Gläubiger Gläubigerbegünstigung, Gläubiger auszahlen

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.05.2017 18:35:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Gläubiger Gläubigerbegünstigung, Gläubiger auszahlen

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage,
Ist es richtig das man werdend der Privatinsolvenz Vorbereitung, schon sämtliche Zahlungen an einzelne Gläubiger einstellen muss? und keinen einzelnen Gläubiger aus bezahlen darf?
das man alle Gläubiger in die Tabelle aufnehmen bzw angeben muss sonst wäre dies Gläubiger Bevorzugung?
dachte immer dies wäre nur ab Eröffnung der Privatinsolvenz so.
Liebe Grüße

-- Editier von pusteblumerecht123 am 13.05.2017 19:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was genau bedeutet "Privatinsolvenz Vorbereitung"?

Zusammensuchen der Unterlagen um zur Beratung zu gehen oder ist schon was offizielles im Gange?





-- Editiert von Harry van Sell am 13.05.2017 20:40

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.05.2017 18:35:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Beratung war schon, also die Gläubiger Aufstellung, in die Insolvenz Tabelle. Also ist alles schon im gange :-)

-- Editiert von pusteblumerecht123 am 13.05.2017 21:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Es wäre sinnvoll, wenn du mitteilst um was es explizit geht.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der IV kann sämtliche vom Schuldner geleistete Zahlungen eine gewisse Zeit zurückfordern.

1x Hilfreiche Antwort

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