Gewerberaum Zeitvertrag Außerordentlich kündigen !!??

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
kaan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerberaum Zeitvertrag Außerordentlich kündigen !!??

Folgender Problem !!??

(hinweis:!! Bitte den text nicht nach grammatik analysieren !! Ich bitte um inhaltlich sachliche beurteilung und hilfe . Danke )

Weil sich eine gute gelegenheit sich anbot, habe ich mich entschlossen selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.ich habe jedoch eine Auflage im pass die mir die Selbständige Erwerbstätigkeit unterbindet. Ich habe deshalb bei der zuständigen ausländerbehörde antrag auf auflagenänderung gestellt. Die haben mir daraufhin mündlich aufgefordert zuerst den Laden anzumieten erst dann könne man über den Antrag auf auflagenänderung entscheiden.
Diesen aufforderung kam ich nach. Trotztdem wurde mir die Antrag auf auflagenänderung abgewiesen. So Jetzt habe ich einen 5 jahres Ladenmietvertrag am hals und die behörde weist jede haftung von sich. Um den Laden dennoch zu führen bat ich einen freund an damit er die gewerbe auf sich meldet und mich als arbeiter einstellt. Freundlicherweise ging er darauf ein bis dem Laden die Kunden ausblieben und die finanzen ins bodenlose sackten. Daraufhin meldete er die gewerbe ab.

Ich machte dem Vermieter mündlich meine absicht zu kündigen bekannt und dass ich den erworbenen inventar verkaufen werde. Daraufhin brachte er mir einen vertrag über eine sicherungsabtretung (von vormieter) und sagte mir die zwei waagen und die zwei RegistrierKassen sowie die Kühltheke gehören ihm weil der vormieter ihm noch geld schulde. Das hat er mir aber arglistig verschwiegen obwohl er wusste das ich einen kaufvertrag über diese dinge sowie weitere ladeninventar habe. Ich habe den vorherigen mieter wegen betrug angezeigt, weil er mir eine durch dritten rechtlich behaftete ware verkauft hat.

Unter dem Laden im kellerbereich der auch einen separaten eingang hat, wurde früher eine Kleine Lokal betrieben. Beim anmieten des ladens hat der vermieter gesagt das man den lokal auch weiterführen oder auch als wohnung nutzen könne. Erst im nachhinein erfuhr ich vom zuständigen gemeinderat das es keine genehmigung dafür gibt und auch keine anträge dafür abgegeben wurden und daher auch nur als keller zugelassen ist.

Nun habe ich noch erfahren, (weil es einen kleine Gemeinde ist spricht sich alles herum)
daß der vorherige mieter die weibliche kundschaft dauernd belästigt und angebaggert hat und deshalb die kunden den laden meiden. Das hat der vermieter auch gewusst aber der ist ja nicht verplichtet sowas zu verraten oder ???

Außerdem wurde der Vertrag vom vormieter(auch zeitmietvertrag) gar nicht aufgelösst !!
Der vorherige mieter hatte noch schulden an den Vermieter deshalb kam er gar nicht zum auflösung seines vertrages.


Nach meiner meinung kann ich von dieser zeitmietvertrag außerordentlich aussteigen weil der gewerbliche vertrag sich durch die Auflage im pass die mir die Selbständige Erwerbstätigkeit unterbindet, in eine private mietvertrag umwandelt.
Kann ich mich eventuel auch auf das paragraf vertrauensbruch zwischen der parteien beziehen ??

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