Gläubiger finden? - Wie? Unterlagen teilweise Vernichtet!

15. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)
Gläubiger finden? - Wie? Unterlagen teilweise Vernichtet!

Hallo,

heute bin ich mal wieder ein "fleißiger" User :-)

Ich bin gerade dabei die Private Insolvenz vorzubereiten. Dafür ist es ja nötig alle Gläubiger zusammen zu fassen. Das Problem was ich habe:

Wegen den Schulden (unter anderem - nicht nur!) habe ich einen Suizidversuch hinter mir. (Bitte nicht diesen Part bewerten, bin immer noch bei diese Sache mit Professioneller Hilfe aufzuarbeiten) Nun war es so, dass meine Eltern damals meine Wohnung leer geräumt haben und einen großen teil der Unterlagen vernichtet haben. Jetzt suche ich krampfhaft nach einer Möglichkeit heraus zu finden wie ich alle Gläubiger zusammen bekommen die einen Titel gegen mich haben. Da alle Schulden min. 10 Jahre alt sind hatte ich mir gedacht alle Gerichte anzuschreiben und anzufragen ob gegen mich ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Frage: gibt es einen anderen Weg oder denke ich hier womöglich falsch?

Dank und Gruß aus Hamburg

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8 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Gerichte dir weiter helfen werden. Probieren kannst du es natürlich. Mehr als dein Gesuch ablehnen können sie nicht.

Vielleicht kannst du ja mal bei deinem für dich zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen oder ihn anschreiben. Der weiß auf jeden Fall welche Vollstreckungen gegen dich durchgeführt werden.

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#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Du kannst auch bei der Schufa, Infoscore und anderen Auskunfteien Selbstauskünfte einholen. Vielleicht ist dort etwas gespeichert.

Aber mal etwas anderes:
Wenn sich deine Gläubiger nicht melden, wieso willst du überhaupt ein Inso-Verfahren einleiten? Vielleicht haben sie die Forderungen schon ausgebucht und werden erst du die Inso wieder aufmerksam.

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#3
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja das ist so ne Sache... So ein Titel läuft ja 30 Jahre und wenn ich jetzt ins Insolvenzverfahren gehe dann aheb ich diese Schulden nach 7 Jahren zumindest von der Backe. Die Gläubiger die regelmäßig schreiben haben ja schon ein riesiges Schuldenvolumen wo sich die Private Insolvenz lohnt. Gläubiger die ich da nicht aufführe kann ich im Nachhinein auch nicht ins Insolvenzverfahren mit rein nehmen. daher bin ich halt an einer möglichst kompletten Liste interessiert.

Gruß aus Hamburg und allen einen schönen Wochenstart!

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sagen wir mal so, von der Insolvenz sind alle Gläubiger erfasst, die Forderungen gegen dich aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung haben. Wenn du die Restschuldbefreiung erhälst, dann gilt das auch für einen Gläubiger, der nicht angemeldet hat, weil er nicht mit in der Gläubigerliste stand. Das eigentliche Problem liegt darin, dass noch während des Insolvenzverfahrens einem Gläubiger auffallen könnte, dass er ja gar nicht angeschrieben wurde, weil er ja wohl nicht in der Gläubigerliste genannt ist. Das kann dann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen. Würde der durchgehen, wäre das ganze Insolvenzverfahren nutzlos, weil keine RSB, durchgeführt worden.

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#5
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)

Na toll.... das macht schon wieder mut... also ist das alles nicht wirklich sinvoll was ich mache.....

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#6
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Haben Sie bei so vielen Gläubigern Schulden gemacht und nicht bezahlt so das Sie absolut nicht mehr wissen bei wem alles? Mir fällt noch ein das Sie sich von den Banken bei denen Sie Konten hatten die Kontoauszüge anfordern könnten solange wie die halt verpflichtet sind die zu speichern. Damit müssten Sie ja zumindest das eine oder andere noch nachvollziehen können.

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@dslthomas

Sinnvoll ist es schon. Es ist ja gar nicht sicher, dass es zu einem Versagungsantrag kommt und auch nicht das er durchgeht. Nach dem bisher geltenden Recht ist eine Versagung, wenn man in der Gläubigerliste einen Gläubiger nicht angegeben hat, nur möglich, wenn die Nichtnennung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Wenn du dich jetzt darum bemühst, alle deine Gläubiger ausfindig zu machen, liegt meines Erachtens weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor. Zudem ist es nach der derzeit geltenden Rechtslage so, dass nur ein Insolvenzgläubiger den Versagungsantrag und zwar im Schlusstermin stellen kann. Zudem muss er den Antrag auch noch glaubhaft machen. Viele Fallstricke für die Gläubiger. Und in der Praxis gehen die Versagungsanträge momentan auch fast nie durch. Das soll aber alles anders werden. Da eine Neuordnung des Insolvenzrechtes geplant ist, die wohl am 01.01.2008 in Kraft treten soll, wäre es veilleicht für dich günstig so schnell wie möglich das Insolvenzverfahren durchzuziehen.

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#8
 Von 
dslthomas
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

also ich möchte die Private Insolvens bei der Grone-Schule machen ich hier keine Wartezeit habe sondern sofort an der Reihe bin wenn deren "Eignung" als Insolvenzbegleitung durch ist. Dies wird für ende diesen Monats erwartet. Gerade eben war auch wieder ein Gerichtsvollzieher da der mir mal wieder ganz deutlich gemacht hat, dass ich so schnell auch nicht auf die Beine komme (Gesundheitlich). Ne Unterschrift war fast nicht möglich weil ich so gezittert habe...

Na ja, ich denke ich werde mal alle Gerichtsvollzieher anscheiben mit denen ich bisher zu tun gehabt habe in der Hoffnung dass die mir alle Gläubiger nennen können die einen rechtskräftigen Titel gegen mich haben.

Wie das ganze ausgeht werde ich hier auf jeden Fall posten denn ich denke das Problem haben viele.

Danke und Gruß aus Hamburg

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