Gewerbeschein 450 € + Minijob (Lohnsteuerkarte)

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz447216-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeschein 450 € + Minijob (Lohnsteuerkarte)

Hallo Zusammen,

ich habe aktuell einen Minijob, auf Lohnsteuerkarte, in dem ich ca. 10-15 Stunden in der Woche arbeite. Nun habe ich die Möglichkeit als Promoterin zu arbeiten, das wären zusätzlich jeden Samstag 8 Stunden. Diese Tätigkeit wäre aber nur mit einem Gewerbeschein möglich, den ich auf 450 € (Nebenberuflich) anmelden müsste. Wie sieht es da steuerlich aus? Muss ich nun Steuern zahlen, sodass sich diese Tätigkeit gar nicht lohnen würde?

Bei der Krankenkasse habe ich bereits nachgefragt, dass ich als Gewerbebetreibende nicht über den Satz i. H. v. 425 € im Monat kommen darf, ansonsten müsste ich 175 € im Monat an Krankenversicherung zahlen. Weiß Jemand, ob der Minijob (auf Steuerkarte) dazugerechnet wird?

Ich hoffe, es kann mir Jemand helfen.


Danke im Voraus.

-- Editiert von amz447216-4 am 10.11.2017 11:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Tätigkeit wäre aber nur mit einem Gewerbeschein möglich, den ich auf 450 € (Nebenberuflich) anmelden müsste.


Was meinst Du mit "auf 450€ anmelden"? So etwas gibt es bei einem Gewerbeschein nicht.

Zitat:
Bei der Krankenkasse habe ich bereits nachgefragt, dass ich als Gewerbebetreibende nicht über den Satz i. H. v. 425 € im Monat kommen darf, ansonsten müsste ich 175 € im Monat an Krankenversicherung zahlen. Weiß Jemand, ob der Minijob (auf Steuerkarte) dazugerechnet wird?


Der Minijob zählt dazu.

Warum wird der Minijob eigentlich auf Steuerkarte ausgeübt und nicht pauschal versteuert?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie sieht es da steuerlich aus? Muss ich nun Steuern zahlen, sodass sich diese Tätigkeit gar nicht lohnen würde? Steuern sind da weniger Ihr Problem als vielmehr die Krankenversicherung. Wie sind Sie denn aktuell krankenversichert?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
amz447216-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

@HH:
Mit der Lohnsteuerkarte bei dem 450€ Job wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass dieser nicht in einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt wird!

Es gibt keinen 450€ Gewerbeschein, dennoch die Möglichkeit dies Nebenberuflich auszuüben und wenn ich unter 425€ verdiene, würde ich weder Steuern noch SZ zahlen!

@Muemmel
ich bin aktuell Familienversichert. Ich habe mich schon erkundigt, dass ich bis zu einem Einkommen von 957€ oder so ähnlich 175€ der Krankenkasse zahlen muss, wie sieht es mit der SZ an sich aus? Renten- Pflege- Arbeitslosenversicherung, muss ich die auch selbst zahlen?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Renten- Pflege- Arbeitslosenversicherung, muss ich die auch selbst zahlen? Die Pflegeversicherung hängt stets an der Krankenversicherung "hintendran"- also ja. Arbeitslosenversicherung zahlt man als Selbständiger nicht, Rentenversicherung in der Regel auch nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
amz447216-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Info.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Noch was zu Steuern: KV und PV sind da voll abziehbar, so daß man, selbst wenn man das mal auf 12 Monate hochrechnet, noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt. Steuern sind hier also nicht das Problem, wie ich oben schon schrieb...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
amz447216-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das hört sich doch dann gar nicht so schlecht an! Wenn ich hier alle Eventualitäten geklärt haben möchte, gehe ich dann zu einem Steuerberater? Kann mir dieser auch Auskünfte über KV und PV geben?

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