Gibt es sowas für Restaurantführer, eine Finanzierung von der UNO?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es sowas für Restaurantführer, eine Finanzierung von der UNO?

Ich wollte mir von euch einen Rat holen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wenn euch ein Arbeitgeber mitteilen würde das er bei der UNO ( also nicht vom Staat wie er erwähnte), eine Finanzierung beantragte. Gibt es so was tatsächlich?
Wäre euch sehr dankbar für eure Antworten oder Kommentare.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

WEnn er in ein Ernährungsprogramm dort eingebunden ist? Außerdem kann man alles überall beantragen. Die Frage ist, wie entschieden wird. Wahrscheinlich hast Du Dich verhört, er meint wohl die EU. Und da gibt es ganz erstaunliche Geldquellen, im dreistelligen Bereich. Etwa für benachteiligte Gebiete, wobei nach meinem Gefühl halb Deutschland so einsortiert ist, z.B. das Umgebungsland vom Rhein-Main-Gebiet, was ja nun wirklich nicht arm ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wenn euch ein Arbeitgeber mitteilen würde das er bei der UNO ( also nicht vom Staat wie er erwähnte), eine Finanzierung beantragte. Gibt es so was tatsächlich

Sofern das Unternehmen in irgendeiner Form an den Aufgaben der UNO (z.B. Welternährungsprogramm, Weltkulturerbe, ...) beteiligt oder diese davon betroffen sind, wäre das möglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sweet Tea):
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wenn euch ein Arbeitgeber mitteilen würde das er bei der UNO ( also nicht vom Staat wie er erwähnte), eine Finanzierung beantragte. Gibt es so was tatsächlich

Sofern das Unternehmen in irgendeiner Form an den Aufgaben der UNO (z.B. Welternährungsprogramm, Weltkulturerbe, ...) beteiligt oder diese davon betroffen sind, wäre das möglich.


Naja Weltkulturerbe es war früher eine Getreidemühle mit Wasserrädern und steht unter Denkmalschutz. Aber ob das auch dazu zählt weis ich nicht?

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#4
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
WEnn er in ein Ernährungsprogramm dort eingebunden ist? Außerdem kann man alles überall beantragen. Die Frage ist, wie entschieden wird. Wahrscheinlich hast Du Dich verhört, er meint wohl die EU. Und da gibt es ganz erstaunliche Geldquellen, im dreistelligen Bereich. Etwa für benachteiligte Gebiete, wobei nach meinem Gefühl halb Deutschland so einsortiert ist, z.B. das Umgebungsland vom Rhein-Main-Gebiet, was ja nun wirklich nicht arm ist.

wirdwerden


Bei der EU? Ich habe keine Ahnung davon, im Fall einer Finanzierung der EU ist das sozusagen ein Zuschuss den man nicht zurück bezahlen muss? Oder wie funktioniert das? Ich kenne mich damit wirklich nicht aus und wäre daher sehr dankbar für eine Antwort.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wieso interessiert dich das?

Du bekommst deinen Lohn nicht gezahlt. Also ab zum Arbeitsgericht und Klage einreichen.

Wenn dein Chef dir erzählt, der Lohn kommt bald, er hätte Förderung bei der UNO beantragt, dann lach ihn aus, und erhebe trotzdem Klage. Weil letztlich will er genau eines: Zeit schinden. Irgendwann hat er es geschafft und deine Ansprüche sind verfallen.

Zitat (von Sweet Tea):
Oder wie funktioniert das?


Die Regelungen bei der EU und bei der UNO sind so umfangreich und Komplex, dass dir das bestimmt niemand in einem Forum erklären kann. Es gibt tausende verschiedene Formen von Förderungen, jede zu anderen Bedingungen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
im Fall einer Finanzierung der EU ist das sozusagen ein Zuschuss den man nicht zurück bezahlen muss?

Die kann rückzahlbar sein oder auch nicht, je nach Bedingungen des Förderproramms



Zitat (von Sweet Tea):
Oder wie funktioniert das?

Das hängt vom genauen Förderprogramm ab.


Und rein prophylaktisch:
Den Namen des Programms wird Dir Dein Chef wohl nicht verraten und nein darauf hast Du auch keinen Rechtsanspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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