Gewerbeabmeldung vergessen/Ordnungswidrigkeit

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
VanessaL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Gewerbeabmeldung vergessen/Ordnungswidrigkeit

Hallo,

im November 2007 bin ich bei meinen Eltern ausgezogen, in eine andere Stadt. Leider habe ich vergessen, mein Gewerbe (Promotion/Messetätigkeiten) umzumelden. Im März 2009 habe ich mein Gewerbe schließlich rückwirkend zum November 2007 abgemeldet.

Jetzt wird mir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen: Durch meine erstattete rückwirkende Anzeige habe ich meine Anzeigenpflicht nicht gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbes erfüllt. Mir droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro!

Ich wurde aufgefordert, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Wie argumentiere ich am besten? Solte ich schreiben, dass ich das Gewerbe bis März 2009 am Wohnsitz meiner Eltern weitergeführt habe?

Vielen Dank für Tipps und Erfahrungsberichte!

Beste Grüße
VanessaL

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Solte ich schreiben, dass ich das Gewerbe bis März 2009 am Wohnsitz meiner Eltern weitergeführt habe?

Du erwartest allen Ernstes in einem Rechtsforum (!) Hinweise zu den erfolgversprechendsten Falschaussagen?

63x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VanessaL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Tonitronic,

weshalb so aggressiv!?
Ich wünsche keine Hinweise zu den erfolgversprechendsten Falschaussagen.
Dass ich das Gewerbe vom elterlichen Wohnsitz weitergeführt habe, entspricht den Tatsachen!!
Meine Frage lediglich: Wird diese Antwort akzeptiert?

Grüße
VanessaL

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Nein, weil sie es dann trotzdem hätten abmelden müssen und in der neuen Gemeinde neu anmelden müssen.

Bleiben Sie bei der Wahrheit und sagen Sie, es tut Ihnen leid, dann werden Sie höchstwahrscheinlich mit einer Verwanrung davonkommen.

Und 1000,- € wird die Behörde ganz sicher nicht von Ihnen verlangen, keine Sorge. Die GewO sieht BIS zu 1000,- € vor und das wäre hier ganz sicher unverhältnismäßig.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann solltest du auch noch Umsätze haben, dann könnte man den Fehler bei der Abmeldung sicher akzeptieren. Kann ja mal vorkommen.

k.

P.s. Finanzamt nicht vergessen

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Dass ich das Gewerbe vom elterlichen Wohnsitz weitergeführt habe, entspricht den Tatsachen!

Entschuldigung, das las sich anders. Ich wollte dir nichts unterstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
johanna2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, hab mal eine Frage dazu: Verjährt so etwas auch? Man kann das doch z. B. nach 11 Jahren nicht mehr nachweisen, ob man sich abgemeldet hat oder nicht. Die Dokumente müssen nur 10 jahre aufbewahrt werden.

Würde mich über eine rasche Antwort freuen.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das ist ein Register der Stadt das die führen, dort bleibt man eingetragen oder eben nicht. Daher läuft es und läuft ....... bis man abmeldet.

Was soll da verjähren.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Solte ich schreiben, dass ich das Gewerbe bis März 2009 am Wohnsitz meiner Eltern weitergeführt habe?

Das wäre im Zusammenhang mit dieser Aktion
quote:
Im März 2009 habe ich mein Gewerbe schließlich rückwirkend zum November 2007 abgemeldet.

sicherlich das unklügste was man machen könnte.

Ich würde schlicht die Wahrheit schreiben, das es ein Versehen war, das sich nicht wiederholen wird.



quote:
Bußgeld von bis zu 1000 Euro

Das wäre das Maximum. In der Regel gibt es eine Verwarnung oder 50-100 EUR.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
johanna2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

Das ist ein Register der Stadt das die führen, dort bleibt man eingetragen oder eben nicht. Daher läuft es und läuft ....... bis man abmeldet.

Was soll da verjähren.
[size=12px][/size]

Na ich kenne einen Fall, bei dem ist die nicht erfolgte Abmeldung als Ordnungswidrigkeit beim LKA angezeigt worden (das Bezirksamt hätte bloß mal schreiben und erinnern brauchen?!)und nun wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das ist aber nicht mehr nachvollziehbar, weil gewerbliche Schriftstücke korrekter Weise nach 10 Jahren vernichtet wurden und das Gewerbe seit 1998 nicht mehr besteht. Dann steht ja wohl Aussage gegen Aussage und außerdem wurde wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen, oder?

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
bei dem ist die nicht erfolgte Abmeldung als Ordnungswidrigkeit beim LKA angezeigt worden


Ich hätte da geich das BKA, die Stasi oder den Mossard angerufen und eine Anzeige erstattet.

Die Frage ist doch nicht "welcher" Amtsschimmel reitet, sondern wie ein Richter dann urteilt.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

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