Gewerbsmäßiger Betrug oder Geldwäsche

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Doux30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug oder Geldwäsche

Hallo, bei uns Unternehmen liegt derzeit folgender Fall vor:

Person A hat die Leitung eines Fachbereiches unter sich und ist für Personal und Stundenabrechnung zuständig. Person A ist unzufrieden mit Ihrem Gehalt deshalb setzt sie Angestellte B welche auf 450 EURO Basis angemeldet ist unter Druck und stellt folgende Bedingung auf:

Person A manipuliert die Stundenabrechnung von Angestellter B und zahlt der Angestellten B regelmäßig 450 Euro aus. Diese muss Angestellte B aber an Person A privat überweisen. Der Angestellten B gehen auch keine Lohnabrechnungen mehr zu, so dass diese nicht mehr überprüfen kann wieviel Geld ihr tatsächlich zusteht. Person A teilt ihr lediglich monatlich die Summe mit welche sie überweisen soll.

Da Angestellte B dies wohl nicht mehr will und sich nicht weiter unter Druck setzen lassen will hat diese sich nun an die Geschäftsleitung gewandt.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss Person A und Angestellt B nun rechnen?

Ach ja anscheinend hat Person A die Angestellte B unter Druck gesetzt in dem sie ihr gesagt hat das sie sonst nicht mehr eingesetzt wird und keinen Verdienst mehr hätte wenn sie sich nicht auf den Deal einlässt.

Da dieses Thema derzeit heiß bei uns im Betrieb diskutiert wird würde ich mich über eine Einschätzun von Euch freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ich würde mich über eine klare Sachverhaltsdarstellung freuen. :P

Wenn B auf 450-EUR-Basis arbeitet, bekommt sie ja von der Firma nicht mehr als 450 EUR. Wenn sie die dann A übergibt ("Diese muss Angestellte B aber an Person A privat überweisen"), hat sie 0 EUR. Wovon lebt B also?

Zitat:
Person A teilt ihr lediglich monatlich die Summe mit welche sie überweisen soll.


Auch das beißt sich mit "zahlt der Angestellten B regelmäßig 450 Euro aus. Diese muss Angestellte B aber an Person A privat überweisen". Wenn es immer 450 EUR sind, was teilt A denn B dann noch mit?

Bitte mal überarbeiten, dann kann man auch was sagen.

Grundsätzlich kommen aber seitens A Betrug und Steuerhinterziehung in Frage, seitens B ebenfalls Betrug (geschädigt wird der AG zugunsten von A) sowie Beihilfe zu A's Taten.
Hinzu kommt seitens A Erpressung (die Abrechnungsnummer) und Nötigung (das Schweigen gegenüber dem AG).

Geldwäsche sehe ich hier nicht tangiert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doux30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist wohl etwas wirr geschrieben ....

Also die Angestellte ist auf 450 Euro Basis angestellt. Sie arbeitet aber im Betrieb, allerdings nur Stundenweise - Stundenanzahl variert monatlich. Person A bucht aber jeden Monat so viele Stunden auf das es genau 450,00 Euro ergibt.

Somit muss Person A der Angestellten B jeden Monat sagen wieviel tatsächlich von der Angestellten B verdient wurde und wieviel sich Person A einfach zu selbst in die eigene Tasche wirtschaften will.

Ich hoffe es ist nun etwas verständlicher geschildert :)

Was das bestreiten des Lebensunterhaltes angeht. Die Angestellte A übt diese Tätigkeit lediglich als Nebenjob aus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Angestellte B arbeitet für 50 EUR, wird aber mit 450 EUR abgerechnet und soll dann 400 EUR weitergeben?

Gibt es irgendwelche Beweise für die Methoden der Person A (außer den Aussagen von Angestellte B)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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