Gibt es im Jugendstrafrecht auch Geldstrafen ?

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timmy23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es im Jugendstrafrecht auch Geldstrafen ?

Wenn eine minderjährige Person eine Straftat begeht, wofür ein Volljähriger eine hohe Geldstrafe bekommen würde (z.B. 10.000€), muss der Minderjährige diesen Betrag bezahlen, haften die Eltern oder wird das in Sozialstunden umgerechnet? Gibt es im Jugendstrafrecht überhaupt Geldstrafen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Gibt es im Jugendstrafrecht überhaupt Geldstrafen? Nö, aber Geldauflagen. Dafür muß der Jugendliche freilich auch in der Lage sein, diese zu bezahlen - ansonsten unterbleibt das halt.
wofür ein Volljähriger eine hohe Geldstrafe bekommen würde (z.B. 10.000€) In unserem Strafsystem werden nie Gesamtsummen verhängt - man kann also nie sagen "Dafür gibt es 10.000 Euro". Tipp: Mal "Tagessatz" googeln.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Gibt es im Jugendstrafrecht überhaupt Geldstrafen?

Nein.

Aber wie muemmel schon schrieb gibt es ab und zu mal Geldauflagen, d.h. (beispielsweise) "Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von Summe X an Y", wobei Y aber oft der/die Geschädigte der Straftat ist, und nicht unbedingt die Staatskasse.

Geldauflagen zugunsten der Staatskasse werden aber nur gemacht, wenn das Gericht den Eindruck hat, dass der Jugendliche das auch aus eigenem Geld bezahlen kann und wird - also nur bei Jugendlichen mit eigenem Einkommen. Wenn das Geld von Mami&Papi bezahlt werden würde, würde der Strafeffekt für den Jugendlichen ja verpuffen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
haften die Eltern


Strafrechtlich haften Eltern nie für ihre Kinder (auch bei sog. Unterlassungsstrafbarkeiten der Eltern bei Taten von U14jährigen -wenn denn eine Unterlassungsstrafbarkeit im Einzelfall gegeben ist- haften die Eltern nicht "für" die Kinder, sondern für sich selbst, da sie in dem Fall der "Unterlassungstäter" sind).

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