Gewerblicher Untermietvertrag mit Hauptmieter, raus kommen.

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paul Stahl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Untermietvertrag mit Hauptmieter, raus kommen.

Hallo,

Ich habe mit einem Bekannten ein Ladenlokal angemietet bzw. mein Bekannter ist Hauptmieter und hat mit dem Eigentümer einen Mietvertrag. Da wir die Räumlichkeiten gemeinsam nutzen wollten, hat mir mein Bekannter einen Untermietvertrag vorgesetzt, den ich unterschrieben habe.
Dieser läuft aktuell noch ca. 12 Monate und ist befristet. Der Untermietvertrag ist eher unprofessionell und passt eingentlich nicht zu diesem Objekt.
Das ist meine Hoffnung da aufgrund eines Formfehlers eventuell raus zukommen, wenn es Hart auf Hart kommt.

Es war von Anfang an so abgemacht das beide Parteien (keine Partner, jeder sein eigenes Unternehmen) die Räumlichkeiten zusammen nutzen und das keiner bevorzugt oder benachteiligt werden sollte vom Platz her.
Ich habe von Zeit zu Zeit immer weniger zutun gehabt mit der Zeit und mein Unternehmen liegt momentan auf Eis (Einzelunternehmen).
Da ich kaum noch vor ort bin und nur noch selten in den Laden gehe, musste ich feststellen das der Hauptmieter fast den ganzen Laden mit seinen Sachen (Maschienen zum Arbeiten etc.) fast 95% der Fläche vollgestellt hat.

Ich möchte am liebsten so schnell wie möglich aus dem Laden raus, der Bekannte ist leider sehr unordentlich was alles noch schlimmer macht, da überall irgend welche sachen rum stehen und überall Müll ist, ständig wird etwas umgeräumt oder umgestellt oder es kommen neue Maschinen zum Produzieren hinzu etc. Der Laden hat 140qm und steht gerammelt voll mit seinen Sachen.

Er besteht selbstverständlich das ich weiterhin die Miete bezahle und wird mich auch nicht aus dem Vertrag raus lassen, jetzt wo er einen hat wo die Hälfte der Miete übernimmt, ich glaube der Eigentümer weiß nicht mal das ich in Untermiete bin.

Wie könnte ich aus diesem Mietverhältnis so schnell wie möglich rauskommen?

In dem Untermietvertrag den wir zusammen geschlossen haben, war Artikel drin gestanden die wir einfach mit einem Kulli durchgestrichen haben und etwas selbst dazu ergänzt damals, ist dieser Vertrag so überhaupt
rechtskräftig?

Den Untermietvertrag hat wohl sein Steuerberater ausgedruckt, der Vertrag war wohl eigentlich für jemand anderen ausgestellt und wurde auf unsere Namen geändert, da in der Fußzeile ein ganz anderer Name steht, den wir auch ausgestrichen haben.

Bin über jede Antwort dankbar.

Eben habe ich eine Email erhalten mit einer Mahnung, 2 minuten später kommt erneut eine Email 2. Mahnung und dann schreibt er mir, das er auch schon einen Brief an mich gesendet hat mit der Mahnung, weil ich diesen Monat die Zahlung eingestellt habe vorerst. Soll mich wohl einschüchtern, das fängt schon mal gut an.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"Ich habe mit einem Bekannten ein Ladenlokal angemietet bzw. mein Bekannter ist Hauptmieter und hat mit dem Eigentümer einen Mietvertrag. Da wir die Räumlichkeiten gemeinsam nutzen wollten, hat mir mein Bekannter einen Untermietvertrag vorgesetzt ...."
Na das klingt ja nach ziemlich blödem Kindergarten. Ihr habt anfangs beide das Gleiche gewollt und es ist völlig normal, dass dann einer einen entsprechenden Vertrag besorgt.

Ein Formfehler ist hier nicht zu erkennen.

Wenn du die Flächen auf die du einen vertragsgemäßen Nutzungsanspruch hast, nicht nutzen kannst, dann musst du eben deinen Vermieter auffordern, dir die Nutzung zu ermöglichen - eine angemessene Frist setzen und auf auf beweisbare Zustellung achten!

Dass du die Nichtnutzbarkeit der Flächen erst jetzt bemerkt hast, ist ja nicht das Verschulden deines Vermieters sondern eben deines. Von daher meine ich eine angemessene Mietminderung kannst du erst ab der Mängelanzeige beanspruchen ... und dann bis zur erfolgten Wiedernutzbarmachung.

Kannst ja gleich die Mahnung bzw. deine Erwiderung darauf nutzen, mitzuteilen, dass du dein Minderungsrecht durch Mieteinbehalt ausgeübt hast.
Was da vorher gelaufen ist, hast du nicht gesagt - aber eine Minderung ist grundsätzlich vorher anzukündigen - mit einfach nicht zahlen ist das nicht getan - vielmehr befindest du dich dadurch in Zahlungsverzug.

Nach erfolgloser Fristverstreichung kannst du m.E. außerordentlich/fristlos kündigen > BGB 543

-- Editiert von Lolle am 08.07.2017 12:06

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Paul Stahl):
Es war von Anfang an so abgemacht das beide Parteien (keine Partner, jeder sein eigenes Unternehmen) die Räumlichkeiten zusammen nutzen und das keiner bevorzugt oder benachteiligt werden sollte vom Platz her.

Das fand jetzt mit welchen wohlgewählten Worten Eingang in den Vertrag?



Zitat (von Paul Stahl):
In dem Untermietvertrag den wir zusammen geschlossen haben, war Artikel drin gestanden die wir einfach mit einem Kulli durchgestrichen haben und etwas selbst dazu ergänzt damals, ist dieser Vertrag so überhaupt
rechtskräftig?

Kann man so nicht sagen.
Jedenfalls macht so eine Methode den Vertrag nicht ungültig sondern eher zu einem Vertrag mit Individualvereinbarungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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