Hallo allerseits,
Ich erhalte monatlich Mietzahlungen (ohne Umsatzsteuer) im Rahmen eines abgeschlossenen Gewerberaummietvertrags (unbebautes, eingezäuntes Gartengrundstück was an einen Landschafts- und Gartenbauer vermietet wird).
Der Mieter macht die Mietzahlungen in seiner Steuererklärung nicht als Vorsteuerabzug geltend.
Zur Sachlage habe ich folgende Fragen:
Handelt es sich im Falle meines Elterngeld-Antrags hierbei um Gewinneinkünfte, die ich entsprechend angeben muss oder sind die Mieteinnahmen als Überschusseinkünfte anzusehen (diese werden beim Elterngeld-Antrag nicht abgefragt)?
Wie sind die Mieteinnahmen im Falle meiner Steuererklärung zu behandeln? Gibt es ggf. Freibeträge? Auf welchem Formblatt sind diese Einkünfte anzugeben?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Gruß aurelio
-- Editiert von aurelio123 am 06.01.2018 22:25
-- Editiert von aurelio123 am 06.01.2018 22:26
Gewerberaummietvertrag Steuererklärung & Elterngeld Antrag
6. Januar 2018
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Frage vom 6. Januar 2018 | 22:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerberaummietvertrag Steuererklärung & Elterngeld Antrag
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 00:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Handelt es sich im Falle meines Elterngeld-Antrags hierbei um Gewinneinkünfte, die ich entsprechend angeben muss oder sind die Mieteinnahmen als Überschusseinkünfte anzusehen (diese werden beim Elterngeld-Antrag nicht abgefragt)?
Es handelt sich um Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG ).
Zitat:Wie sind die Mieteinnahmen im Falle meiner Steuererklärung zu behandeln? Gibt es ggf. Freibeträge? Auf welchem Formblatt sind diese Einkünfte anzugeben?
Die Einkünfte sind in Anlage V anzugeben. Es gibt keine Freibeträge.
#2
Antwort vom 10. Februar 2018 | 19:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort bezüglich der Steuererklärung.
Ich habe jedoch zum Thema Freibeträge folgendes gefunden:
Zitat:Freibetrag für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Nach §32a EStG gilt ein Grundfreibetrag für uneingeschränkt steuerpflichtige Personen, der auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Der Freibetrag beträgt 8.820 Euro für Einzelpersonen und 17.640 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
http://www.recht-finanzen.de/contents/1407-einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung
________________________________________
Wie verhält es sich bei dem Elterngeld Antrag?
Hier habe ich drei Optionen:
Antragsteller mit - ausschließlich - Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt)
Antragsteller mit - ausschließlich - Gewinneinkünften
Antragsteller mit Gewinneinkünften und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Mischeinkünfte)
Die oben angesprochenen Mieteinkünfte zählen ja zu Überschusseinkünften (EInkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und sind somit anzugeben. (dritte Option)
Allerdings habe ich hier allerdings nur folgende drei Optionen zum ankreuzen:
selbstständige Tätigkeit
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Somit wüsste ich nicht was hier anzukreuzen bzw. anzugeben ist, da es sich ja um Mieteinnahmen handelt.
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!
-- Editiert von aurelio123 am 10.02.2018 19:09
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#3
Antwort vom 10. Februar 2018 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Welche Einkünfte hast Du denn außer den Mieteinnahmen?
Der Grundfreibetrag gilt für jeden Steuerpflichtigen. Wer ausschließlich Mieteinkünfte hat, kann den Grundfreibetrag auch da geltend machen. Einen speziellen Freibetrag für Mieteinkünfte gibt es jedoch nicht.
#4
Antwort vom 10. Februar 2018 | 20:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWelche Einkünfte hast Du denn außer den Mieteinnahmen? :
Der Grundfreibetrag gilt für jeden Steuerpflichtigen. Wer ausschließlich Mieteinkünfte hat, kann den Grundfreibetrag auch da geltend machen. Einen speziellen Freibetrag für Mieteinkünfte gibt es jedoch nicht.
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