Hallo,
kann man diesen Anbieter als Gewerbetreibenden einstufen? Er hat in den letzten 4 Monaten 40-50 Artikel verkauft, bei denen es sich immer um HiFi-Geräte handelt. Allerdings gibt es keinen Hinweis auf ein Gewerbe?
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=the-others
Dann müssten doch eigentlich die 14 Tage Rückgaberecht gelten, oder?
Vielen Dank für evtl. Antworten.
Grüsse
Gewerblicher Verkäufer? - Hallo, kann man diesen Anbieter als Gewerbetreibenden einstufen?
6. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2004 | 23:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Verkäufer? - Hallo, kann man diesen Anbieter als Gewerbetreibenden einstufen?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 10:48
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Gewerblich!
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>
#2
Antwort vom 7. Januar 2004 | 15:26
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 46x hilfreich)
@ RA Sevriens
Kann ein Powerseller überhaupt noch Privatverkäufer sein ??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Januar 2004 | 11:47
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Meines Erachtens nicht, aber das ist (noch) nicht herrschend, oder?
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>
#4
Antwort vom 8. Januar 2004 | 15:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
RA D.P.M. Sevriens: Sie haben mir gestern eine Antwort gesendet, die Ihrer heutigen zu 100% widerspricht. Welche ist denn die relevante?
Viele Grüße
Und jetzt?
Schon
268.159
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten