Hallo,
Ich habe eine Frage Unzwar geht es darum das ich am 15.02 mit meinem Auto auf den Parkplatz meiner Arbeit gerutscht bin und gegen einen Zaun gekracht bin. Jetzt die Frage : Wer haftet für den Schaden an mein Auto? Muss meine Firma dafür aufkommen da der Platz weder geräumt noch gestreut war ? Schließlich war es ja auch Arbeitsweg plus Arbeitsplatz.
Danke schonmal für die Antworten.
Glatteis auf Parkplatz wer haftet für mein Auto?
17. Februar 2018
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Frage vom 17. Februar 2018 | 12:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Glatteis auf Parkplatz wer haftet für mein Auto?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2018 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWer haftet für den Schaden an mein Auto? :
Die Versicherung, eventuell die Firma und wenn es keinen anderen gibt der Fahrer bzw. der Eigentümer.
ZitatMuss meine Firma dafür aufkommen da der Platz weder geräumt noch gestreut war ? :
Das könnte sein.
Was ist denn geregelt, von wann bis wann der Winterdienst erfolgt? Oder gibt es gar keinen Winterdienst?
Ein Problem sehe ich noch: Das war ja nun sichtbar, wenn man dann mit unangemessener Geschwindigket fährt bzw. den Platz überhaupt befährt, könnte eine ziemlich hohe Quote an Eigenverschulden heraus kommen.
#2
Antwort vom 17. Februar 2018 | 15:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für Ihre Antwort.
Ich weiß leider nicht wie das geregelt ist bis wann er gestreut sein muss. Ich arbeite in einem Lebensmittel laden gestreut werden muss aufjedenfall die Uhrzeit ist mir nur noch bekannt ab wann. Die Kollegen sagen es muss auch morgens dafür gesorgt sein aber da bin ich unwissend.
Ich war nicht schnell eben aufgrund des Wetters. Aber das Glatteis unter dem Schnee ist wusste man nicht. Durch den Bremsweg wurde das Auto halt leider auch nicht langsamer sondern schneller.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Februar 2018 | 15:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatWer haftet für den Schaden an mein Auto? :
Die Versicherung, eventuell die Firma und wenn es keinen anderen gibt der Fahrer bzw. der Eigentümer.
ZitatMuss meine Firma dafür aufkommen da der Platz weder geräumt noch gestreut war ? :
Das könnte sein.
Was ist denn geregelt, von wann bis wann der Winterdienst erfolgt? Oder gibt es gar keinen Winterdienst?
Ein Problem sehe ich noch: Das war ja nun sichtbar, wenn man dann mit unangemessener Geschwindigket fährt bzw. den Platz überhaupt befährt, könnte eine ziemlich hohe Quote an Eigenverschulden heraus kommen.
Ich weiß leider nicht wie das geregelt ist bis wann er gestreut sein muss. Ich arbeite in einem Lebensmittel laden gestreut werden muss aufjedenfall die Uhrzeit ist mir nur noch bekannt ab wann. Die Kollegen sagen es muss auch morgens dafür gesorgt sein aber da bin ich unwissend.
Ich war nicht schnell eben aufgrund des Wetters. Aber das Glatteis unter dem Schnee ist wusste man nicht. Durch den Bremsweg wurde das Auto halt leider auch nicht langsamer sondern schneller.
#4
Antwort vom 17. Februar 2018 | 17:08
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
So was kann allerdings auch durchaus unter Pech gehabt laufen...Sie sollten zuerst versuchen festzustellen, ob a) überhaupt eine Räumpflicht besteht und wenn ja, b) ab welcher Uhrzeit.ZitatAber das Glatteis unter dem Schnee ist wusste man nicht. Durch den Bremsweg wurde das Auto halt leider auch nicht langsamer sondern schneller. :
#5
Antwort vom 17. Februar 2018 | 23:22
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ich gehe eher davon aus, dass du auf dem Schaden sitzen bleiben wirst und deine Kfz-Haftpflicht auch noch den Zaun bezahlen darf.
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