetz auch für Vermieter?

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Gleichbehandlungsgesetz auch für Vermieter?

Bin etwas verwirrt, habe das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelesen und darin steht:

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
....
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
.....
(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind .......

GILT ALL DAS NUR FÜR ARBEITGEBER UND BESCHÄFTIGTE oder auch z.B. für Vermieter und Mieter?

Ich weiß das Vertragsfreiheit herrscht. Was aber ist, wenn dem Vermieter nach Einzug des Mieters dessen Weltanschauung oder Lebensweise missfällt und er daraufhin jede Form der oben angegeben Belästigung betreibt um diesen wieder loszuwerden. Greift da auch das AGG oder ist dieses Vertragsverhältnis davon unberührt und man muss sich auf die Suche nach anderen Gesetzen machen?

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18 Antworten
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#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Ich weiß das Vertragsfreiheit herrscht. Was aber ist, wenn dem Vermieter nach Einzug des Mieters dessen Weltanschauung oder Lebensweise missfällt und er daraufhin jede Form der oben angegeben Belästigung betreibt um diesen wieder loszuwerden. Greift da auch das AGG oder ist dieses Vertragsverhältnis davon unberührt und man muss sich auf die Suche nach anderen Gesetzen machen?


Mit dem AGG hat das nichts zu tun, hier wäre das Schikaneverbot anzuwenden.

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#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Das Schikaneverbot kenne ich. Leider steht nur drin das ... nicht zulässig ist. Da es aber wohl kein Straftatbestand zu sein scheint, fehlt die Sanktion. Was hilft die Anzeige wenn keine Sanktion erfolgt?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Da es aber wohl kein Straftatbestand zu sein scheint, fehlt die Sanktion.

Auch ein Verstoß gegen das AGG ist kein Straftatbestand.


Im Zivilrecht gibt es auch keine "Anzeige" mit irgendwelchen Sanktionen.

Will man was sanktionieren, da gibt es nur Geld in die Hand nehmen und selbst vor Gericht zu klagen.
Oder etwas mehr Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt tätig werden lassen (außergerichtlich bzw. vor Gericht zu klagen).

Ich würde in dem Falle hier die zweite Variante empfehlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok, worauf beruft man sich da? Auf missbräuchliche Rechtsausübung? Zum Beispiel mäht der Sohn vom Vermieter TÄGLICH den Rasen unter dem Schlafzimmerfenster des Mieters, und zwar um 7 Uhr morgens, weil er weiß, daß der freiberufliche Mieter großenteils nachts arbeitet und da erst gerade eingeschlafen ist. Leider findet der Mieter nach der Aktion nicht in den Schlaf zurück und ist inzwischen arg gerädert. Sollte es ihm doch gelungen sein kommt gegen 9 der Vermieter selbst und haut mit einem Hammer an Blechteile an der Hauswand. Hier ist nun für jeden ersichtlich, daß da kein anderer Nutzen für den V. sein kann. Wie zeigt man das nun an?? Wahrscheinlich darf man die nicht mal dabei filmen, oder doch?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Wie zeigt man das nun an??

Gar nicht. Weils halt keine Straftat ist.



Zitat (von papalagi):
und zwar um 7 Uhr morgens,

Gemäß TA-Lärm endet die Nachtruhe um 6 Uhr.
Eventuell gibt es in der Gemeinde Sonderregelungen (haben immer mehr Gemeinden) für den Betrieb von solchen Geräten.
Rasenmäher haben auch gewisse Grenzwerte einzuhalten.
Müsste man beides mal prüfen.



Zitat (von papalagi):
Hier ist nun für jeden ersichtlich, daß da kein anderer Nutzen für den V. sein kann

Er prüft die Festigkeit derVerbindung zur Wand?



Ansonsten detailliertes Lärmprotokoll über 2-4 Wochen fertigen, Zeugen suchen die das bestätigen können (die anderen Mieter dürften ja auch gestört sein oder dasmähenzumindets mitbekommen).

Dann müsste man vor Gericht auf Unterlassung klagen (je nach Auslastung dauert das dann 6-12 Monate in der ersten Instanz)


Alternativ Anwalt beauftragen (eventuell kennt der noch andere Kniffe) oder die Signale des Vermieter richtig interpretieren und entsprechend handeln.



Zitat (von papalagi):
Wahrscheinlich darf man die nicht mal dabei filmen

Filmen ist erlaubt, wenn keine anderen Mittel der Beweissicherung zur Verfügung stünden. Ist hier aber nicht der Fall, also wäre das problematisch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Was ist wenn das doch das einzige Beweismittel wäre, weil die Nachbarn in Hörweite entweder zur Familie gehören oder seit Kindertagen mit dem V bekannt sind und nicht gegen ihn aussagen würden.
Die einzige direkte Nachbarin in Hörweite stand neulich daneben während der V hämmerte, und die leiht ihm auch den Strom per Verlängerungskabel um z.B. ein Schleifgerät zu betreiben was auch einen Höllenlärm veranstaltet.
Andere Mieter gibt es nicht, das ist eine reine Eigentümer-Siedlung, was auch die miese Stellung der Mieter erschwert. Es fielen schon öfter Bemerkungen der Anwohner wie: wenn man nichts besitzt kann man eben nichts entscheiden...etc.
Gibt es einen Paragraphen auf den man sich bezüglich der Beweismittelwahl berufen kann?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Zum Beispiel mäht der Sohn vom Vermieter TÄGLICH den Rasen unter dem Schlafzimmerfenster des Mieters, und zwar um 7 Uhr morgens

Das zeigt doch von einem besorgten Vermieter, Gras / Rasen sollte man immer in der Früh mähen, das schon die Grasnarbe.
Ansonsten wurde die TA Lärm schon genannt, ab 6 Uhr wäre es erlaubt.
Zitat (von papalagi):
Die einzige direkte Nachbarin in Hörweite stand neulich daneben während der V hämmerte, und die leiht ihm auch den Strom per Verlängerungskabel um

Das zeigt doch gerade ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Zitat (von papalagi):
man muss sich auf die Suche nach anderen Gesetzen machen?

Es nennt sich TA Lärm, dort ist alles erwähnt.
Ansonsten bezieht sich die Eingangsfrage auf diesen Tread:
http://www.123recht.net/Berliner-Raeumung-ohne-Mietschulden-__f526137.html
Dann sollte sich man wirklich auf Suche nach was neuem machen.
Zitat (von papalagi):
Es fielen schon öfter Bemerkungen der Anwohner wie: wenn man nichts besitzt kann man eben nichts entscheiden.

Das stimmt ja auch im Bezug auf Eigentum, die Entscheidungsfreiheit ist durch das GG zu Gunsten des Eigentümer in besonderem Schutz. Somit kann man an dem Spruch nichts verwerfliches Erkennen.
Zitat (von papalagi):
weil er weiß, daß der freiberufliche Mieter großenteils nachts arbeitet

WelcheArt von Arbeit ist es denn, das würde auch ein Gericht fragen?
Nicht alles ist Freiberuflich, vor allem wenn man keine Abgaben abführt oder gar damit die Transferleistungen aufbessert:
http://www.123recht.net/Pfandbon-und-Pfandgut-uebertragbar-__f524834.html
Sollte der Vermieter davon Wind bekommen, kann alles noch schlimmer werden.


-- Editiert von 0815Frager am 02.11.2017 07:49

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#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
ibt es einen Paragraphen auf den man sich bezüglich der Beweismittelwahl berufen kann?


Das ist der Vermieter, den ich noch vor dem Mietnomaden einordne. Jeden Tag den Rasen mähen ist eindeutig Schikane, denn der Rasen wächst ja nicht jeden Tag so viel, dass man mähen müsste. Solchen Typen ist schlecht beizukommen, da hilft nur ein Fachanwalt für Mietrecht. Ich vertrete hier nur meine Meinung, eine Empfehlung -außer zum RA- kann und möchte ich nicht abgeben.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich hab mir mal die alte Anfrage angeschaut. Danach existiert ein Räumungstitel. Papalagi muss die Hütte räumen, seit fast 9 Monaten. Oder gibt es in der neuen Wohnung denselben Ärger?

wirdwerden

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich hab mir mal die alte Anfrage angeschaut. Danach existiert ein Räumungstitel. Papalagi muss die Hütte räumen, seit fast 9 Monaten.

Es schaut eben danach aus, inzwischen sucht man eben neue Gesetze um die Räumung zu verhindern. Wenn es allerdings eine neue Wohnung wäre, ist der Einstieg wohl schon gelungen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich finde es wenig hilfreich immer in irgendwelchen alten Mails rumzusuchen um neue Fragen zu beantworten. Passiert hier leider oft und ist damit an der gleichen Stelle unfair wie die Justiz oft selbst.
Wenn ein Räumungstitel existiert, dann hat der Vermieter die Möglichkeit diesen mithilfe eines Gerichtsvollziehers umzusetzen. Es ging hier nie um mehr als Eigenbedarf und der war nachweislich vorgetäuscht, die Unterschriften auf den Kündigungsschreiben vom Sohn gefälscht weil der Vermieter im Koma lag. Leider wollte das Gericht das nicht wissen, trotz Zeugen und vielen Belegen. Es ist wenig hilfreich Unrecht zu beschönigen, nur weil man meint die Person verstehen zu können.
Ich erfrage hier grundsätzlich nur die Rechtslage oder Erfahrung der anderen Nutzer.
Wenn man einem Kindermörder nicht mal Schläge androhen darf um damit vielleicht das Leben eines Kindes zu retten und das sogar bestraft wurde, dann kann es egal sein ob ein Mieter ausziehen muss. Die Frage ist hier, ob die Art und Weise des Vermieters rechtens ist. Ich denke nicht. Heute hat er die Tür ausgebaut. Was denkt ihr darüber? Ist das auch rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Heute hat er die Tür ausgebaut.

Etwas mehr Kontext wäre hilfreich. Kellertür, Autotür, Schranktür, ... ?



Zitat (von papalagi):
Ich finde es wenig hilfreich immer in irgendwelchen alten Mails rumzusuchen um neue Fragen zu beantworten.

Och, der Geamtkontext kann schon relevant sein.



Zitat (von papalagi):
Was denkt ihr darüber?

Das es irgendwie schon absurd ist, wenn man über Klage nach Gleichbehandlungsgesetz und Schikaneverbot nachdenkt,obwohl der Vermieter einen Räumungstitel hat. Der Schuss kann nämlich nach hinten losgehen, wenn der Vermieter mit "Notwehr" anfängt zu argumentieren. Oder dann mal gnaz schnell mit GV & Co. räumt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Ich finde es wenig hilfreich immer in irgendwelchen alten Mails

Sehr sogar, man sollte den gesamten Umfang kennen, nicht nur ein Bruchstück.
Zitat (von papalagi):
Wenn ein Räumungstitel existiert,

Dann sollte man eben schon mal eher anstatt Nebenkriegsschauplätzen sich vielleicht um die eigene Zukunft kümmern. Die Kosten für die Räumung werden auch für die Zukunft einem anhängen.
Zitat (von papalagi):
Ich erfrage hier grundsätzlich nur die Rechtslage oder Erfahrung der anderen Nutzer.

Dann sollte man Freiberuflich nicht mit Einnahmen aus Flaschensammeln und ähnlichen vorbei am Finanzamt und der Arge in einem Atemzug nennen. Es gilt wie immer, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht ......
Vor Gericht werden alle Dinge wieder aufgewärmt, und auch die Behörden werden bei solchen Nebeneinnahmen hellhörig.
Zitat (von papalagi):
Was denkt ihr darüber? Ist das auch rechtens?

Nun mal einfach ausgedrückt, manches ist Grenzwertig, auch das in Beschlag nehmen von Wohnungen obwohl man nach dem Urteil ausziehen müsste. Die Frage ist auch wessen Eigentum ist die Türe?
Zitat (von papalagi):
Es ist wenig hilfreich Unrecht zu beschönigen, nur weil man meint die Person verstehen zu können.

Die Entscheidung Recht oder nicht Recht wurde schon von einem Richter gesprochen, anderen Personen steht es nicht zu rechtsgültige Urteile zu sprechen.
Inzwischen sind jetzt 2 oder 3 Monate seit dem Urteil vergangen?
Wenn man jetzt versucht dem Vermieter noch wegen Kleinigkeiten ans Bein zu pinkeln versucht, geht so was schnell nach hinten los.
Wie lange gedenkt man denn noch dort zu wohnen?
Bisher zeigte der Vermieter doch Großzügigkeit und kam noch nicht mit GV und Umzugsunternehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht großzügig sondern der Mieter hat seitens des Gerichts Aufschub bekommen.
Für 0815Frager läuft grad ne Sendung auf ARD. Da gehts um die ganz großen Steuerhinterzieher. Schon mal bei echten Schädlingen auf den Zahn gefühlt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Der Vermieter ist nicht großzügig sondern der Mieter hat seitens des Gerichts Aufschub bekommen.


Und bis wann? Statt hier die Zeit im Forum zu verbringen sollte lieber in einem Immo-Portal nach Wohnungen geschaut werden. Zukünftige Vermieter sind vermutlich nicht angetan von Mietern, die nach einem Räumungsurteil immer noch nicht ausziehen.

Wird in der Gegend, in der die zukünftige Wohnung liegen soll, nicht nach einer Vermieterauskunft verlangt?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Hätten Sie den fehlgeschlagenen Versuch einen Räumungstitel zu erwirken früher erwähnt, dann wäre die Rätselei obsolet gewesen.

Hier kann doch Ihr Anwalt ansetzen, den Sie ja gewiss haben, da sich das tatsächlich nach Schikane anhärt, obwohl jeder der seine Sinne beisammen hat einfach mal mit OhroPax arbeiten würde.

Was die ausgebaute Tür betrifft, dazu kann man nix sagen, da man nicht weiß, um was für eine Tür es sich handelt.

Aber jetzt mal allen Ernstes, man will Sie dort nicht. Dem mutmaßlichen zukünftigen Erben ist es schietegal, ob Sie in gerichtlichen Verfahren obsiegen oder nicht, er macht Ihnen das Leben - erfolgreich - schwer.

Ich würde mir sowas nicht antun und versuchen mit dem VM einen Kompromiss zu finden. ZB, dass er Ihnen den Umzug bezahlt, wenn Sie eine neue Wohnung haben, und evtl. noch die Summe X dazu. Sicher ist es unfair und gemein, aber wer mal gesagt hat, dass das Leben immer nett und fein läuft, der hat echt gelogen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Der Vermieter ist nicht großzügig sondern der Mieter hat seitens des Gerichts Aufschub bekommen.
Für 0815Frager läuft grad ne Sendung auf ARD. Da gehts um die ganz großen Steuerhinterzieher. Schon mal bei echten Schädlingen auf den Zahn gefühlt?


Ups, das hatte ich überlesen, insofern erübrigt sich dann der letzte Teil meines Postes.

Warum in aller Welt schreiben SIe nicht alle Informationen ? Suchen Sie sich eine neue Wohnung, sonst wird der GV Ihnen beim Umzug helfen, und mutmaßlich nur Ihnen und nicht Ihren Möbeln.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
er Vermieter ist nicht großzügig sondern der Mieter hat seitens des Gerichts Aufschub bekommen

Eine Sache welche man nicht erwähnt, welche vielleicht entscheidend sein kann oder nicht.
Zitat (von AltesHaus):
Suchen Sie sich eine neue Wohnung, sonst wird der GV Ihnen beim Umzug helfen, und mutmaßlich nur Ihnen und nicht Ihren Möbeln.

Dem kann man sich nur anschließen.
Für zig Beiträge um sich über den jetzigen Vermieter zu beschweren hat man Zeit.
Zitat (von Ver):
Zukünftige Vermieter sind vermutlich nicht angetan von Mietern, die nach einem Räumungsurteil immer noch nicht ausziehen.

Tja das spricht sich meist sogar im ganzen Ort herum, da braucht man keine Vermieterauskunft. Kein Vermieter tut sich solche zukünftige Mieter an, also der Heimatort ist verbrannte Erde.
Vor allem selbst in der Umgebung fragen Vermieter gerne mal bei den alten Nachbarn nach und nach der Schilderung ist das Verhältnis zu den Nachbarn ja auch nicht gerade so besonders gut. Eigentlich könnte man hier im Forum schon Wetten abschließen, wenn der nächste Tread dann lautet, "Gerichtsvollzieher kommt mit Schlüsseldienst, Umzugsunternehmer und gleich Polizeischutz, darf das sein?".
Zitat (von papalagi):
Schon mal bei echten Schädlingen auf den Zahn gefühlt?

Es ist egal, wie man Steuerhinterzieher bezeichnet und wie viel Steuern hinterzogen werden, es ist eine Straftat. Jedoch ist Leistungserschleichung wenn man Einkünfte nicht meldet in Verbindung mit Steuerhinterziehung sogar zwei Straftaten. Besonders schlimm ist in solchen Fällen, das alle ehrlichen Transfernleistungsempfänger damit auch gerne zu Unrecht auf die Stufe gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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