Gewerblicher Mietvertrag bei Wohngemeinschaft

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
michl321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewerblicher Mietvertrag bei Wohngemeinschaft

Hallo,
Ich bin im September letzen Jahres in eine Wohngemeinschaft eingezogen.
Nun haben wir jedoch mit unserem Vermieter Probleme, eine Betriebskostenabrechnung von insgesamt 7200€ ( mit abgezogener Vorauszahlung bleiben um die 3000€).
Die Zahlung ist verjährt, das sie von 2013 ist. Nun jedoch haben wir eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung erhalten, über 300€ das wären dann Nebenkosten von Monatlich ca 750€ bei 4 Personen. Wir wollen dort definitiv ausziehen, auch die Nachzahlungen von 2014 und 2015 machen mir sorgen, da diese mit Sicherheit genau so unverhältnismäßig hoch sind.
Die Partei unter uns ( ein Restaurant ) hat ebenfalls eine Nachzahlung von über 12000€ erhalten. Das 2 Stöckige Gebäude hat somit Betriebskosten von mindestens 19.200€ bei ca 400 m² von uns gemietet sind 134 m².

Nun Interessiert mich, ob der Mietvertrag überhaupt gültig ist, es handelt sich um einen Gewerblichen Mietvertrag, in einem Gewerbegebiet auf dem, laut meines Wissens niemand sonst wohnt, außer wir. Der Vermieter wusste von Anfang an, das dort ausschließlich gewohnt wird. Vertraglich festgehalten ist dies jedoch nicht, im Vertrag ist auch die Stelle, in die die Art des Gewerbes eingetragen werden soll einfach leer.
Beweisen das er das wusste, kann ich nur über Parkplatzschilder auf denen Wohngemeinschaft steht und über Rechnungen auf denen unser Objekt, bzw die von uns gemietete Fläche als "WG" bezeichnet wurde.

Nun ist die Frage, bringt uns das überhaupt irgendwas, ist der Vertrag ungültig oder stecken wir nun in der Sch****?

-- Editier von michl321 am 22.07.2015 11:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zweifelsohne besteht ein Mietvertrag.

Welche Klauseln aus dem Mietvertrag gültig sind oder nicht, sollte man einen Anwalt prüfen lassen.

Bezüglich der Nebenkostenabrechnung sollte man sorgfältig Belegeinsich nehmen un dprüfen ob alles seine Richtigkeit hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Sowohl die Umwidmung von Gewerberaum in Wohnraum, also auch von Wohnraum in Gewerberaum ist genehmigungspflichtig.
Das Bauordnungsamt sollte wissen, wie der Raum eingestuft ist.
Sind denn alle Merkmale einer Wohnung wie Kücheneinrichtungen und WC vorhanden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
michl321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Ja wir werden das ganze noch von einem Anwalt prüfen lassen.
Das das Bauordnungsamt davon weiß, das diese "Räumlichkeit" normal als Wohnraum vermietet wird, wage ich zu bezweifeln.

Ansonsten ist alles von Küche bis Badewanne usw.. vorhanden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
michl321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann man sowas einfach beim Bauordnungsamt erfragen?
Wenn ja, hätte das irgendwelche Positiven Auswirkungen für uns?
Die Mieterhöhung, die fetten Nachzahlungen die noch kommen werden und der Um/- Auszug wären für uns alle ein sehr harter Finanzieller Schlag.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das das alles so rechtens ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Kann man sowas einfach beim Bauordnungsamt erfragen?

Ja, kann man.



Zitat:
Wenn ja, hätte das irgendwelche Positiven Auswirkungen für uns?

Möglicherweise wäre der Vermieter zum Schadenersatz heranzuziehen.
Nachteil: eine sofortige bzw. zeitnahe Nutzungsuntersagung durch das Amt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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