Gibt es Chancen das die Kinder zum Vater kommen ?

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es Chancen das die Kinder zum Vater kommen ?

Hallo aufgrund eines Klinikaufenthalts der Kindesmutter vom Januar bis mai sollen die Kinder im Alter von 9 und 11 Jahren von der Oma betreut werden was der kindesvater absolut nicht in Ordnung findet . Kindesmutter möchte nicht das der kleine zum Vater geht . Grund sei das Kind möchte nicht . Der große möchte zum Vater .

Eckdaten :

Großeltern wohnen mit Kindesmutter und Enkel in einer Wohnung. Sie hat noch weitere Zwei Kinder , die jünger sind .
Kindesmutter geht in eine Entzugsklinik.
Kindesvater hat das gemeinsame Sorgerecht.
Sieht den großen jedes Wochenende und in den Ferien . Wohnt seit dem 6.11 beim Vater. Voraussichtlich bis mai 2018.
Den kleinen sieht er alle 2-3 Wochen.
Vater zieht extra für die Kinder in das gewohnte Umfeld. Freunde , Schule ect. 35 km Entfernung .

Hat er Chancen das er die Kinder in diesem Zeitraum zu sich bekommen kann ?
Da die Kindesmutter möchte das die Oma dass übernimmt !

Für den großen ist alles nur mündlich gemacht . Sie hat Angst das sie den großen nicht mehr bekommt .





-- Editiert von fb479848-87 am 07.12.2017 02:33

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11 Antworten
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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und warum hat man den einen Thread zugemacht, um dann einen zum gleichen Thema zu eröffnen? Sind die Antworten hier schöner? ;)

Die Informationen aus dem anderen Thema sind hier auch nützlich.

Sorry! Nein mir wurde geholfen bzgl des ummeldens leider bin ich neu und konnte nicht mehr schreiben. Was soll man machen wenn die wichtigste Frage ausbleibt ? Es geht jetzt hauptsächlich um etwas anderes nicht mehr um das ummelden

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#4
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DerVater83):
hast auch ABR gemeinsam? in der Regel haben die Eltern also Sorgeberechtigten das vorrecht und großeltern nur evtl. als Dritte.

jedoch wegen den gewohnte situation und betreunungsumstand mit der Oma in gleicher wohnung, hmm schwer....
da du offensichtlich auch grad erst umziehst wäre bei dir keinerlei gewohntes umfeld mehr, nicht mal mehr das aus früheren umgangskontakten. und HALLO 35 km Entfernung ist kein gewohntes umfeld mehr, also sozialkontakte, freunde schule usw. sind.
das würde bei ca. 5 - 10 Km noch evtl. funktionieren aber über 30km das dürften locker 2-3 stadte zwischen A und B bedeuten.
glaub eher weniger das nur wegen dem kurzen klinikaufenthalts der Mutter und kaum dem Kindeswohle entsprechen würde.

zuviel neues, zuviel entfernung, zu viele brüche im kontinuitätsgrundsatz , und keine offensichtliche notwendigkeit.

zu wenig infos ansich, und ich seh nur mehr negatives für die Kids in deiner sache, und keinerlei in der aktuellen stabilen sache wo nur die KindesMutter einige Monate abwesend ist. da Mutter und Oma ja einem Haushaltangehörten, die abwesenheit der Mutter dürfte schon heftig werden zu mindes für den kleinen, beim großen kA besprech das doch mit der OMA vieleicht findet ihr ne lösung, vieleicht wäre sie auch dankbar wenn du den großen etwas nimmst und sie dann den kleinen ;)

kA müsste quatschen, man konnte zumindest nicht erlesen das ihr euch fressen könntet :D
bedenke auch 9 und 11 da dürften die auch durchaus schon lebendigen freundeskreis haben, der wäre weg ganz!!
ob den kids das auch so klar ist bezweifel ich!




Falsch verstanden!

Kindesvater zieht in das gewohnte Umfeld . Extra für die Kinder . Ich glaube das dass soziales gewohnte Umfeld des Kindesvaters keinen soweit interessiert.

Genauer gesagt nur 5 Minuten von Schule dem alten und neuen Zuhause entfernt.

Der Vater hat das gemeinsame Sorgerecht darin ist auch das abr enthalten. Die Oma ein Drittel des abr?
Nein hat sie nicht .

Zb.
Der kindesvater findet die wohnsituation schrecklich.

Es wohnen 9 Leute in einer 4 Zimmer Wohnung .
Aufgeteilt Mutter mit 4 Kindern
Oma und Opa
Und zwei Brüder der Kindesmutter haben jeweils ein Zimmer.

Die Kinder um die es geht 11 und 9 verstehen sich nicht . Damit meine ich nicht mal streiten sondern sie schlagen sich . Sie kennen das Zusammenleben nicht . Die schulische Situation des großen ist eine Katastrophe.
Der kindesvater erfuhr vor gerade mal einen Monat das der große eine Lehrnschwäche hat . Es wird keine Unterstützung geboten von Seiten der Kindesmutter . Er ist aus der ogs Nachmittagsbetreuung rausgeflogen weil die Mutter ihn immer wieder zuhause gelassen hat obwohl der große es dringend nötig hat bezgl. der Hausaufgabenbetreuung . Zuhause ist es so laut das er der es eh schon schwer hat nicht sich konzentrieren kann auf seine Hausaufgaben . Hausaufgaben fehlen oft dadurch .


Das sind ein paar Dinge von vielen die die Kindesmutter nicht hinbekommt oder die Oma und Opa .




-- Editiert von fb479848-87 am 07.12.2017 06:55

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#6
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sie hat 4 Kinder von 3 verschiedenen Vätern :)

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, das sind doch alles Argumente, die du anführen kannst, um zu begründen, warum die Kinder bei dir besser aufgehoben sind als bei der Mutter.

Kannst du die Kinder (trotz Berufstätigkeit) betreuen ?

Kannst du den Kindern ein adäquates Zuhause bieten (also insbesondere eine vernünftige Wohnsituation) ?

Wollen die Kinder zu dir ?

Wenn das alles zu 100 % zutrifft, dann könntest du schon versuchen, die Kinder zu dir zu holen. Dazu wirst du nach Lage der Dinge wohl klagen müssen. Und dazu brauchst du einen guten Anwalt ... du wirst das Gericht und das Jugendamt von deinem Anliegen überzeugen müssen. Denn insbesondere das Jugendamt wird in dieser Frage gehört werden. Und deren Einschätzung hat meist großes Gewicht. Und noch etwas: das Familiengericht stellt bei seinen Entscheidungen das Wohl der Kinder in den Vordergrund. Und deshalb wird es meist vermeiden, die Kinder auseinander zu reißen.

Wenn du von deinem Anliegen wirklich überzeugt bist und das auch durchziehen willst, dann such dir einen fähigen Fachanwalt für Familienrecht ... sortiere deine Argumente gut ... und wenn du auch noch ein bissl Glück hast, dann könnte das schon Erfolg haben !

-- Editiert von Marcus2009 am 07.12.2017 16:07

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#8
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Na ja, das sind doch alles Argumente, die du anführen kannst, um zu begründen, warum die Kinder bei dir besser aufgehoben sind als bei der Mutter.

Kannst du die Kinder (trotz Berufstätigkeit) betreuen ?

Kannst du den Kindern ein adäquates Zuhause bieten (also insbesondere eine vernünftige Wohnsituation) ?

Wollen die Kinder zu dir ?

Wenn das alles zu 100 % zutrifft, dann könntest du schon versuchen, die Kinder zu dir zu holen. Dazu wirst du nach Lage der Dinge wohl klagen müssen. Und dazu brauchst du einen guten Anwalt ... du wirst das Gericht und das Jugendamt von deinem Anliegen überzeugen müssen. Denn insbesondere das Jugendamt wird in dieser Frage gehört werden. Und deren Einschätzung hat meist großes Gewicht.

Wenn du von deinem Anliegen wirklich überzeugt bist und das auch durchziehen willst, dann such dir einen fähigen Fachanwalt für Familienrecht ... sortiere deine Argumente gut ... und wenn du auch noch ein bissl Glück hast, dann könnte das schon Erfolg haben



Der große ist schon beim kindesvater bis Mai und möchte bei mir bleiben.
Der kleine möchte zum kindesvater wenn er ab Januar die Wohnung habe . Damit er auch seine Freunde hier hat.

Das Jugendamt ist immer für die Kindesmutter


Der kindesvater
Hat aber einen Anspruch die Kinder in der Zeit von Januar bis mai zu betreuen . Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also du musst jetzt nicht jeden Beitrag vollumfänglich zitieren ! Der steht ja schon im Forum und die Leute haben ein Scoll Rad zum Blättern.

Wenn du die Kinder bis Mai betreuen kannst, dann betreust du sie erst einmal. Je mehr Zeit du mit den Kindern verbringst, desto besser ist das für deine Sache.

Jugendämter sind gelegentlich schon eher "mütterlastig" orientiert. Das liegt halt auch daran, dass die meisten Mitarbeiter weiblich sind. Damit musst du halt leben. Aber man kann auch diese Damen für sein Anliegen gewinnen wenn man sich wirklich engagiert ... auch wenn das schon manchmal nicht ganz so einfach ist. So ist halt nun mal die Gemengelage.

Und wenn du die Kinder zu dir holen willst, dann wirst du Klage erheben müssen. Denn so wie ich das sehe, wird die Kindesmutter die Kinder nicht freiwillig "hergeben". Da hängt das Kindergeld und der Unterhalt dran. Und außerdem wird sie selbst unterhaltspflichtig.

Die Argumente, die für einen Verbleib in deinem Haushalt sprechen könnten, musst du zusammen mit deinem Anwalt herausarbeiten. Das kostet Arbeit, Mühe und Zeit ... die Frage ist halt, ob dir die Sache das wert ist.




-- Editiert von Marcus2009 am 07.12.2017 16:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mit dem Jugendamt habe ich schon gemerkt .

Der kindesvater ist berufstätig die Kindesmutter erhält Geld vom Jobcenter .

Ja die Kinder würden in die Betreuung gehen .
Ich denke mal so andere müssen auch arbeiten .
Wie machen das alleinerziehende? Die haben es auch nicht einfach bezüglich Job und Kinderbetreuung . Geld muss ja von irgendwas kommen . Gerichtlich wird man es machen müssen...

Die Kindesmutter wird danach auch noch in einer Art Therapie sein . Leider weiß ich nicht wie das ist bei einer alkoholtherapie .

Und 7 Monate beim kindesvater ist auch nicht ohne .
7 Monate gelten gerade für den großen.

Der kindesvater kümmert sich gerade auch um alles .
Schule , Arzt usw.
das ist ja auch nicht ohne .

Gericht oder Jugendamt kann ja nicht einfach sagen Danke lieber kindesvater das sie 7 Monate das Kind Betreut haben jetzt kann der Junge ja gerne wieder zur Kindesmutter

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das Jugendamt kann gar nix sagen. Die können (ohne Gefahr im Verzug oder unmittelbarem Handlungsbedarf) allenfalls Empfehlungen aussprechen und Gutachten erstellen.

Das Familiengericht hingegen kann sehr wohl rechtsverbindlich sagen wo es lang geht.

Es geht nicht darum wie lange du die Kinder betreut hast. Die Befindlichkeit der Erwachsenen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Es geht hauptsächlich darum, was im Interesse der KINDER liegt. Aber wenn die Kinder lange bei dir waren, dann kann das Gericht von einer Eingewöhnung der Kinder ausgehen. Und das spricht dann für deine Sache.

Du bist berufstätig. Und da musst du darlegen können, wie du die Kinder betreuen wirst. Wie andere das schaffen ist unerheblich. Es geht darum, wie das in DEINEM Fall aussehen soll.

Die Tatsache, dass die Kindermutter alkoholabhängig ist (war), spielt vermutlich eine große Rolle. Aber wenn die Therapie erfolgreich verläuft, dann wird sie mögicherweise Vollzeit zu Hause sein. Und die Großeltern unterstützen sie obendrein.

Die beengte Wohnsituation spricht zu deinen Gunsten, vor allem wenn du den Kindern wesentlich bessere Wohnverhältnisse bieten kannst.

Es sind eine Vielzahl von Faktoren, die das Gericht in seine nicht leichte Entscheidung einbeziehen wird. Du bist emotional befangen und deshalb wirst du dein Anliegen nicht rational und optimal vertreten können. Das braucht einen kühlen Kopf und Sachverstand, um alle Argumente schlüssig darzulegen. Wenn du also wirklich die Kinder zu dir holen möchtest, dann solltest du dir einen fähigen Fachanwalt für Familienrecht suchen.

Und noch etwas: ein Anwalt kostet Geld. Und es gibt keine Garantie, dass du die Kinder auch wirklich erhältst. Du musst also wissen, ob dir das die Sache wirklich wert ist. Aber diese Abwägung kann dir hier niemand im Forum abnehmen ...



-- Editiert von Marcus2009 am 07.12.2017 17:58

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