Gilt ein Mietvertrag weiterhin, trotz Zwangsversteigerung?

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Gilt ein Mietvertrag weiterhin, trotz Zwangsversteigerung?

Ich möchte eine Immobilie ersteigern, die ich nach Zuschlag vermieten möchte.

Die derzeitige Eigentümerin und ihr Ehemann haben GÜTERTRENNUNG vereinbart und bewohnen gemeinsam dieses Objekt, leben aber lt. ihrem Anwalt angeblich seit einigen Monaten (in diesem Gebäude) in Trennung!

Die Eigentümerin hat im Jahre 2011 mit ihrem Ehemann einen Mietvertrag auf Lebenszeit geschlossen und dafür eine Mietvorauszahlung über 160.000,00€ erhalten. Muss ich diesen Mietvertrag bei einem Zuschlag übernehmen, oder ist, wenn mir diese Immobilie übertragen wird und ich kein Eigenbedarf anmelden kann, noch gültig wenn keiner bezahlt?

Die Eigentümerin ist mittellos und kann die Miete nicht zahlen und der Ehemann (Mieter) wird sich auf den Mietvertrag berufen, oder habe ich, wenn ich das Objekt ersteigere, ein Sonderkündigungsrecht?

Die derzeitige Eigentümerin zahlt z.Zt. einen Mietzins von 617,00€., die ich dann mindestens auf 900,00€ (Mietspiegel) erhöhen würde.

Es handelt sich bei diesem Objekt um ein Einfamilienhaus mit gehobener Ausstattung, Baujahr 1993!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Noiram66):
Muss ich diesen Mietvertrag bei einem Zuschlag übernehmen
ja,

Zitat (von Noiram66):
oder habe ich, wenn ich das Objekt ersteigere, ein Sonderkündigungsrecht?
auch ja, §57 a ZVG http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__57a.html Aber - wichtig - unbedingt auf die Frist achten und wenn man sich hinsichtlich der Frist nicht sicher ist, auch "hilfsweise zum richtigen Termin" kündigen.
Sowas bei diesem Sachverhalt, da heftige Gegenwehr zu erwarten ist, sinnvollerweise einem Anwalt übertragen.

Berry

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Tja ... erst einmal ersteigern Sie die Mieter mit und dann kommt es drauf an, was Sie mit der Immobilie vorhaben. Das einfachste wäre es erst einmal selber dort zu wohnen, dann wäre es das mit dem MV.

Wie sieht denn so ein Mietvertrag auf Lebenszeit aus? Kenne ich gar nicht. Oder hat er ein im Grundbuch eingertragenes Wohnrecht, wenn dem so wäre FINGER WEG.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Oder hat er ein im Grundbuch eingertragenes Wohnrecht

dann ist es mit Sicherheit im Rang nach der Bank, und erlischt mit dem Zuschlag.
Die Kündigungsfrist ist 3 Monate, aber nur zum erstmöglichen Termin. Das sollte ein Anwalt aber wissen.

Die derzeitige Eigentümerin zahlt z.Zt. einen Mietzins von 617,00€., die ich dann mindestens auf 900,00€ (Mietspiegel) erhöhen würde.
Die Eigentümerin ist mittellos und kann die Miete nicht zahlen
was willst du mit einer mittellosen Mieterin ?

Bitte genau hinschauen: eine Teilungsversteigerung ist keine Zwangsversteigerung.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Noiram66):
Muss ich diesen Mietvertrag bei einem Zuschlag übernehmen
ja,

Zitat (von Noiram66):
oder habe ich, wenn ich das Objekt ersteigere, ein Sonderkündigungsrecht?
auch ja, §57 a ZVG http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__57a.html Aber - wichtig - unbedingt auf die Frist achten und wenn man sich hinsichtlich der Frist nicht sicher ist, auch "hilfsweise zum richtigen Termin" kündigen.
Sowas bei diesem Sachverhalt, da heftige Gegenwehr zu erwarten ist, sinnvollerweise einem Anwalt übertragen.

Berry


Der 57a ZVg verkürzt wie 110 Inso nur die KuendigungS Frist auf drei Monate. Der Vermieter braucht zusätzlich einen Grund.

Auweia - das Ding ist nix für dich. Lass bloss die Finger davon.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten :)

Zitat (von AltesHaus):
Oder hat er ein im Grundbuch eingertragenes Wohnrecht,


Nein, Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen.

-- Editiert von Noiram66 am 17.10.2017 19:45

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#6
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
was willst du mit einer mittellosen Mieterin ?


Die Eigentümerin ist mittellos, die mit ihrem Ehemann einen Mietvertrag geschlossen hat, der ihm auf Lebenszeit ein Wohnrecht zusichert. Die Eheleute haben Gütertrennung. Haus steht auf Frau, Mietvertrag auf Mann :)

-- Editiert von Noiram66 am 17.10.2017 19:45

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich möchte folgende Aussage nochmal unterstreichen

Zitat (von Akkarin):
Auweia - das Ding ist nix für dich. Lass bloss die Finger davon.
Ohne Grund darfst du einen Mietvertrag auch nicht nach einer Zwangsversteigerung kündigen. Mag sein, dass man hier doch irgendwas ausrichten kann. Vorabzahlung einer Miete in einer solchen Höhe ist sicherlich kein Normalfall. Die hohe Gefahr sollte sich aber sehr deutlich im Preis widerspiegeln.

Und wenn überhaupt an eine Ersteigerung gedacht wird, dann sollte vorher dringend ein versierter Anwalt für Mietrecht eingeschaltet werden. Der kostet Geld. Und da es hier um sehr viel geht, sollte man da auch nicht auf jeden Euro achten sondern ein aussagekräftiges Anwaltsgutachten einholen. Mit einer einfachen Erstberatung ist es da meiner Meinung nach nicht getan. Wenn der Anwalt sich irrt und du nach der Ersteigerung die Mieter nicht los wirst und auch keine Miete bekommst, dann wird es sehr schwer werden, den Anwalt zur Haftung zu ziehen. Hat man was Schriftliches vom Anwalt in der Hand, wäre eine eventuelle Falschberatung eher nachzuweisen.

Also mein Fazit: Du müsstest erstmal viel Geld in eine verlässliche Rechtsberatung stecken. Wenn die negativ ausfällt, ist das Geld einfach mal weg. Wenn sie positiv ausfällt und du die Immobilie ersteigerst, wirst du bestenfalls nach einigem Kampf irgendwann eine leere Immobilie besitzen. Wahrscheinlicher ist vermutlich eine Ruinie und jede Menge Schulden beim Anwalt. Von daher ist so eine Immoblie eigentlich nur etwas für risikobereite Experten. Wer 10 solche Objekte kauft und richtig kalkuliert, wird vermutlich in Summe Gewinn machen können.

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