Gläubiger reagiert nicht

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
.Vercingetorix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger reagiert nicht

Hallo,

kurz zu meiner Situation. Als Scheidungsfolge und der damit verbunden Unterhaltszahlungen ging mein haus den bach runter und wurde versteigert. Bis es soweit war liefen nicht nur die Forderungen der Bausparkase auf. Auch andere Forderungen konnte ich zum Schluss nicht mehr bedienen. Die von denen hier die rede ist sind tituliert und befinden sich in der Vollstreckung indem meine Bezüge gepfändet werden.

Die Bausparkasse ist an erster Stelle und so wird es auch für den Rest meine Lebens bleiben. D.h. für die anderen Gläubiger nach der LBS besteht keine Aussicht ihre Forderung im Weg der Zwangsvollstreckung zu realisieren.

Seit Jahren habe ich mich sukzessive mit einigen Gläubigern im Vergleichsweg geeinigt.

Nun sind aber zwei dabei, die genauso lange auf Anschreiben, auch auf Bitte um Forderungsaufstellung gemäß § § 305 Abs 2 Satz 2 InsO , einfach nicht reagieren. Ihr PfuÜbwBeschluß liegt seit Jahren bei meiner Bezügestelle ohne dass sie daraus jemals auch nur mit einem Cent bedient worden wären.

Aber sie blockieren mich jetzt massiv, auch mit der LBS eine Einigung zu treffen.

Kann man den Gläubiger irgendwie in Verzug setzen?

Vielen Dank schon mal im Voraus R.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gibt es noch eine Chance auf Restschuldbefreiung? Läuft das Insolvenzverfahren noch, gibt es also einen Insolvenzverwalter?

Wenn die Insolvenz noch nicht läuft, führt der Weg zu einem anerkannten Scuhldnerberater (idealerweise eine kostenlose Stelle). Die wird einen Einigungsversuch vorlegen. Akzeptiert der Gläubiger das nicht, indem er sich weiter ausschweigt, wird man hier entweder direkt Privatinsolvenz beantragen (mit dann verbundener späterer RSB) oder man versucht sich daran, die Einigung gerichtlich zu erzwingen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 09:07

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#2
 Von 
.Vercingetorix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber wenig hilfreich, von Privatinsolvenzverfahren war ja keine Rede. Nur einer Forderungsaufstellung gemäß diesem Procedere.

Das Insolvenzverfahren ist die ultima ratio, ich möchte mich vorher mit den Gläubigern einigen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast im Forum für Insolvenzrecht gepostet (!)

Wenn noch keine Privatinsolvenz vorliegt, gehe zu einem anerkannten Schuldnerberater. Das ist der Weg zur Privatinsolvenz und wenn der Gläubiger nicht völlig verblödet ist, weiss er das. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er dann doch reagiert, weil er es nicht zur Insolvenz und dem damit verbundenen Verlust, überhaupt jemals irgendwas zu sehen, kommen lassen will.

Vielleicht kannst du deinem Ansonnen Nachdruck verleihen indem du ankündigst bei Nicht-Reagieren Insolvenzantrag einzureichen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 10:50

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