Gewerbesteuer auf Betriebsveräußerung

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max-Michel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbesteuer auf Betriebsveräußerung

Hallo zusammen

Ich habe mal eine Frage zur Gewerbesteuer ,folgender Sachverhalt

Zum 2.1 2014 hat mein Neffe und ich eine Gbr gegründet .(vorher meine Einzelfirma )
Der 50% Verkaufspreis lag bei 250 k

Zum 2.1 2015 habe ich meinen Anteil an ihm für weitere 250k verkauft .

Unterliegt der Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer ?


Gruß



-- Editier von Max-Michel am 27.08.2017 12:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nein!
Zum Gewerbeertrag gehört nach § 7 Satz 2 GewStG der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe
des Betriebs oder eines Teilbetriebs einer Mitunternehmerschaft oder des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ist nur, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Max-Michel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Heißt das ,ich war vor und nach dem Verkauf eine natürliche Person ,und bin daher nicht gewerbesteuerpflichtig ?

Gruß

-- Editiert von Max-Michel am 27.08.2017 14:46

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sie sind mit dem laufenden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Nur nicht mit dem Veräußerungsgewinn.

Ein lebender Mensch ist eine natürliche Person (§ 1 BGB ).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Max-Michel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Schade ,das Finanzamt und die Stadtkasse ist da andere Meinung
Ich denke die sehen mich zum zeitpunkt als Gesellschafter

Muss ich mich nochmal an höherer Stelle wenden ,komplizierte Gesetze

Gruß




-- Editiert von Max-Michel am 27.08.2017 15:53

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Möglicherweise ist der Sachverhalt auch nicht vollständig dargestellt oder es handelt sich um laufenden Gewinn.

Sie haben also Ihr Einzelunternehmen zu Buchwerten in die GbR eingebracht und dafür 50% der Gesellschaftsanteile erhalten, die Sie ein Jahr später dann für 250.000 EUR an Ihren Neffen veräußert haben, wodurch es wieder ein Einzelunternehmen wurde?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Max-Michel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Hier nochmal zur Verdeutlichung
Einzelfirma bis 2013
Ab Januar 2014 Gbr mit meinem Neffen, kaufpreiszahlung 250 K 50% Anteil
Januar 2015 Übergang an meinem Neffen im ganzen ,ab 2015 wieder Einzelfirma vom Neffen
Kaufpreiszahlung 250 K für die restlichen 50%

Der laufende Gewinn aus der gbr ist bereits mit Gewerbesteuer bezahlt

Es handelt sich um den Gewinn aus der Veräußerung meinerseits

Gruß

-- Editiert von Max-Michel am 27.08.2017 16:54

-- Editiert von Max-Michel am 27.08.2017 16:55

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