Gewerbsmäßiger Betrug 10.000 Euro Strafmaß?

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Timmi888
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug 10.000 Euro Strafmaß?

Ein guter Freund von mir (28 Jahre alt) hat heute die fristlose Kündigung erhalten. Sein Chef meinte, er könne ihm Nachweisen, wie mein Freund über mehrere Monate insgesamt ca. 10.000 Euro unterschlagen hat, er hat ihn auch bereits angezeigt. Mein Freund gibt dies mir gegenüber zu, wenn es auf Kamera ist gibt es ja auch nichts abzustreiten. Er hat Belege nachträglich storniert und sich das Geld eingesteckt.

Er war bereits einmal 18 Monate auf Bewährung wegen Räuberischer Erpressung, das war vor ca. 5 Jahren, ausserdem hat er noch zwei oder drei Eintragungen wegen Verstoß gegen das BTMG, ein Verfahren davon läuft momentan noch (wir reden von ein paar Gramm Gras, kein Handel) - er ist aber nicht auf Bewährung aktuell.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um Gewerbsmäßigen Betrug handelt? Spielt es irgendeine (strafmildernde) Rolle, dass er sich damit seine Drogen finanziert hat, quasi Beschaffungskriminalität? Ich bin bereit ihm Geld zu leihen, damit er seine Schulden beim Arbeitgeber begleichen kann, kommt er damit um eine Gefängnisstrafe herum? Und wie sieht es mit U-Haft aus? Er hat bereits einen neuen Job bei seinem Onkel gefunden und die ganze Familie und Freunde sind hier, ausserdem gibt es für ihn keine Möglichkeit mehr Einfluss auf das Verfahren zu nehmen oder Beweise zu manipulieren, da ja alles auf Kamera ist und bereits bei der Polizei liegt.

Um es abzukürzen:

U-Haft möglich trotz neuem Job und Familie in der Gegend (keine Fluchtgefahr) sowie keinerlei Manipulationsmöglichkeiten mehr?

Besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung um irgendwelche (vermuteten) Vermögenswerte zu beschlagnahmen oder sonstige Beweise zu sichern?

Mögliches Strafmaß wenn er das Geld zurückbezahlt und sich entschuldigt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um Gewerbsmäßigen Betrug handelt? Ja.
Spielt es irgendeine (strafmildernde) Rolle, dass er sich damit seine Drogen finanziert hat, quasi Beschaffungskriminalität? Nö. Er könnte aber in die Therapie statt in den Knast gehen, falls er eine Strafe ohne Bewährung kriegt.
Ich bin bereit ihm Geld zu leihen, damit er seine Schulden beim Arbeitgeber begleichen kann, kommt er damit um eine Gefängnisstrafe herum? Keine Ahnung - hier kann keiner die Zukunft vorhersehen, also auch nicht den Ausgang von Strafverfahren..
Und wie sieht es mit U-Haft aus? Die ist eher unwahrscheinlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Nö. Er könnte aber in die Therapie statt in den Knast gehen, falls er eine Strafe ohne Bewährung kriegt.


...und die Strafe nicht über 2 Jahren liegt. Ansonsten müßte er den darüberliegenden Teil erst vorab in der JVA verbüßen. Darüberhinaus muss auch das Gericht es so sehen, dass die BTM-Abhängigkeit ursächlich(!!) für die Tat(en) war ( es reicht also nicht, dass er von dem Geld auch mal oder auch mal öfter Drogen gekauft hat) und muss das so mit ins Urteil schreiben. Ganz so -fast- "automatisch" wie noch vor 15-20 Jahren gibt es den "35er" heutzutage nicht mehr. Früher reichte es auch schon, dass sich die Ursächlichkeit irgendwie aus den Urteilsgründen ergeben hat. Heute muss sie explizit vom Gericht im Urteil festgestellt werden.

Zitat:
U-Haft/Hausdurchsuchung


Wenn die Anzeige schon etwas länger her ist (also nicht erst wenige Tage), wäre er schon in U-Haft, wenn man ihn in U-Haft nehmen wollen würde und auch eine HD hätte dann schon stattgefunden.

Mit Bewährung könnte es eng werden, da die alte Sache noch im Bundeszentralregister steht. Ausgeschlossen ist sie aber nicht.
Wichtig wäre, dass die Strafe nicht über 2 Jahre geht. Denn sonst braucht man über Bewährung gar nicht mehr nachzudenken, da sie dann rechtlich nicht möglich ist.

Zitat:
Ich bin bereit ihm Geld zu leihen, damit er seine Schulden beim Arbeitgeber begleichen kann, kommt er damit um eine Gefängnisstrafe herum?


Schadenswiedergutmachung kann in jedem Fall nicht schaden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.06.2017 18:43

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