Gilt Adresse, für die nach Umzug ein Nachsendeauftrag läuft, als 'ladungsfähige Adresse' für ein Imp

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
hiho71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt Adresse, für die nach Umzug ein Nachsendeauftrag läuft, als 'ladungsfähige Adresse' für ein Imp

Hallo,

angenommen, ein freischaffender Künstler würde in absehbarer Zeit umziehen, müsste aber vorab noch einmal Briefpapier produzieren lassen (mit der alten Adresse).

Das Briefpapier würde er natürlich noch möglichst lange nutzen/aufbrauchen wollen. Auch die Impressumsadresse seiner Internetseite würde er nicht ändern wollen, da es ihm ganz recht wäre, wenn meine WIRKLICHE Adresse nicht im Netz stünde (er hat kein Atelier, also dort keine Adresse, die er statt der Privatadresse angeben könnte).

Natürlich würde er nach dem Umzug einen Nachsendeauftrag beauftragen. Dieser könnte bis max. 2 Jahre immer wieder verlängert werden.

Die Frage, die sich sich stellt: Wäre seine (dann) ehemalige Adresse in Kombi mit dem (ja nachweisbar abgeschlossenen) Nachsendeauftrag eine 'ladungsfähige Adresse' für das Impressum im Sinne des TMG?

Gruß

hiho

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von hiho71):
Die Frage, die sich sich stellt: Wäre seine (dann) ehemalige Adresse in Kombi mit dem (ja nachweisbar abgeschlossenen) Nachsendeauftrag eine 'ladungsfähige Adresse' für das Impressum (123recht.net Tipp: Impressum ) im Sinne des TMG?

Nein.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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