Gläubigerrecht

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
waynesclegel68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubigerrecht

Liebe Forumsmitglieder,
einer meiner Kunden (gmbH) hat bei mir Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 50.000,00 €.
Im Besitz der GmbH befinden sich mehrere schuldenfreie LKW. DIe GmbH wird in den
nächsten Tagen Insolvenz anmelden. Ich habe mich mit den Gesellschaftern darauf geeinigt,
alle schuldenfreie Fahrzeuge für 75.000,00 € auzukaufen, wobei die Verbindlichkeiten
angerechnet werden sollen und der Rest in bar an die GmbH fliesst.
Ist das im Nachhinein anfechtbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von waynesclegel68):
Ist das im Nachhinein anfechtbar?

Der Insolvenzverwalter kann durchaus Verträge anfechten.
Kommt auf die genaue vertragliche Konstruktion und den Ablauf an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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