Hallo zusammen,
mal angenommen ein Vater möchte ein gewerblich gekauftes Fahrzeug im Privatvermögen, ohne Firmenbucheinträge, an seinen Sohn verkaufen. Der Sohn ist bereits der Halter im Brief und nutzt es auch nur privat, ist also kein Angestellter der Firma. Das Fahrzeug hat mit der Firma nichts zu tun!
Das Fahrzeug ist ein Neufahrzeug und hat noch 2 Jahre Herstellergarantie.
Kann er es einfach von Privat zu Privat an ihn verkaufen mit einem Privatkaufvertrag? Die Garantie wird mit übertragen lt. Hersteller an den neuen Eigentümer.
Vielen Dank und Grüße
Gewerblich gekauftes Fahrzeug aus Privatvermögen an Privat verkaufen
14. Januar 2018
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Frage vom 14. Januar 2018 | 12:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerblich gekauftes Fahrzeug aus Privatvermögen an Privat verkaufen
Problem nach Autokauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Januar 2018 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Du liegst mit deiner Annahme richtig!
Ja wenn es so einfach ist?
Die Herstellergarantie wird an den Sohn übertragen und der Vater überlässt das Auto von privat zu privat einfach?
Gilt das Auto dann als privat von Seiten des Vaters?
Auch wenn der Käufer eine 3. Person wäre?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2018 | 10:58
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Es fehlt immer noch, worum es überhaupt geht. Was ist daran "gewerblich gekauft", wenn das Auto "mit der Firma nichts zu tun hat"?
Worum geht es hier, Steuern oder Umgehung der Gewährleistung? Wer ist die "3. Person" die jetzt plötzlich auftaucht?
Selbstverständlich kann der Vater ein privates Auto an seinen Sohn verkaufen, samt Herstellergarantie. Mir scheint aber, hier fehlen wichtige Angaben.
#4
Antwort vom 15. Januar 2018 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
Zitatein gewerblich gekauftes Fahrzeug im Privatvermögen, ohne Firmenbucheinträge :
Das widerspricht sich in aller Regel...
#5
Antwort vom 15. Januar 2018 | 14:19
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatDas widerspricht sich in aller Regel... :
Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.
#6
Antwort vom 15. Januar 2018 | 15:00
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Zitat:ZitatDas widerspricht sich in aller Regel... :
Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.
Was würde dann "ohne Firmenbucheinträge" bedeuten?
#7
Antwort vom 15. Januar 2018 | 15:26
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatWas würde dann "ohne Firmenbucheinträge" bedeuten? :
Ich vermute, dass der PKW nicht ins Anlageverzeichnis aufgenommen und steuerlich geltend gemacht wurde, ich gehe nicht davon aus, dass damit die kaufmännische Buchhaltung an sich gemeint ist.
Das "Firmenbuch" kenne ich nur aus dem österreichischen, wo es eine komplett andere Bedeutung bzw. Aufgabe hat, vergleichbar mit unserem Handelsregister.
-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2018 15:31
#8
Antwort vom 16. Januar 2018 | 02:03
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Eugenie hat aber gar keine Annahme gepostet, sondern Fragen gestellt (und zwar mehrere, die man nicht in einem Aufwasch beantworten kann).Zitat:Du liegst mit deiner Annahme richtig!
Es bleibt die Frage, warum das Fahrzeug gewerblich gekauft wurde (Rabatt? Vorsteuer?).
Offenbar ist es ja von Beginn an auf den Sohn zugelassen(?).
Eben, Privatentnahme (von Geld), und damit wurde dann - privat(!) - der PKW gekauft.Zitat:Nicht zwangsläufig.
Fahrzeug privat gekauft und aus dem Firmenvermögen bezahlt?
Wäre dann eine Privatentnahme.
Stefan
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