Ich habe 2007 Gewerbe angemeldet als "IT und EDV Dienstleistungen eventuell PC Peripheriegeräte". Ich will jetzt Smartphones aufkaufen und weiterverkaufen - wie eng werden Gewerbe-Tätigkeiten ausgelegt? Muss Ich ummelden oder ergänzen, oder ist die Tätigkeitsbeschreibung gut genug für diesen Zweck? Wenn Ich als Gewerbetreibender Smartphones verkaufe, gibts von Recht her Gewährleistungspflichten / Rückgaberechte, die Ich berücksichtigen sollte? Online 2 Wochen ist klar - und offline?
Gewerbetreibender - Gewerbenutzung - Angemeldete Tätigkeit
5. August 2017
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Frage vom 5. August 2017 | 16:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbetreibender - Gewerbenutzung - Angemeldete Tätigkeit
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. August 2017 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120176 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatIch will jetzt Smartphones aufkaufen und weiterverkaufen - wie eng werden Gewerbe-Tätigkeiten ausgelegt? :
Zu 99% interessiert es keinen.
Wenn man es korrekt machen und das 1% ausschließen will (wozu ich rate), sollte man "An- und Verkauf von Mobilfunkgeräten und Tabletts" ergänzen.
Zitatgibts von Recht her Gewährleistungspflichten / Rückgaberechte, die Ich berücksichtigen sollte? :
Die unterscheiden sich nicht von PC Peripheriegeräten.
Allerdings kann man bei Gebrauchtgeräten die gesetzliche Sachmängelhaftung in den vertraglichen Vereinbarungen auf 1 Jahr beschränken.
Zitat"IT und EDV Dienstleistungen eventuell PC Peripheriegeräte" :
Echt? Das mit dem "eventuell" steht so im Gewerbeschein?
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