Gläubigervergleich bei überschuldeter Immobilie – Wie verhindere ich die Zwangsversteigerung einer Immobilie?

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Welches sind die Wege, eine Immobilie davor zu retten, zwangsversteigert zu werden? Oft haben die finanzierenden Banken bereits Darlehen gekündigt und fällig gestellt.

Vergleichsverfahren einleiten statt Privatinsolvenz

Was viele Betroffene nicht wissen: Eine Privatinsolvenz ist eher selten die optimale Lösung – auch die Banken sind aufgeschlossen dafür, dass eine wirtschaftliche Lösung ohne einen Insolvenzverwalter getroffen wird. Ratsam ist die Durchführung eines Vergleichverfahrens mit einhergehender Koordination und Moderation, an dessen Ende ein für alle Beteiligten besseres Ergebnis herauskommt als bei einer Insolvenz und/oder Zwangsversteigerung.

Dazu muss ein Weg gefunden und aufbereitet dokumentiert werden für die Gläubiger(-Banken), der eine höhere Quote oder bessere wirtschaftliche Lösung bedeutet.

Oliver Gothe-Syren
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Privat-Insolvenz: hohe Kosten, geringe Quoten / fragwürdige Verwertung

In meinem Gesprächen mit Gläubigervertretern von Banken stelle ich immer wieder fest, dass man dort bei den Stichworten “Insolvenz” oder “Insolvenzverwalter” eher ernüchtert ist wegen der schlechten Erfahrungen damit, “was am Ende dabei herauskommt”.

Aus meinen eigenen Erfahrungen im Rahmen der Insolvenzverwaltung weiß ich, dass dem Insolvenzverwalter vor allem daran gelegen ist, mit überschaubarem Aufwand eine hohe Vergütung zu erzielen – das läuft in der Praxis nach meiner Einschätzung oft eher in Richtung Selbstbedienungsmentalität. Am Ende läuft es nicht optimal für die Gläubiger, die geringe Quoten oder geringere Verwertungserlöse erhalten.

Zwangsversteigerung: Kosten, schlechte wirtschaftliche Aussichten

Auch ein Zwangsversteigerungsverfahren kostet die im Grundbuch eingetragenen Gläubigern zunächst Geld und mit dem Makel Zwangsversteigerungsvermerk lässt sich oft ein viel geringerer Kaufpreis erzielen.

Bei einem über einen Fachmann gesteuerten, die betroffenen Schuldner/Eigentümer der Immobilie begleitenden Vergleichsverfahren lassen sich nach meiner Erfahrung in der Regel die besten Ergebnisse erzielen - und das schneller.

Fallbeispiel aus der Praxis:

Die Vorteile eines Vergleichsverfahrens für Gläubiger und Schuldner habe ich gerade jüngst wieder erfahren - in einem Fall mit einer überschuldeten Immobilie. Nachdem vorherige Versuche nicht gelungen waren, konnte in einem mit den Betroffenen abgestimmten, engagierten Verfahren die Immobilie verkauft und ein Gläubigervergleich mit Schuldenbefreiung erzielt werden.
Da ich weiß, wie üblicherweise ansonsten ein Insolvenzverfahren oder Zwangsversteigerungsverfahren gelaufen und für die Gläubiger ausgegangen wäre, bin ich froh über das für alle Beteiligten innerhalb von nur wenigen Monaten erzielte Ergebnis: ohne Insolvenz und ohne Zwangsversteigerung.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

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