Gewerbeanmeldung - nicht dauerhafte Gewinnabsicht

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ilda
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewerbeanmeldung - nicht dauerhafte Gewinnabsicht

Hallo,
Und zwar lese ich schon seit Tagen über das Thema "Gewerbeschein" aber ich verstehe eine Sache noch nicht.

Ich habe aus Langeweile ein kleines Programm am Pc geschrieben welches ein paar Benutzer aus einem Forum gerne kaufen würden. Nun müsste ich laut Definition des Gewerbes einen Gewerbeschein besitzen, das leuchtet mir ein. Aber ich habe ja keine dauerhaften Gewinnabsichten. Ich würde mein Programm vlt. an maximal an 50 Personen verkaufen und das wars dann. Muss ich dafür extra einen Gewerbeschein haben oder ist das Privatverkauf?
Ich bin bald Student (> 18 Jahre) und würde gerne auf einen Gewerbeschein verzichten weil ich nicht vorhabe, weitere Sachen zu verkaufen. Wie sieht sowas rechtlich aus?
Es handelt sich hier ausschließlich um Benutzer aus Amerika. Verkaufen würde ich mit einem Download.

MfG
Lukas

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-- Editiert ilda am 12.01.2013 00:34

-- Editiert ilda am 12.01.2013 00:36

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