Hallo Zusammen!
Wir wohnen seit 11 Jahren in einem Einfamilienhaus mit kleinem Garten zur Miete.
Vor drei Jahren stand unser Nachbarhaus zum Verkauf, unser Vermieter hat das Haus gekauft und monatelang in Eigenleistung saniert. Vor einem Jahr ist die Tochter unseres Vermieters mit ihrem Freund in das Haus gezogen. Dieser hat sich vor ein paar Wochen mit einem mobilen Autopflegeservice selbstständig gemacht. Es handelt sich um eine "wasserlose Autowäsche", er bietet aber neben der Außenreinigung auch Fahrzeuginnenreinigung, Lackversiegelung, sowie komplette Außen- und Innenaufbereitung an, die er beim Kunden vor Ort ausführt. Nun bietet er auch einen "Hol- und Bringservice" an. Er holt das Fahrzeug beim Kunden ab und arbeitet - Tadaa - zu Hause. In seinem Garten. Staubsauger- Schleif- und Poliermaschinengeräusche gehören seither nahezu täglich zur Geräuschkulisse im Garten. Außerdem fließt - für eine wasserlose Autowäsche - eine Menge Wasser die Straße herunter. Zum besseren Verständnis: Ich berichte nicht von hektargroßen Grundstücken, unser Garten ist vielleicht 10 m lang und 5 m breit und die Arbeiten finden direkt hinter der Mauer, die unsere Grundstücke trennt, statt.
In seinem Impressum hat er die hiesige Adresse als Firmenadresse angegeben. Darf er damit dann auch gewerblich auf dem Grundstück arbeiten?
Vielen Dank und viele Grüße
Gewerbliche Autopflege auf Nachbargrundstück
7. April 2017
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Frage vom 7. April 2017 | 11:34
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbliche Autopflege auf Nachbargrundstück
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. April 2017 | 11:46
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDarf er damit dann auch gewerblich auf dem Grundstück arbeiten? :
Das solltest du nicht ein Forum, sondern das örtliche Ordnungs(Umwelt)amt fragen. Da bekommst du die Antwort.
#2
Antwort vom 7. April 2017 | 11:52
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Das ist keine mietrechtliche Frage. Von daher ist dieses Unterforum meiner Meinung nach nicht das passende. Nachbarschaftsrecht wäre da geeigneter.ZitatDarf er damit dann auch gewerblich auf dem Grundstück arbeiten? :
Um die Frage zu beantworten wird man aber wissen müssen, ob wir über ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet reden. Von daher müsste der Teilnehmer zunächst mal den Bebauungsplan konsultieren. Danach müsste man sich die dazugehörigen Grenzwerte für Lärmemissionen anschauen. Dann könnte man weitersehen.
Unabhängig davon könnte das Ordnungsamt aktiv werden, wenn da Umweltschutzauflagen nicht eingehalten werden.
Wobei ich da durchaus das Problem sehe, dass der Vermieter der Eigentümer des Nachbargrundstücks ist. Das Mietverhältnis wird sich möglicherweise verschlechtern, wenn man da jetzt für den Vermieter zum Problem wird. Von daher sollte man vielleicht erstmal nur versuchen herauszubekommen, wie denn nun genau die Grenzwerte sind und sich dann mal freundlich (!) mit dem Vermieter zusammensetzen. Vielleicht bekommt man ja eine einvernehmliche Lösung hin. Z.B. indem die geräuschintensiven Arbeiten auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden.
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#3
Antwort vom 7. April 2017 | 12:00
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 50x hilfreich)
Definitiv falsches Forum.
Zu welcher Tageszeit man welche Maschinen bedienen darf, regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Wasser darf man so viel verspritzen, wie man gewillt ist zu bezahlen.
Ob ein Gewerbe in diesem Gebiet zulässig ist, können wir nicht beantworten. Aber wenn das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde, muss man davon ausgehen.
-- Editiert von Baldwin123 am 07.04.2017 12:01
#4
Antwort vom 7. April 2017 | 12:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:
Ob ein Gewerbe in diesem Gebiet zulässig ist, können wir nicht beantworten. Aber wenn das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde, muss man davon ausgehen.
-- Editiert von Baldwin123 am 07.04.2017 12:01
Sorry fürs falsche Forum. Die Kategorie "Mietrecht" habe ich dann wohl irrtümlicherweise als für meine Rechte als Mieter relevant interpretiert. Kommt nicht wieder vor.
Ob der Nachbar das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, hat in meinen Augen nichts damit zu tun, ob er der Arbeit in seinem Garten in einem allgemeinen Wohngebiet nachgehen darf. Bei der Anmeldung des Gewerbes gibt er eine kurze Tätigkeitsbeschreibung ab. In seinem Fall wohl "Mobile Autopflege beim Kunden vor Ort" oder ähnlich. Den Hol- und Bringservice bewirbt er erst seit einer Woche. Von daher gehe ich erstmal nicht davon aus, dass das so okay ist.
Ich danke cauchy für die Antwort, die ich in diesem Fall als am hilfreichsten und wenigsten "von oben herab" einstufen möchte.
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