Gewünschter Name für UG entspricht fremdem Familiennamen - Ein Problem?

24. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kugelquadrat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewünschter Name für UG entspricht fremdem Familiennamen - Ein Problem?

Hallo zusammen,

vermutlich eine eher ungewöhnliche Frage: Und zwar stehe ich im Begriff eine UG zu gründen. Einen Name für die Firma habe ich auch bereits seit über einem Jahr im Kopf. Jetzt bin ich durch intensive Recherche des Namens darauf gestoßen, dass es eine Familie in Deutschland gibt, welche zufälligerweise genau diesen Namen als Nachname trägt. Es besteht allerdings weder eine Wortmarke noch eine Firma welche so heißt.

Jetzt weiß ich nicht, ob es erlaubt ist, einen fremden Nachnamen als Firmenname zu verwenden? Wenn ja, hat die Familie dann irgendwelche Rechte bzw. gilt es was zu beachten?

Wäre echt toll wenn ihr mich aufklären könnt.

PS:
Mein nächster Schritt (die Gründung soll erst in ein paar Monaten eingeleitet werden) wäre jetzt, dass ich eine Wortmarke beim DPMA anmelde.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Einzelkaufleute z.B. müssen aber unter ihrem Namen firmieren, ggf. mit Zusätzen.

Aber nur wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.



Zitat:
Jetzt weiß ich nicht, ob es erlaubt ist, einen fremden Nachnamen als Firmenname zu verwenden?

Grundsätzlich schon.

Eindeutig beantworten kann man das aber nur wenn man die Namen kennt. Eventuell sollte man ein paar EUR in eine anwaltliche Prüfung investieren. Abmahnungen/Unterlassungsklagen und anschließende Umbenennungen sind ein hohes Kostenrisiko ...

Bei z.B. "Shell", "Armani" oder "Vuitton" sollte man sich schon auf etwas Widerstand gefasst machen, egal was man unter dem Namen anbieten will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Vor Eintragung prüft die IHK eh,

Die prüfen nichts, rein gar nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kugelquadrat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst mal großes Dankeschön für die eure Hilfe. :)

Das Ganze ist wirklich purer Zufall... die UG wird im Rahmen eines Projektes gegründet, welches ich schon früh taufte. Der Name hat keine Ähnlichkeit zu einer mir bekannten Marken, daher erhoffe ich mir wenig Konflikte.

Welche Art von Anwalt empfiehlt sich denn für meinen Fall? Ich möchte ja auch einen Wortmarke anmelden, lässt sich das in eine Schublade packen? Vielleicht wollt ihr mir ja auch kurz nahelegen, wie eine solche "anwaltliche Prüfung" abläuft. Ich durfte aufgrund meines Alters noch keine Erfahrungen diesbezüglich machen.

Besten Dank!

-- Editiert von Kugelquadrat am 25.05.2015 01:04

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen