Gewerblich gekauftes Fahrzeug aus Privatvermögen an Privat verkaufen

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Brausewind3000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerblich gekauftes Fahrzeug aus Privatvermögen an Privat verkaufen

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Vater möchte ein gewerblich gekauftes Fahrzeug im Privatvermögen, ohne Firmenbucheinträge, an seinen Sohn verkaufen. Der Sohn ist bereits der Halter im Brief und nutzt es auch nur privat, ist also kein Angestellter der Firma. Das Fahrzeug hat mit der Firma nichts zu tun!

Das Fahrzeug ist ein Neufahrzeug und hat noch 2 Jahre Herstellergarantie.

Kann er es einfach von Privat zu Privat an ihn verkaufen mit einem Privatkaufvertrag? Die Garantie wird mit übertragen lt. Hersteller an den neuen Eigentümer.

Vielen Dank und Grüße

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Brausewind3000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Du liegst mit deiner Annahme richtig!

Ja wenn es so einfach ist?
Die Herstellergarantie wird an den Sohn übertragen und der Vater überlässt das Auto von privat zu privat einfach?
Gilt das Auto dann als privat von Seiten des Vaters?
Auch wenn der Käufer eine 3. Person wäre?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es fehlt immer noch, worum es überhaupt geht. Was ist daran "gewerblich gekauft", wenn das Auto "mit der Firma nichts zu tun hat"?

Worum geht es hier, Steuern oder Umgehung der Gewährleistung? Wer ist die "3. Person" die jetzt plötzlich auftaucht?

Selbstverständlich kann der Vater ein privates Auto an seinen Sohn verkaufen, samt Herstellergarantie. Mir scheint aber, hier fehlen wichtige Angaben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Brausewind3000):
ein gewerblich gekauftes Fahrzeug im Privatvermögen, ohne Firmenbucheinträge

Das widerspricht sich in aller Regel...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das widerspricht sich in aller Regel...


Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Harry van Sell):
Das widerspricht sich in aller Regel...


Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.


Was würde dann "ohne Firmenbucheinträge" bedeuten?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von bear):
Was würde dann "ohne Firmenbucheinträge" bedeuten?


Ich vermute, dass der PKW nicht ins Anlageverzeichnis aufgenommen und steuerlich geltend gemacht wurde, ich gehe nicht davon aus, dass damit die kaufmännische Buchhaltung an sich gemeint ist.

Das "Firmenbuch" kenne ich nur aus dem österreichischen, wo es eine komplett andere Bedeutung bzw. Aufgabe hat, vergleichbar mit unserem Handelsregister.

-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2018 15:31

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du liegst mit deiner Annahme richtig!
Eugenie hat aber gar keine Annahme gepostet, sondern Fragen gestellt (und zwar mehrere, die man nicht in einem Aufwasch beantworten kann).

Es bleibt die Frage, warum das Fahrzeug gewerblich gekauft wurde (Rabatt? Vorsteuer?).
Offenbar ist es ja von Beginn an auf den Sohn zugelassen(?).

Zitat:
Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.
Eben, Privatentnahme (von Geld), und damit wurde dann - privat(!) - der PKW gekauft.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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