Gez gebühren trotz hartz 4 und wohnen bei großeltern?

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cata1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Gez gebühren trotz hartz 4 und wohnen bei großeltern?

Hallo,
Ich beziehe seit ca. anderthalb jahren hartz 4 da ich aufgrund eines unfalls noch nicht wieder arbeitsfähig bin. Wohne seitdem auch bei meinen großeltern. Diese haben ein haus und ich wohne dort nur in einem zimmer habe also keine eigene wohnung. Jetzt habe ich jedoch eine mahnung von der gez erhalten das ich 52€ bezahlen soll. Meine großeltern bezahlen bereits für die gez und damals habe ich beim jobcenter auch eine befreiung erhalten. Wie soll ich jetzt vorgehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Cata1):
Meine großeltern bezahlen bereits für die gez

Zitat (von Cata1):
Jetzt habe ich jedoch eine mahnung von der gez erhalten

Glaube ich nicht, die GEZ gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr ...

Was genau hat man von wem erhalten? Und gab es schon Post zum gleichen Sachverhalt davor?



Zitat (von Cata1):
damals habe ich beim jobcenter auch eine befreiung erhalten

Glaube ich ebenfalls nicht, da das Jobcenter schlicht keine derartige Befreiung erteilen kann.
Große Frage: was hat man damals tatsächlich erhalten? Und was genau hat man damit gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cata1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Was genau hat man von wem erhalten? Und gab es schon Post zum gleichen Sachverhalt davor?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cata1):
Meine großeltern bezahlen bereits für die gez

Zitat (von Cata1):
Jetzt habe ich jedoch eine mahnung von der gez erhalten

Glaube ich nicht, die GEZ gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr ...

Was genau hat man von wem erhalten? Und gab es schon Post zum gleichen Sachverhalt davor?



Zitat (von Cata1):
damals habe ich beim jobcenter auch eine befreiung erhalten

Glaube ich ebenfalls nicht, da das Jobcenter schlicht keine derartige Befreiung erteilen kann.
Große Frage: was hat man damals tatsächlich erhalten? Und was genau hat man damit gemacht?


Also habe gerade nochmal in meine unterlagen nachgekuckt. Ich hatte eine formular zur befreiung erhalten welches ich ausgefüllt an die gez geschickt hatte. Die befreiung war bis ende oktober 2016. Habe dann ein neues formular zur befreiung erhalten welches mein vater versenden wollte es aber vesäumt hat ... Aber eigentlich müsste ich sowie nicht zahlen da ich ja mit meinen großeltern zusammen wohne und diese bereits die gebühren zahlen oder? Kann ich einfach mein alg2 bescheid und gegebenfalls ein nachweiß das meine großeltern bereits die gebühren zahlen per post an die schicken?

-- Editiert von Cata1 am 23.02.2017 12:55

-- Editiert von Cata1 am 23.02.2017 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aber eigentlich müsste ich sowie nicht zahlen da ich ja mit meinen großeltern zusammen wohne und diese bereits die gebühren zahlen oder?

Richtig.

Zitat:
Kann ich einfach mein alg2 bescheid und gegebenfalls ein nachweiß das meine großeltern bereits die gebühren zahlen per post an die schicken?

Das sinnvollste ist das, was in Beitrag #1 steht:
Dem Beitragsservice (nicht der GEZ) die Beitragsnummer deiner Großeltern mitteilen:

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Cata1):
Aber eigentlich müsste ich sowie nicht zahlen da ich ja mit meinen großeltern zusammen wohne und diese bereits die gebühren zahlen oder?

Stimmt, da man ja nur ein Zimmer bewohnt.



Zitat (von Cata1):
Kann ich einfach mein alg2 bescheid und gegebenfalls ein nachweiß das meine großeltern bereits die gebühren zahlen per post an die schicken?

Ersteres kann man ist aber nutzlos, da man das entsprechende Formular verwenden muss. Also das verwenden.
Bei zweitem reicht eingentlich die Beitragsnummer deiner Großeltern mitzuteilen.



Wichtig: solche Unterlagen immer per Einschreiben versenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ersteres kann man sich auch sparen.
Der Beitragsservice braucht Deinen Bescheid nicht und auch keine Befreiung von Dir,
was er benötigt ist die Nummer Deiner Großeltern und die Information, dass Du mit diesen in einer Wohnung wohnst.

Man ist aber jetzt auch unter der Adresse der Großeltern offiziell gemeldet, oder?

-- Editiert von spatenklopper am 23.02.2017 14:01

0x Hilfreiche Antwort

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