Die Forderung ist erledigt. Trotzdem laufe ich nun schon seit dem 25.04. den Titeln hinterher. E-Mails bleiben entweder unbeantwortet oder ich werde vertröstet, man habe die Pfändungsunterlagen angeblich noch nicht wieder vom GV zurückerhalten. Nachdem ich mich nun eigenständig mit der GV in Verbindung gesetzt habe, weiß ich, dass die Unterlagen nun wohl endlich am 06.06. Richtung Gläubigervertreter geschickt wurden. Mittlerweile sind nun wieder drei Wochen ins Land gegangen und nix kommt. Meinen die eigentlich, ich vergesse die Titel in der Hoffnung irgendwann nochmal abkassieren zu können?! Das die rein rechtlich zur Herausgabe verpflichtet sind, scheint die auch nicht zu interessieren. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Auf Herausgabe klagen kostet mich nur unnötig Geld, auf welchem ich womöglich dann noch sitzen bleibe, wenn sich vor Gericht herausgeredet wird, man habe die Titel angeblich verschickt und diese müssen dann wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein.
Gläubigerin versucht Hinhaltetaktik bzgl. Aushändigung der Titel
27. Juni 2016
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Frage vom 27. Juni 2016 | 10:32
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 138x hilfreich)
Gläubigerin versucht Hinhaltetaktik bzgl. Aushändigung der Titel
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#1
Antwort vom 27. Juni 2016 | 12:28
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Du hättest dir den Titel vom GV aushändigen lassen können dann wäre alles schneller gegangen.
Ist das ein größeres IB/RA? Dann kann es sein, dass es sich noch Wochen hinzieht bis der Titel beim SB vorliegt. Hat man dir schon ein Erledigungsschreiben übersandt?
#2
Antwort vom 27. Juni 2016 | 13:50
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 138x hilfreich)
ZitatDu hättest dir den Titel vom GV aushändigen lassen können dann wäre alles schneller gegangen. :
Das habe ich der GV auch gesagt bzw. habe ich darum gebeten. Aber scheinbar wollte sie mir den Gefallen nicht tun.
Ein Erledigungsschreiben, wenn es sich denn wirklich um ein solches handelt, habe ich bzw. mein AG erhalten.
Es handelt sich um ein sagen wir mal einschlägig bekanntes IB und deren RAin im hohen Norden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2016 | 14:45
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich würde direkt Klage einreichen auf Titelherausgabe.
Diese Spielchen macht die Anwältin im Norden (wenn ich richtig vermute) ständig.
#4
Antwort vom 27. Juni 2016 | 15:31
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 138x hilfreich)
ZitatIch würde direkt Klage einreichen auf Titelherausgabe. :
Um dann hinterher auf den Kosten sitzen zu bleiben? Ihr womöglich wieder Geld in den Rachen werfen?
Sie braucht nur zu sagen, sie hätte es auf den Postweg gegeben. Leider ist sie ja nicht verpflichtet, eine Zustellung an mich nachzuweisen.
#5
Antwort vom 27. Juni 2016 | 18:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Sie braucht nur zu sagen, sie hätte es auf den Postweg gegeben.
Sagen kann sie viel, sie muss es nachweisen. Deswegen klagt man auf Herausgabe oder wenn das nicht möglich ist, auf ein öffentliche beglaubigtes Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen sei. Exakt so, wie das BGB es vor sieht.
Ich würde ihr per Einschreiben eine letzte Frist setzen von 7 Tagen mit Ankündigung, danach Klage vorm Amtsgericht aus Herausgabe einzureichen, wenn der Titel nicht bei Ablauf der Frist eingetroffen ist. Wichtig: Versand an Dritte verbieten.
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