Gewerbetreibender - Gewerbenutzung - Angemeldete Tätigkeit

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip356323-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbetreibender - Gewerbenutzung - Angemeldete Tätigkeit

Ich habe 2007 Gewerbe angemeldet als "IT und EDV Dienstleistungen eventuell PC Peripheriegeräte". Ich will jetzt Smartphones aufkaufen und weiterverkaufen - wie eng werden Gewerbe-Tätigkeiten ausgelegt? Muss Ich ummelden oder ergänzen, oder ist die Tätigkeitsbeschreibung gut genug für diesen Zweck? Wenn Ich als Gewerbetreibender Smartphones verkaufe, gibts von Recht her Gewährleistungspflichten / Rückgaberechte, die Ich berücksichtigen sollte? Online 2 Wochen ist klar - und offline?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von ip356323-4):
Ich will jetzt Smartphones aufkaufen und weiterverkaufen - wie eng werden Gewerbe-Tätigkeiten ausgelegt?

Zu 99% interessiert es keinen.

Wenn man es korrekt machen und das 1% ausschließen will (wozu ich rate), sollte man "An- und Verkauf von Mobilfunkgeräten und Tabletts" ergänzen.



Zitat (von ip356323-4):
gibts von Recht her Gewährleistungspflichten / Rückgaberechte, die Ich berücksichtigen sollte?

Die unterscheiden sich nicht von PC Peripheriegeräten.
Allerdings kann man bei Gebrauchtgeräten die gesetzliche Sachmängelhaftung in den vertraglichen Vereinbarungen auf 1 Jahr beschränken.



Zitat (von ip356323-4):
"IT und EDV Dienstleistungen eventuell PC Peripheriegeräte"

Echt? Das mit dem "eventuell" steht so im Gewerbeschein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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