Hallo zusammen,
Da es bei der rechtskonformen Durchführung von Gewinnspielen mit Minderjährigen/Jugendlichen große Diskussionen gibt würde mich Eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall hören:
Ein Unternehmen lässt Kinder (8-17 Jahre) über eine Webseite Ihre Lieblingseissorte eingeben.
Unter allen Kindern die eine Eissorte eingegeben haben wird 1x im Monat (Die Eingabe ist fortlaufend möglich) ein Eis verlost.
Für die Eingabe und Teilnahme am Gewinnspiel müssen die Kinder folgendes eingeben:
- Eine Lieblingseissorte
- Eine Email oder Telefonnummer (Dies dient nur der Kontaktaufnahme im Fall des Gewinns der Verlosung - keine Werbung, keine Weitergabe/Verkauf der Daten)
- Altersbereich (in 2 Jahresschritten bspw. 6-7 Jahre)
- Nähste größere Stadt (Hier wird eine Auswahl von bspw. 15 Städten angezeigt aus denen gewählt werden muss)
Unterhalb der Eingabe der E-Mail/Telefonnummer und überhalb der Schaltfläche zum Absenden wird ein Hinweis auf die notwendige Erlaubnis der Eltern angezeigt inkl. zu aktivierenden Checkboxen, in etwa:
- "Ich möchte an dem kostenlosen Gewinnspiel teilnehmen (Erlaubnis der Eltern liegt vor)"
- "Ich akzeptiere die AGBs [verlinkt] und Teilnahmebedingungen [verlinkt] (Erlaubnis der Eltern liegt vor)"
Die Kindern haben keinerlei Verpflichtungen oder Kosten durch die Einsendung und werden nur im Fall eines Gewinns durch die Kontaktdaten kontaktiert.
Nun würde mich interessieren ob aus Eurer Sicht:
- die Eingabe Lieblingseissorte auf der Webseite durch die Kinder
- die Erhebung der persönliche Daten (Email, Altersbereich, Stadt)
- die Durchführung der Verlosung
- Einwilligung der Kinder in die AGBs und Teilnahmebedingungen
- Bestätigung dass die Erlaubnis der Eltern vorliegt
rechtskonform ist oder wo Ihr Probleme seht.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung
Gewinnspiel mit Minderjährigen/Jugendlichen
30. August 2017
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Frage vom 30. August 2017 | 14:26
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewinnspiel mit Minderjährigen/Jugendlichen
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#1
Antwort vom 30. August 2017 | 21:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatEinwilligung der Kinder in die AGBs und Teilnahmebedingungen :
Ist bei Kindern nicht möglich, da diese keine entsprechenden Verträge abschließen können.
Bei Jugendlichen ist das schon etwas anderes.
Man sollte über eine Beratung beim versierten Fachanwalt nachdenken.
#2
Antwort vom 1. September 2017 | 16:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hi Harry van Sell,
danke für Deine Einschätzung.
Wenn ich Dich richtig verstehe siehst Du es so dass bei Kindern auch mit der Zustimmung der Eltern nichts zu machen ist, aber bei Jugendlichen (ab 14 Jahren?) mit Einwilligung schon.
Die Frage die sich für mich nun stellt ist, ob überhaupt ein Problem entsteht wenn es keinen gültigen Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Kindern gibt? Was wäre das größte zu erwartende Problem.
Der Verweis auf den Fachanwalt ist gut und richtig, aber trotzdem finde ich es gut vorher mal drüber gesprochen zu haben.
Und jetzt?
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