Guten Tag zusammen, ich habe folgende Frage:
wenn ich eine Firma gründe, wo alle Tätigkeiten unter "Gegenstand des Unernehmens" eingetragen sind, wofür brauche ich noch die Gewerbe dafür anmelden?
Oder doch brauche ich nicht?
Zu Info: es geht um Inernethandeln. Firma ist in Handelsregister eingetragen.
Ich selbst habe eine Gewerbeanmeldung von früher, die eingetragene Tätigkeiten welcher nicht alles enthält, was in Gegenstand der Firma steht. Die ausgeübte Tätigket ist mit Internethandel für Kosmetik begrenzt (laut Gewerbeanmeldung).
Danke
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-- Editiert alexey am 15.05.2012 15:05
Gewerbeanmelden für die Firma?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo alexey ,
Ich kann deinen Text wirklich nicht verstehen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
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Hallo. Ich meine:
1. ob für die Firma eine Gewerbe angemeldet werden muss und, falls "ja", wofür?
2. und falls "ja", ob die existierende, meine eigene Gewerbeanmeldung von früher, dafür reicht. Ich bin Inhaber der Firma.
Danke
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-- Editiert alexey am 18.05.2012 11:25
Hallo alexey ,
Ein Anruf beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde
dürfte für Aufklärung sorgen.
Evtl. wird dein bestehende Gewerbe einfach erweitert.
Wenn du z.B. einen Internethandel betreiben würdest und
dann auf einmal mit giftigen Chemikalien zu Hause arbeiten
würdest,bedarf das doch einer Zulassung.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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